Betreff
Widmungen von Gemeindestraßen
Vorlage
B/0142/2014
Art
Beratungsvorlage

Vorschlag / Empfehlung:

 

a)      Gem. § 6 des Nds. Straßengesetzes (NStrG) in der Fassung vom 24.09.1980, zuletzt geändert durch Gesetz vom 28.10.2009, wird mit sofortiger Wirkung das Wegeflurstück (Teilstück)  11/11 der Flur 14 für den öffentlichen Verkehr als Gemeindestraße gewidmet. Es handelt sich hierbei um einen Teilbereich der Gemeindestraße „Thienkamp“

 

b)     Gem. § 6 des Nds. Straßengesetzes (NStrG) in der Fassung vom 24.09.1980, zuletzt geändert durch Gesetz vom 28.10.2009, werden mit Wirkung der Übertragung der Verkehrsflächen auf die Gemeinde Wiefelstede die Wegeflurstücke  569/1, 569/2, 569/7, 574, 573, 571/1, 571/1, 570 und das Teilstück des Flurstückes 60/1 der Flur 41 für den öffentlichen Verkehr als Gemeindestraßen gewidmet. Die Gemeindestraße „Am Heideplacken“ ist an die „Ofenerfelder Straße“ angebunden. Die Straßen „Federgrasweg, Wollgrasweg, Bentgrasweg und Pfeifengrasweg“ sind nur an die Gemeindestraße „Am Heideplacken angebunden“

 

c)      Gem. § 6 des Nds. Straßengesetzes (NStrG) in der Fassung vom 24.09.1980, zuletzt geändert durch Gesetz vom 28.10.2009, werden mit Wirkung der Übertragung der Verkehrsflächen auf die Gemeinde Wiefelstede die Wegeflurstücke  48/14 und 48/19 der Flur 41 für den öffentlichen Verkehr als Gemeindestraße gewidmet. Die Straße trägt die Bezeichnung „Georg-Theilmann-Straße“ und ist an die „Ofenerfelder Straße“ und „Metjendorfer Landstraße“ angebunden.

 


Situationsbericht / Bisherige Beratung:

 

·         Teilstück „Thienkamp“

In der Sitzung des Gemeinderates am 24.03.2014 wurde die Widmung der „Langerie“ (Fortführung, Bebauungsplan Nr. 108/VII) vom Gemeinderat beschlossen. Mit dem Endausbau der „Langerie“ wurde noch ein Teilstückes des „Thienkamps“  endausgebaut. Dieses Teilstück ist noch für den öffentlichen Verkehr als Gemeindestraße zu widmen.

            Flur 14,  Teilstück aus dem Flurstück 11/11, Gesamtgröße 903,96 m²

 

·         Bebauungsplangebiet Nr. 131, Heidkamperfelder Weg

Der Endausbau in dem o.g. Baugebiet ist abgeschlossen. Die Übertragung der Verkehrsflächen auf die Gemeinde Wiefelstede wir in Kürze erfolgen. Die Widmung der Gemeindestraßen „Am Heideplacken, Bentgrasweg, Federgrasweg, Pfeiffengrasweg und Wollgrasweg“ kann somit erfolgen. Die Gemeindestraße „Am Heideplacken“ ist als Tempo-30-Zone ausgebaut und beschildert worden. Die übrigen Straßen in dem Bebauungsplangebiet werden hauptsächlich  durch die Anlieger genutzt, daher ist hier ein verkehrsberuhigter Ausbau der Straßen erfolgt.

 

Am Heideplacken:     Flur 41                        Flurstücke 569/1,569/2, 569/7, Teilstück des Flurstückes 60/1, 250 m² (Fußwegverbindung)

Gesamtgröße: 4.822 m²

 

Bentgrasweg:             Flur 41                        Flurstück 574

Gesamtgröße 1.532 m²

(davon 119 m² für die Fußwegverbindung)

 

Pfeifengrasweg:         Flur 41                        Flurstück 573

Gesamtgröße 852 m²

 

Wollgrasweg:             Flur 41                        Flurstück 571/2, 571/1

Gesamtgröße 1.242 m²

(davon 339 m² Fußwegverbindung)

 

Federgrasweg:            Flur 41, Flurstück 570 – Gesamtgröße 2.400 m²

 

·         Bebauungsplangebiet Nr. 122, Metjendorfer Landstraße/Ofenerfelder Straße

Der Endausbau der im Bebauungsplangebiet Nr. 122 befindlichen Gemeindestraße „Georg-Theilmann-Straße“ ist abgeschlossen. Die Übertragung der Verkehrsfläche auf die Gemeinde Wiefelstede wird in Kürze erfolgen. Die Widmung der Gemeindestraße kann somit erfolgen. Die Straße ist als Tempo-30-Zone ausgebaut worden. Die abgehenden Stichstraßen sind verkehrsberuhigt.

 

Flur 41, Flurstück 48/14, 48/19, 48/51, 48/16, Gesamtgröße 2.301 m²

 

 

 


Finanzierung:

 ---    


Anlagen:

-          Lageplan Thienkamp (Teilstück)

-          Lageplan Bebauungsplangebiet Nr. 131, Heidkamperfelder Weg

-          Lageplan Bebauungsplangebiet Nr. 122, Georg-Theilmann-Straße