Betreff
Kenntnisnahme zu der Aufnahme von Krediten für Investitionen und Investitionsmaßnahmen im Haushaltsjahr 2013/2014
Vorlage
B/0104/2014
Art
Beratungsvorlage

Vorschlag / Empfehlung:

Der Rat der Gemeinde Wiefelstede nimmt die in der (mit der Einladung zur Sitzung des Finanzausschusses am 12.05.2014 beigefügten) Zusammenstellung vom 28.04.2014 aufgeführten aufgenommenen Kredite für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen des Haushaltsjahres 2013/2014 zur Kenntnis.    


Situationsbericht / Bisherige Beratung:

Nach den Grundsätzen der Finanzmittelbeschaffung ist die Aufnahme von Krediten nur zulässig, wenn eine andere Finanzierung nicht möglich ist oder wirtschaftlich unzweckmäßig wäre (§ 111(6) NKomVG).

 

Die Haushaltssatzung enthält gem. § 112 (2) Nr. 1 c) NKomVG die Festsetzung des Haushaltsplans unter Angabe des Gesamtbetrages der vorgesehenen Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen (Kreditermächtigung). Für die Nachtragshaushaltssatzung gelten die Vorschriften für die Haushaltssatzung entsprechend   (§ 115 (1) S.2 NKomVG). Die Kreditermächtigung gilt gem. § 120 III NKomVG bis zum Ende des auf das Haushaltsjahr folgenden Jahres.

 

Gemäß § 7 der Richtlinie der Gemeinde Wiefelstede für die Aufnahme und zur Umschuldung von Krediten nach § 92 (1) Satz 2 NGO (jetzt: § 120 (1) S. 2 NKomVG) ist der Rat über aufgenommene Kredite für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen in der nächstfolgenden Sitzung zu unterrichten. Hierbei sind die vereinbarten Konditionen anzugeben, insbesondere Zinssatz, Zinsbindungsfrist, Tilgung, Auszahlungskurs sowie die voraussichtliche Laufzeit.

 

Im Haushaltsplan der Gemeinde Wiefelstede für das Jahr 2013 wurden für die Aufnahme von Krediten 283.800,00 € bereitgestellt. Mit dem 1. Nachtrag wurde diese Ermächtigung um 2.000.000,00 € auf insgesamt 2.283.800,00 € aufgestockt. Im Haushaltsplan 2014 wurden Kreditermächtigungen in Höhe von 300.000 € eingeplant.

 

Von der Gesamtermächtigung 2013 i.H.v. 2.283.800,00 € wurden bislang Darlehen in Höhe von insgesamt 1.542.800,00 € aufgenommen. Die einzelnen Darlehensaufnahmen ergeben sich aus der anliegenden Aufstellung.

 

Für 2014 wurden bislang keine Darlehen aufgenommen.

 

Zu einem Kommunaldarlehen aus dem Jahr 1998/1999 bei der Westfälischen Landschaft Bodenkreditbank AG (Darlehen 78, ursprünglich 1 Mio. DM) lief am 30.03.14 die Zinsbindungsfrist aus. Das Darlehen wurde am 30.03.14 in Höhe der Restschuld von 396.246,65 € vollständig abgelöst.

     


Finanzierung:

Entsprechend der Zusammenstellung in der Anlage.

     


Anlagen: