Vorschlag /
Empfehlung:
a)
Gem. § 6 des Nds. Straßengesetzes (NStrG) in der Fassung
vom 24.09.1980, zuletzt geändert durch Gesetz vom 28.10.2009, wird mit
sofortiger Wirkung das Wegeflurstück
(Teilstück) 11/11 der Flur 14 für den
öffentlichen Verkehr als Gemeindestraße gewidmet. Es handelt sich hierbei um
einen Teilbereich der Gemeindestraße „Thienkamp“
b) Gem. § 6 des Nds. Straßengesetzes (NStrG)
in der Fassung vom 24.09.1980, zuletzt geändert durch Gesetz vom 28.10.2009,
werden mit Wirkung der Übertragung der Verkehrsflächen auf die Gemeinde
Wiefelstede die Wegeflurstücke 569/1,
569/2, 569/7, 574, 573, 571/1, 571/1, 570 und das Teilstück des Flurstückes
60/1 der Flur 41 für den öffentlichen Verkehr als Gemeindestraßen gewidmet. Die
Gemeindestraße „Am Heideplacken“ ist an die „Ofenerfelder Straße“ angebunden.
Die Straßen „Federgrasweg, Wollgrasweg, Bentgrasweg und Pfeifengrasweg“ sind
nur an die Gemeindestraße „Am Heideplacken angebunden“
c) Gem. § 6 des Nds. Straßengesetzes (NStrG)
in der Fassung vom 24.09.1980, zuletzt geändert durch Gesetz vom 28.10.2009,
werden mit Wirkung der Übertragung der Verkehrsflächen auf die Gemeinde
Wiefelstede die Wegeflurstücke 48/14 und
48/19 der Flur 41 für den öffentlichen Verkehr als Gemeindestraße gewidmet. Die
Straße trägt die Bezeichnung „Georg-Theilmann-Straße“ und ist an die „Ofenerfelder
Straße“ und „Metjendorfer Landstraße“ angebunden.
Situationsbericht
/ Bisherige Beratung:
·
Teilstück „Thienkamp“
In
der Sitzung des Gemeinderates am 24.03.2014 wurde die Widmung der „Langerie“
(Fortführung, Bebauungsplan Nr. 108/VII) vom Gemeinderat beschlossen. Mit dem
Endausbau der „Langerie“ wurde noch ein Teilstückes des „Thienkamps“ endausgebaut. Dieses Teilstück ist noch für
den öffentlichen Verkehr als Gemeindestraße zu widmen.
Flur 14, Teilstück aus dem Flurstück 11/11,
Gesamtgröße 903,96 m²
·
Bebauungsplangebiet Nr. 131, Heidkamperfelder Weg
Der
Endausbau in dem o.g. Baugebiet ist abgeschlossen. Die Übertragung der
Verkehrsflächen auf die Gemeinde Wiefelstede wir in Kürze erfolgen. Die Widmung
der Gemeindestraßen „Am Heideplacken, Bentgrasweg, Federgrasweg,
Pfeiffengrasweg und Wollgrasweg“ kann somit erfolgen. Die Gemeindestraße „Am
Heideplacken“ ist als Tempo-30-Zone ausgebaut und beschildert worden. Die
übrigen Straßen in dem Bebauungsplangebiet werden hauptsächlich durch die Anlieger genutzt, daher ist hier
ein verkehrsberuhigter Ausbau der Straßen erfolgt.
Am Heideplacken: Flur 41 Flurstücke 569/1,569/2,
569/7, Teilstück des Flurstückes 60/1, 250 m² (Fußwegverbindung)
Gesamtgröße:
4.822 m²
Bentgrasweg: Flur 41 Flurstück 574
Gesamtgröße
1.532 m²
(davon
119 m² für die Fußwegverbindung)
Pfeifengrasweg:
Flur 41 Flurstück 573
Gesamtgröße 852 m²
Wollgrasweg: Flur 41 Flurstück 571/2, 571/1
Gesamtgröße
1.242 m²
(davon
339 m² Fußwegverbindung)
Federgrasweg: Flur 41, Flurstück 570 –
Gesamtgröße 2.400 m²
·
Bebauungsplangebiet
Nr. 122, Metjendorfer Landstraße/Ofenerfelder Straße
Der
Endausbau der im Bebauungsplangebiet Nr. 122 befindlichen Gemeindestraße
„Georg-Theilmann-Straße“ ist abgeschlossen. Die Übertragung der Verkehrsfläche
auf die Gemeinde Wiefelstede wird in Kürze erfolgen. Die Widmung der
Gemeindestraße kann somit erfolgen. Die Straße ist als Tempo-30-Zone ausgebaut
worden. Die abgehenden Stichstraßen sind verkehrsberuhigt.
Flur
41, Flurstück 48/14, 48/19, 48/51, 48/16, Gesamtgröße 2.301 m²
Finanzierung:
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Anlagen:
- Lageplan Thienkamp (Teilstück)
- Lageplan Bebauungsplangebiet Nr. 131, Heidkamperfelder Weg
- Lageplan Bebauungsplangebiet Nr. 122, Georg-Theilmann-Straße