Vorschlag /
Empfehlung:
Der Verwaltungsausschuss nimmt
den aktuellen Stand der Haushaltsplanungen zur Kenntnis und verweist diese an
die zuständigen Fachausschüsse. Die Fachausschüsse werden beauftragt,
Vorschläge zur Kürzung der Defizite auszuarbeiten.
Situationsbericht /
Bisherige Beratung:
Die Haushaltsplanungen für das Haushaltsjahr 2015 wurden in diesem Jahr
aufgrund der späten Ferien bereits sehr frühzeitig auf den Weg gebracht. Nach
Eingang der Mittelanmeldungen ist es
im ersten Entwurf leider nicht gelungen, einen ausgeglichenen Haushalt
vorzulegen.
Das Defizit des ordentlichen und außerordentlichen Haushalts beläuft
sich für das Haushaltsjahr 2015 auf derzeit 584.900 €. Auch die Folgejahre
weisen Defizite in Höhe von insgesamt 1.544.300 € aus.
Der Ergebnishaushalt ist dabei insbesondere von deutlichen
Mehrbelastungen im Finanzausgleich geprägt. Hintergrund ist vorrangig die sehr
hohe Steuereinnahmekraft in den ersten drei Quartalen des Haushaltsjahres 2014
aufgrund Mehreinnahmen bei der Gewerbesteuer. Diese fließen in die
Finanzausgleichsberechnung 2015 ein und führen dort zu erheblichen Mindererträgen
bei den Schlüsselzuweisungen in Höhe von 360.000 € und Mehraufwendungen bei der
Kreisumlage in Höhe von rund 90.000 €.
Im Bereich der Kreisumlage werden die erheblichen Schwankungen durch
Bildung von Rückstellungen in den Vorjahren zwar geschmälert. So betragen die
Mehrbelastungen der Kreisumlage im Finanzhaushalt sogar rund 200.000 €.
Gänzlich eindämmen lassen sich die Mehrbelastungen im Ergebnishaushalt in den
Folgejahren jedoch nicht.
Neben der hohen Steuereinnahmekraft führen geänderte Grundlagen für die
Steuer- und Umlagekraftberechnung im Finanzausgleich 2015 zu Mehrbelastungen
in Höhe von rund 130.000 €. Insgesamt belaufen sich die Mehrbelastungen im
Finanzausgleich somit auf rund 580.000 €.
Den og. Belastungen stehen jedoch erfreuliche Entwicklungen bei den
Steuern gegenüber. Bei der Grundsteuer A sind in der Regel keine gravierenden
Steigerungen zu erwarten, so dass auch für die Jahre 2015 bis 2018 keine
Steigerungen eingeplant wurden.
Für alle anderen Steuerarten wurden gem. Orientierungsdatenerlass aus
Mai 2014 des Landes weitere Steigerungen angenommen. Diese wurden weitesgehend
auch in die Haushaltsplanung übertragen. Bei der Gewerbesteuer war jedoch zu
berücksichtigen, dass bei einigen Gewerbebetrieben ein Wegzug ab 2016 zu
erwarten ist, wodurch die Ansätze entsprechend zu korrigieren waren.
Ebenso wurde für den Grundbetrag bei den Schlüsselzuweisungen lediglich
25 % der Steigerungsdaten gem. Orientierungsdatenerlass berücksichtigt, da
derzeit noch nicht abgesehen werden kann, wie sich der Grundbetrag tatsächlich
entwickelt. Derzeit ist zu erwarten, dass der Grundbetrag Ende November
bekanntgegeben wird und somit noch in der Haushaltsplanung berücksichtigt
werden kann.
Für die Einkommenssteuer wurde die bisherige Schlüsselzahl zugrunde
gelegt. Diese wird ab dem Jahr 2015 neu festgelegt. Bis zur nächsten
Finanzausschusssitzung am 01.12.14 könnte der neue Schlüssel bekannt sein und
in den zweiten Haushaltsentwurf einfließen. Inwieweit hier positive oder
negative Auswirkungen zu erwarten sind, ist derzeit noch nicht abzusehen.
Im Zuge der zwischen Bund und Land vereinbarten Entlastung der Kommunen
ist geplant, den Anteil der Gemeinden an der Umsatzsteuer zu erhöhen. Da über
die Höhe noch keine näheren Informationen vom Gesetzgeber vorliegen, wurden im
ersten Haushaltsentwurf lediglich die Steigerungen gem.
Orientierungsdatenerlass berücksichtigt. Vom Städte- und Gemeindebund wurde ein
möglicher Anstieg um 5,33 € je Einwohner prognostiziert. Es bleibt abzuwarten,
ob diese Prognosen tatsächlich eintreten. Zusätzlich gibt es auch im Bereich
der Umsatzsteuer eine neue Schlüsselzahl zum 01.01.15, deren Tendenz derzeit
ebenso noch nicht abgesehen werden kann.
Aufgrund der gestiegenen Asylbewerberzahlen sind die
Transferaufwendungen in diesem Bereich erheblich gestiegen. Da die Leistungen
vom Landkreis erstattet werden, wurden im gleichen Umfang auch die
Kostenerstattungen angepasst.
Im Bereich der Gewinne aus Beteiligungen/Zinserträge war erstmalig die
volle Ausschüttung der Dividende aus der EWE-Beteiligung in Höhe von 95.000 €
einzuplanen, die somit zu einer erheblichen Entlastung des Ergebnishaushalts
beiträgt.
Im Bereich der Personal- und Versorgungsaufwendungen gab es zuletzt
Schwankungen, die auf Zuführungen im Bereich der Pensionsrückstellungen
aufgrund diverser personeller Veränderungen zurückzuführen waren. Ab 2015 sind
wieder deutlich linearere Verläufe zu erwarten, was sich auch in den
Entwicklungen der Personalkosten ab 2015 widerspiegelt. Eingeplant wurden in
den Folgejahren die bereits beschlossenen bzw. noch zu erwartenden Tariferhöhungen.
Die Sach- und Dienstleistungen verzeichnen in den Jahren 2015 und 2016
nochmals erheblich Zuwächse. Eingeplant wurden verschiedene
Gebäudesanierungsmaßnahmen im Bereich der Schulen, Mehrzweckgebäude und auch
für den Ratssaal.
Positiv entwickeln sich die Zinsaufwendungen. Aufgrund der
vollständigen Ablösung eines Darlehens Ende März 2014, der günstigen
Darlehensaufnahmen 2013/2014 sowie des allgemein niedrigen Zinsniveaus konnte
der Zinsaufwand erheblich gesenkt werden.
Ursache für den deutlichen Anstieg bei den Transferaufwendungen sind
einerseits die oben bereits ausgeführten Steigerungen bei der Kreis- und
Gewerbesteuerumlage sowie bei den Leistungen nach dem
Asylbewerberleistungsgesetz. Zu den Transferaufwendungen gehören auch die
Erstattungsleistungen an die Kindergartenträger. Die Zuwächse in den Jahren
2015 bis 2018 betragen jährlich zwischen 80.000 € und 130.000 €. Die
Entwicklungen in diesem Bereich müssen weiterhin beobachtet werden.
Im außerordentlichen Haushalt wurde eine Auflösung der Rückstellung für
die Fliesenschäden im Swemmbad eingeplant. Die dortigen Fliesenschäden in den
Becken wurden inzwischen alle beseitigt, so dass die Rückstellung nicht mehr
benötigt wird.
Insgesamt betrachtet bleibt für den Ergebnishaushalt abzuwarten, wie
sich die og. Steuern und Zuweisungen einschl. der Umlagen entwickeln. Wie oben
aufgeführt wird seitens der Verwaltung durchaus Raum für eine weitere positive
Entwicklung der Finanzdaten bis zur Dezember-Sitzung gesehen.
Der Finanzhaushalt für laufende Verwaltungstätigkeit geht im
Finanzplanungszeitraum von positiven Entwicklungen aus.
Im Finanzhaushalt für Investitionstätigkeit konnten in den vergangenen
Jahren erhebliche Einzahlungen aus dem Verkauf von Wohnbau- und Gewerbeflächen
verzeichnet werden. Aufgrund des derzeit geringen Bestandes an Wohnbau- und
Gewerbeflächen wurde für 2015ff lediglich der Verkauf im Bereich Eisenstraße
eingeplant.
Im investiven Auszahlungsbereich wurden insbesondere Ankäufe für Wohn-
und Gewerbeflächen sowie Erschließungsmaßnahmen eingeplant, um hier
handlungsfähig zu bleiben. Die zu erzielenden Einzahlungen aus Verkäufen sind
bisher nicht eingeplant.
Insgesamt geht der investive Finanzhaushalt von einem erheblichen
Defizit in Höhe von 2.994.300 € aus. Auch die Folgejahre weisen erhebliche
Defizite aus.
Gleiches gilt für den Finanzhaushalt insgesamt.
Trotz dieser Umstände wurde im ersten Haushaltsentwurf zunächst keine
weitere Darlehensaufnahme eingeplant. Planerisch ist daher zunächst von einer
Entschuldung in Höhe von jährlich rund 400.000 € auszugehen.
Die weiteren Beratungen und Entwicklungen werden zeigen, ob bzw. in
welcher Größenordnung zumindest kurzfristig zur Finanzierung der Wohn- und
Gewerbeflächen Darlehensaufnahmen erforderlich werden.
Die derzeitigen Planungen sind in den zuständigen Fachausschüssen zu
beraten und dabei intensiv auf Einsparmöglichkeiten hin zu untersuchen. Die
Beratungsergebnisse fließen dann in die Beratungen des Finanzausschusses vom
01.12.14 ein.
Anlagen:
Entwurf Ergebnis- und Finanzhaushalt 2015
Entwurf Investitionsprogramm 2015