Betreff
Erlass der "Satzung über die Erhebung einer Spielgerätesteuer für das entgeltliche Benutzen von Spiel-, Musik-, Geschicklichkeits- sowie Unterhaltungsgeräten und -automaten" -Spielgerätesteuersatzung-
Vorlage
B/0184/2014
Aktenzeichen
10200 schw-st
Art
Beratungsvorlage

Vorschlag / Empfehlung:

 

Der Rat der Gemeinde Wiefelstede beschließt aufgrund § 10 des Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetzes (NKomVG) vom 17.12.2010, in der zurzeit gültigen Fassung, den Erlass der „Satzung über die Erhebung einer Spielgerätesteuer für das entgeltliche Benutzen von Spiel-, Musik-, Geschicklichkeits- sowie Unterhaltungsgeräten und –automaten“-Spielgerätesteuersatzung-.

 


Situationsbericht / Bisherige Beratung:

 

Aufgrund einer Entscheidung des Bundesverfassungsgerichtes ist die Besteuerung für die entgeltliche Benutzung von Spiel-, Musik-, Geschicklichkeits- sowie Unterhaltungsgeräten und –automaten nach dem Stückzahlmaßstab nicht mit dem Gleichheitssatz des Grundgesetzes vereinbar und somit nicht mehr zulässig.

 

Die Besteuerung hat nach dem Einspielergebnis zu erfolgen. Wie bereits in einigen Gemeinden des Ammerlandes geschehen, wird eine Besteuerung des Einspielergebnisses in Höhe von 15 % vorgeschlagen

 


Finanzierung:

 

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Anlagen:

 

Satzungsentwurf