Betreff
Kenntnisnahme zu der Aufnahme von Krediten für Investitionen und Investitionsmaßnahmen im Haushaltsjahr 2014
Vorlage
B/0203/2014
Art
Beratungsvorlage

Vorschlag / Empfehlung:

 

Der Rat der Gemeinde Wiefelstede nimmt die og. Kreditaufnahme bei der Kfw-Bank in Höhe 739.000 € zur Kenntnis.

 


Situationsbericht / Bisherige Beratung:

 

Nach den Grundsätzen der Finanzmittelbeschaffung ist die Aufnahme von Krediten nur zu­lässig, wenn eine andere Finanzierung nicht möglich ist oder wirtschaftlich unzweckmäßig wäre (§ 111(6) NKomVG).

 

Die Haushaltssatzung enthält gem. § 112 (2) Nr. 1 c) NKomVG die Festsetzung des Haus­haltsplans unter Angabe des Gesamtbetrages der vorgesehenen Kreditaufnahmen für Investi­tionen und Investitionsförderungsmaßnahmen (Kreditermächtigung). Für die Nachtragshaus­haltssatzung gelten die Vorschriften für die Haushaltssatzung entsprechend (§ 115 (1) S.2 NKomVG). Die Kreditermächtigung gilt gem. § 120 III NKomVG bis zum Ende des auf das Haushaltsjahr folgenden Jahres.

 

Gemäß § 7 der Richtlinie der Gemeinde Wiefelstede für die Aufnahme und zur Umschuldung von Krediten nach § 120 (1) S. 2 NKomVG ist der Rat über aufgenommene Kredite für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen in der nächstfolgenden Sitzung zu unter­richten. Hierbei sind die vereinbarten Konditionen anzugeben, insbesondere Zinssatz, Zins­bindungsfrist, Tilgung, Auszahlungskurs sowie die voraussichtliche Laufzeit.

 

Im Haushaltsplan der Gemeinde Wiefelstede für das Jahr 2013 wurden für die Aufnahme von Krediten 283.800,00 € bereitgestellt. Mit dem 1. Nachtrag wurde diese Ermächtigung um 2.000.000,00 € auf insgesamt 2.283.800,00 € aufgestockt. Im Haushaltsplan 2014 wurden Kreditermächtigungen in Höhe von 300.000,00 € eingeplant.

 

Von der Gesamtermächtigung 2013 i.H.v. 2.283.800,00 € wurden bislang Darlehen in Höhe von insgesamt 1.542.800,00 € aufgenommen. Über diese Darlehensaufnahmen wurde bereits in vorherigen Finanzausschusssitzungen berichtet.

 

Anfang September wurde nunmehr ein weiterer Kredit in Höhe von 739.000,00 € aufge­nommen. Die Aufnahme erfolgte bei der KfW-Bank aus dem Programm 218 für energetische Sanie­rungsmaßnahmen. Der Zinssatz beträgt 0,1 %, die Laufzeit 20 Jahre und die Zins­bindung 10 Jahre.

Zugeordnet wurden dem Darlehen die energetischen Sanierungsmaßnahmen beim Schul­zentrum Wiefelstede aus den Jahren 2013 und 2014. Da die zugrunde liegenden Kosten somit in 2013 und 2014 entstanden sind, war auch die in Anspruch genommene Kreditermächtigung zu splitten. Folglich wurde mit der Darlehensaufnahme die Ermächtigung aus 2014 in Höhe von 300.000,00 € vollständig ausgeschöpft. Die übrigen 439.000,00 € sind der Ermächtigung 2013 zuzuordnen.

 

Aus der Kreditermächtigung 2013 verbleiben somit derzeit noch 302.000 €, die nach dem heutigen Kenntnisstand nicht in Anspruch genommen werden sollen.

 


Finanzierung:

 

Kreditermächtigungen Haushalt 2013 und 2014 gem. og. Erläuterung.