Vorschlag /
Empfehlung:
Der Rat der Gemeinde
Wiefelstede nimmt die og. Kreditaufnahme bei der Kfw-Bank in Höhe 739.000 € zur
Kenntnis.
Situationsbericht /
Bisherige Beratung:
Nach den Grundsätzen der Finanzmittelbeschaffung ist die Aufnahme von
Krediten nur zulässig, wenn eine andere Finanzierung nicht möglich ist oder
wirtschaftlich unzweckmäßig wäre (§ 111(6) NKomVG).
Die Haushaltssatzung enthält gem. § 112 (2) Nr. 1 c) NKomVG die
Festsetzung des Haushaltsplans unter Angabe des Gesamtbetrages der
vorgesehenen Kreditaufnahmen für Investitionen und
Investitionsförderungsmaßnahmen (Kreditermächtigung). Für die Nachtragshaushaltssatzung
gelten die Vorschriften für die Haushaltssatzung entsprechend (§ 115 (1) S.2
NKomVG). Die Kreditermächtigung gilt gem. § 120 III NKomVG bis zum Ende des auf
das Haushaltsjahr folgenden Jahres.
Gemäß § 7 der Richtlinie der Gemeinde Wiefelstede für die Aufnahme und
zur Umschuldung von Krediten nach § 120 (1) S. 2 NKomVG ist der Rat über
aufgenommene Kredite für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen in
der nächstfolgenden Sitzung zu unterrichten. Hierbei sind die vereinbarten
Konditionen anzugeben, insbesondere Zinssatz, Zinsbindungsfrist, Tilgung,
Auszahlungskurs sowie die voraussichtliche Laufzeit.
Im Haushaltsplan der Gemeinde Wiefelstede für das Jahr 2013 wurden für
die Aufnahme von Krediten 283.800,00 € bereitgestellt. Mit dem 1. Nachtrag
wurde diese Ermächtigung um 2.000.000,00 € auf insgesamt 2.283.800,00 €
aufgestockt. Im Haushaltsplan 2014 wurden Kreditermächtigungen in Höhe von
300.000,00 € eingeplant.
Von der Gesamtermächtigung 2013 i.H.v. 2.283.800,00 € wurden bislang
Darlehen in Höhe von insgesamt 1.542.800,00 € aufgenommen. Über diese
Darlehensaufnahmen wurde bereits in vorherigen Finanzausschusssitzungen berichtet.
Anfang September wurde nunmehr ein weiterer Kredit in Höhe von
739.000,00 € aufgenommen. Die Aufnahme erfolgte bei der KfW-Bank aus dem
Programm 218 für energetische Sanierungsmaßnahmen. Der Zinssatz beträgt 0,1 %,
die Laufzeit 20 Jahre und die Zinsbindung 10 Jahre.
Zugeordnet wurden dem Darlehen die energetischen Sanierungsmaßnahmen
beim Schulzentrum Wiefelstede aus den Jahren 2013 und 2014. Da die zugrunde
liegenden Kosten somit in 2013 und 2014 entstanden sind, war auch die in
Anspruch genommene Kreditermächtigung zu splitten. Folglich wurde mit der
Darlehensaufnahme die Ermächtigung aus 2014 in Höhe von 300.000,00 €
vollständig ausgeschöpft. Die übrigen 439.000,00 € sind der Ermächtigung 2013
zuzuordnen.
Aus der Kreditermächtigung 2013 verbleiben somit derzeit noch 302.000
€, die nach dem heutigen Kenntnisstand nicht in Anspruch genommen werden
sollen.
Finanzierung:
Kreditermächtigungen Haushalt 2013 und 2014 gem. og. Erläuterung.