Vorschlag /
Empfehlung:
Der
Verwaltungsausschuss schlägt vor, den Stellenplan und die Stellenübersichten in
der vorliegenden Form in den Haushaltsplan 2015 zu übernehmen.
Situationsbericht
/ Bisherige Beratung:
Der Stellenplan einschließlich der Stellenübersichten
ist als Anlage zur Beratungsvorlage beigefügt. Die in der Haushaltsplanung
aufgenommenen Personalkosten wurden anhand der im Stellenplan vorgesehenen
Stellen berechnet. Für das Jahr 2015 haben die Tarifvertragsparteien im April
2014 eine Tariferhöhung von 2,4 %, beginnend zum 01.03.2015 mit einer Laufzeit
bis zum 29.02.2016, beschlossen. Im Rahmen der Finanzplanung wird eine Erhöhung
für das Jahr 2016 von 2,0 %, für das Jahr 2017 von 3,0 % und für das Jahr 2017
von 2,5 % angenommen.
1) Stundenverschiebung innerhalb der Gemeindekasse
Einer Beschäftigten die aus dem Erziehungsurlaub
zurückkehrte, wurde auf eigenem Wunsch eine unbefristete reduzierte
wöchentliche Arbeitszeit gewährt. Dieser Stundenanteil wurde einer weiteren
Beschäftigten aus der Gemeindekasse zugewiesen. Diese Verschiebung hat im Stellenplan
Auswirkung, da die Reduzierung im Bereich E 8 TVöD und die Erhöhung im Bereich
E 6 TVöD stattgefunden hat.
2) Bauhof
In der Straßen- und Verkehrsausschusssitzung vom
17.11.2014 wurde beschlossen, dass auf dem Bauhof eine zusätzliche Vollzeitkraft
eingestellt wird. Das Modell mit 3 Beschäftigen á 4 Monaten wird nicht
weitergeführt. Eine Veränderung des Gesamtstellenanteiles im Stellenplan
erfolgt hierdurch nicht, da bei dem genannten Modell bereits für das Jahr 2014
eine Stelle geschaffen worden ist.
3) Mensa Wiefelstede
Mit Beginn des neuen Schuljahres 2014/2015 ist die
Zahl der täglichen Essensausgaben in der Mensa Wiefelstede von durchschnittlich
85 auf 120 gestiegen. Um der gestiegenen Zahl der Essensausgaben gerecht zu
werden, wird die Essensausgabe teilweise auf verschiedene Zeiten gelegt. Damit
dieser Mehraufwand personell bewältigt werden kann, ist eine Stundenerhöhung
bei den Mensakräften erforderlich.
4) Öffentliche Toilettenanlage
In der Vergangenheit hat die ehemalige Reinigungskraft
für den Bereich der öffentlichen Toilettenanlage neben den bezahlten 3,00
Wochenstunden noch „ehrenamtlich“ weitere 3,00 Wochenstunden gearbeitet. Eine
Berechnung der mittleren Reinigungszeit in Gebäuden ergab, dass täglich 1,00
Stunden für diesen Bereich erforderlich sind. Zu berücksichtigen ist hierbei
eine 6-tägige Reinigung von Montag – Samstag.
Finanzierung:
Die
vorstehenden personellen Maßnahmen wurden in die Haushaltsplanung für das Jahr
2015 aufgenommen.
Anlagen: ---