Betreff
Stellenplan der Gemeinde Wiefelstede für das Haushaltsjahr 2015
Vorlage
B/0266/2014
Aktenzeichen
10300 my-st
Art
Beratungsvorlage

Vorschlag / Empfehlung:

 

Der Verwaltungsausschuss schlägt vor, den Stellenplan und die Stellenübersichten in der vorliegenden Form in den Haushaltsplan 2015 zu übernehmen.

    


Situationsbericht / Bisherige Beratung:

 

Der Stellenplan einschließlich der Stellenübersichten ist als Anlage zur Beratungsvorlage beigefügt. Die in der Haushaltsplanung aufgenommenen Personalkosten wurden anhand der im Stellenplan vorgesehenen Stellen berechnet. Für das Jahr 2015 haben die Tarifvertragsparteien im April 2014 eine Tariferhöhung von 2,4 %, beginnend zum 01.03.2015 mit einer Laufzeit bis zum 29.02.2016, beschlossen. Im Rahmen der Finanzplanung wird eine Erhöhung für das Jahr 2016 von 2,0 %, für das Jahr 2017 von 3,0 % und für das Jahr 2017 von 2,5 % angenommen.

 

1) Stundenverschiebung innerhalb der Gemeindekasse

 

Einer Beschäftigten die aus dem Erziehungsurlaub zurückkehrte, wurde auf eigenem Wunsch eine unbefristete reduzierte wöchentliche Arbeitszeit gewährt. Dieser Stundenanteil wurde einer weiteren Beschäftigten aus der Gemeindekasse zugewiesen. Diese Verschiebung hat im Stellenplan Auswirkung, da die Reduzierung im Bereich E 8 TVöD und die Erhöhung im Bereich E 6 TVöD stattgefunden hat.

 

2) Bauhof

 

In der Straßen- und Verkehrsausschusssitzung vom 17.11.2014 wurde beschlossen, dass auf dem Bauhof eine zusätzliche Vollzeitkraft eingestellt wird. Das Modell mit 3 Beschäftigen á 4 Monaten wird nicht weitergeführt. Eine Veränderung des Gesamtstellenanteiles im Stellenplan erfolgt hierdurch nicht, da bei dem genannten Modell bereits für das Jahr 2014 eine Stelle geschaffen worden ist.

 

3) Mensa Wiefelstede

 

Mit Beginn des neuen Schuljahres 2014/2015 ist die Zahl der täglichen Essensausgaben in der Mensa Wiefelstede von durchschnittlich 85 auf 120 gestiegen. Um der gestiegenen Zahl der Essensausgaben gerecht zu werden, wird die Essensausgabe teilweise auf verschiedene Zeiten gelegt. Damit dieser Mehraufwand personell bewältigt werden kann, ist eine Stundenerhöhung bei den Mensakräften erforderlich.

 

4) Öffentliche Toilettenanlage

 

In der Vergangenheit hat die ehemalige Reinigungskraft für den Bereich der öffentlichen Toilettenanlage neben den bezahlten 3,00 Wochenstunden noch „ehrenamtlich“ weitere 3,00 Wochenstunden gearbeitet. Eine Berechnung der mittleren Reinigungszeit in Gebäuden ergab, dass täglich 1,00 Stunden für diesen Bereich erforderlich sind. Zu berücksichtigen ist hierbei eine 6-tägige Reinigung von Montag – Samstag.

     


Finanzierung:

 

Die vorstehenden personellen Maßnahmen wurden in die Haushaltsplanung für das Jahr 2015 aufgenommen.

     


Anlagen: ---