Betreff
Kenntnisnahme zu der Bewilligung von über- und außerplanmäßigen Aufwendungen oder Auszahlungen der Haushaltsjahre 2013 und 2014
Vorlage
B/0201/2014
Aktenzeichen
10200 Wil
Art
Beratungsvorlage

Vorschlag / Empfehlung:

 

Der Rat der Gemeinde Wiefelstede nimmt die in der (mit der Einladung zur Sitzung des Finanzausschusses am 29.09.2014 beigefügten) Zusammenstellung vom 12.09.2014 auf­geführten über- und außerplanmäßigen Aufwendungen oder Auszahlungen der Haus­haltsjahre 2013 und 2014 zur Kenntnis.

 


Situationsbericht / Bisherige Beratung:

 

Über- und außerplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen sind nur zulässig, wenn sie zeitlich und sachlich unabweisbar sind; ihre Deckung muss gewährleistet sein (§ 117 Abs. 1 Satz 1 Nieders. Kommunalverfassungsgesetz – NKomVG -).

 

In den Fällen von unerheblicher Bedeutung (bis 10.000 € gem. Beschluss des Verwaltungs­ausschusses vom 17.01.2002) sowie für innerbetriebliche Leistungsverrechnungen (ohne Wertgrenzen) entscheidet der Bürgermeister. Im Übrigen liegt die Zuständigkeit beim Ge­meinderat.

 

In dringenden Fällen, in denen die vorherige Entscheidung des Rates nicht eingeholt werden kann, entscheiden der Verwaltungsausschuss (Eilentscheidung gem. § 89 Satz 1 NKomVG) bzw. bei drohenden erheblichen Nachteilen oder Gefahren, sofern die Zustimmung des Ver­waltungsausschusses nicht rechtzeitig erfolgen kann, trifft der Bürgermeister im Einver­nehmen mit dem ehrenamtlichen Bürgermeistervertreter die notwendige Zustimmung (Eilent­scheidung gem. § 89 Satz 2 NKomVG).

 

Der Gemeinderat sowie der Verwaltungsausschuss sind in den Fällen von unerheblicher Be­deutung spätestens mit der Vorlage des Jahresabschlusses bzw. bei Eilentscheidungen unver­züglich über die Bewilligung von über- und außerplanmäßigen Aufwendungen oder Aus­zahlungen zu unterrichten.

 

 

Verwaltungsseitig wird eine zwischenzeitliche Unterrichtung im Hinblick auf den Stand der Ausführung des Haushaltsplanes als erforderlich angesehen.

 

 


Finanzierung:

 

Entsprechend dem Finanzierungsvorschlag aus der Anlage.

 


Anlagen:

 

Zusammenstellungen der angeforderten über- und außerplanmäßigen Mittel (Haushaltsjahre 2013  und 2014)