Vorschlag /
Empfehlung:
Der Rat der Gemeinde
Wiefelstede nimmt die in der (mit der Einladung zur Sitzung des
Finanzausschusses am 29.09.2014 beigefügten) Zusammenstellung vom 12.09.2014
aufgeführten über- und außerplanmäßigen Aufwendungen oder Auszahlungen der
Haushaltsjahre 2013 und 2014 zur Kenntnis.
Situationsbericht /
Bisherige Beratung:
Über- und außerplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen sind nur zulässig,
wenn sie zeitlich und sachlich unabweisbar sind; ihre Deckung muss
gewährleistet sein (§ 117 Abs. 1 Satz 1 Nieders. Kommunalverfassungsgesetz –
NKomVG -).
In den Fällen von unerheblicher Bedeutung (bis 10.000 € gem. Beschluss
des Verwaltungsausschusses vom 17.01.2002) sowie für innerbetriebliche
Leistungsverrechnungen (ohne Wertgrenzen) entscheidet der Bürgermeister. Im
Übrigen liegt die Zuständigkeit beim Gemeinderat.
In dringenden Fällen, in denen die vorherige Entscheidung des Rates
nicht eingeholt werden kann, entscheiden der Verwaltungsausschuss
(Eilentscheidung gem. § 89 Satz 1 NKomVG) bzw. bei drohenden erheblichen
Nachteilen oder Gefahren, sofern die Zustimmung des Verwaltungsausschusses
nicht rechtzeitig erfolgen kann, trifft der Bürgermeister im Einvernehmen mit
dem ehrenamtlichen Bürgermeistervertreter die notwendige Zustimmung (Eilentscheidung
gem. § 89 Satz 2 NKomVG).
Der Gemeinderat sowie der Verwaltungsausschuss sind in den Fällen von
unerheblicher Bedeutung spätestens mit der Vorlage des Jahresabschlusses bzw.
bei Eilentscheidungen unverzüglich über die Bewilligung von über- und
außerplanmäßigen Aufwendungen oder Auszahlungen zu unterrichten.
Verwaltungsseitig wird eine zwischenzeitliche Unterrichtung im Hinblick
auf den Stand der Ausführung des Haushaltsplanes als erforderlich angesehen.
Finanzierung:
Entsprechend dem Finanzierungsvorschlag aus der Anlage.
Anlagen:
Zusammenstellungen der angeforderten über- und außerplanmäßigen Mittel (Haushaltsjahre 2013 und 2014)