Vorschlag /
Empfehlung:
Der Rat der Gemeinde Wiefelstede beschließt aufgrund § 10 des
Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetzes (NKomVG) vom 17.12.2010, in der
zurzeit gültigen Fassung, den Erlass der „Satzung über die Erhebung einer
Spielgerätesteuer für das entgeltliche Benutzen von Spiel-, Musik-,
Geschicklichkeits- sowie Unterhaltungsgeräten und –automaten“-Spielgerätesteuersatzung-.
Situationsbericht /
Bisherige Beratung:
Aufgrund einer Entscheidung des Bundesverfassungsgerichtes ist die
Besteuerung für die entgeltliche Benutzung von Spiel-, Musik-,
Geschicklichkeits- sowie Unterhaltungsgeräten und –automaten nach dem
Stückzahlmaßstab nicht mit dem Gleichheitssatz des Grundgesetzes vereinbar und
somit nicht mehr zulässig.
Die Besteuerung hat nach dem Einspielergebnis zu erfolgen. Wie bereits
in einigen Gemeinden des Ammerlandes geschehen, wird eine Besteuerung des
Einspielergebnisses in Höhe von 15 % vorgeschlagen
Finanzierung:
---
Anlagen:
Satzungsentwurf