Betreff
Haushaltsplanung für das Jahr 2015 einschließlich der Finanzplanung für die Jahre 2016 bis 2018 sowie Fortschreibung des Investitionsprogramms für die Jahre 2015 bis 2018
Vorlage
B/0268/2014
Aktenzeichen
10300 si-bru
Art
Beratungsvorlage

Vorschlag / Empfehlung:

 

a)      Der Rat der Gemeinde Wiefelstede beschließt die Haushaltssatzung der Gemeinde Wiefelstede (einschließlich Haushalts- und Stellenplan) für das Haushaltsjahr 2015.

 

b)      Der Rat der Gemeinde Wiefelstede beschließt das Investitionsprogramm der Gemeinde Wiefelstede für den Planungszeitraum 2015 bis 2018 in der dem Haushaltsplan beigefügten Fassung.

 


Situationsbericht / Bisherige Beratung:

 

A)           Ergebnishaushalt 2015

 

Die Verwaltung hat in der Sitzung des Finanzausschusses vom 29.09.14 den ersten Entwurf für die Haushaltsplanung 2015 vorgestellt. Der Entwurf ging dabei von einem Defizit im Planjahr 2015 in Höhe von insgesamt 584.900 € aus. Auch in den Finanzplanjahren 2016 bis 2018 zeichneten sich erhebliche Defizite in Höhe von insgesamt über 1.500.000 € ab.

 

In der Zeit bis zum nunmehr vorliegenden zweiten Entwurf wurden die Fachdienste nochmals gebeten, die Haushaltsansätze sowohl im Aufwands- als auch im Ertragsbereich zu überprüfen. Die Anpassungen wurden entsprechend berücksichtigt.  Weiterhin hat es diverse Anpassungen im Bereich des Finanzausgleichs gegeben, die ebenso in den zweiten Entwurf eingepflegt wurden. Insgesamt ergibt sich für das Planjahr 2015 im zweiten Haushaltsentwurf ein leichter Überschuss in Höhe von 8.900 €. Die folgenden Finanzplanjahr weisen weiterhin Defizite aus in Höhe von insgesamt rund 910.000 €.

 

Im Wesentlichen haben sich im zweiten Haushaltsentwurf  folgende Änderungen gegeben:

 

Für die Schlüsselzuweisungen wurde im ersten Haushaltsentwurf eine Steigerung des Grundbetrages um 0,5 % auf 882,93 € berücksichtigt. Dies entsprach 25% der Steigerungsrate gem. Orientierungsdaten. Mit Datum vom 20.11.14 wurde nunmehr der vorläufige Grundbetrag 2015 vom Landesamt für Statistik übermittelt. Der Grundbetrag 2015 steigt demnach von 878,54 € auf nunmehr 891,25 €, was einer Steigerung um 1,44 % bzw. 12,71 € entspricht. Zu berücksichtigen ist, dass der Schlüssel für die Verteilung der Zuweisungsmasse auf die Gemeinden auf 50,4 % reduziert wurde. Mit dem Haushaltsbegleitgesetz 2014 wurde dieser für das Jahr 2015 zunächst von 50,4 % auf 50,9 % erhöht.

 

Der Verbesserung des Grundbetrages im zweiten Haushaltsentwurf gegenüberzustellen war die erhöhte Steuereinnahmekraft aus dem zu berücksichtigenden Zeitraum 2014, insbesondere aus dem Bereich der Einkommenssteuer. Unter Berücksichtigung beider Faktoren verbleibt eine Verbesserung für das Jahr 2015 in Höhe von 40.000 €.

 

Die sehr hohe Steuereinnahmekraft 2015 führt in 2016 zu deutlich geringeren Schlüsselzuweisungen. In den Jahren 2017 und 2018 schwanken die Schlüsselzuweisungen. Hintergrund hierfür ist, dass zwar einerseits Steigerungen aufgrund der Orientierungsdaten eingeplant wurden, andererseits aber auch Abzüge bei der Gewerbesteuer vorzunehmen waren, da zu erwarten ist, dass Gewerbesteuerzahler ab 2016 ausfallen. Diese gegenseitigen Verläufe führen letztlich zu Schwankungen im Bereich der Schlüsselzuweisungen.

 

Für die Einkommenssteuer geht die Verwaltung aufgrund der erhaltenen November-Zahlung, der damit feststehenden Dezember-Zahlung sowie einer geschätzten Erstattungszahlung im Februar 2015 davon aus, dass die Einkommenssteuer 2014 mit rund 105.000 € über dem Planansatz abschließen wird. Auf dieses Ist-Ergebnis wurden die Orientierungsdaten 2015 angewandt, was zu einer Verbesserung für 2015 in Höhe von rund 115.000 € geführt hat. Weiterhin liegen inzwischen die neuen Schlüsselzahlen ab 2015 vor. Die Schlüsselzahl für die Gemeinde Wiefelstede steigt dabei um 4,7 % an, was einen weiteren planerischen Mehrertrag in Höhe von 281.900 € bedeutet. Somit konnten für die Einkommenssteuer im Planjahr 2015 insgesamt Mehrerträge in Höhe von 395.700 € eingeplant werden.

 

Auch für die Umsatzsteuer liegen inzwischen die neuen Schlüsselzahlen vor. In den Schlüsselzahlen berücksichtigt sind nunmehr auch die zwischen Bund und Länder vereinbarten Entlastungszahlungen zugunsten der Kommunen. Für die Gemeinde Wiefelstede steigt die Schlüsselzahl um rund 19,11 % an. Unter gleichzeitiger Anwendung der Orientierungsdaten konnten im zweiten Entwurf Mehrerträge für die Umsatzsteuer in Höhe von 72.400 € eingeplant werden.

 

Im Bereich der Gewerbesteuer wurde für den zweiten  Haushaltsentwurf eine Steigerung um 161.400 € eingeplant. Gegenüber dem Veranlagungssoll bedeutet dies eine Steigerung um rund 3,3 %, welche jedoch um 0,7 % geringer eingeplant wurden, als es sich aus den Orientierungsdaten ergibt. Ab 2016 wurde berücksichtigt, dass Gewerbesteuerzahler gänzlich ausfallen. Auf das verminderte Veranlagungssoll wurden jedoch die Orientierungsdaten angewandt.

 

Für die Grundsteuer B wurde lediglich eine geringe Anpassungen gem. voraussichtlichem Anordnungssoll vorgenommen. In den Folgejahren wurde für die Grundsteuer A keine Steigerung eingeplant. Für die Grundsteuer B wurden die Orientierungsdaten angewandt.

 

Für die Beteiligung bei der AWG hat die Gemeinde Wiefelstede in den vergangenen Jahren jeweils eine Dividende in Höhe von 130 % der Stammeinlage erhalten. Für die Jahre 2015 bis 2018 sind die Erwartungen entsprechend um jährlich 13.400 € nach unten zu korrigieren, so dass eine erwartete Dividendenzahlung in Höhe von 1.400 € verbleibt.

 

Aufgrund der erhöhten Gewerbesteuereinplanung war auch die Gewerbesteuerumlage um 33.700 € entsprechend anzupassen, die weiterhin 69 % des zugrunde zu legenden Messbetrages beträgt.

 

Aufgrund der og. schwankenden Steuereinnahmekraft gibt es auch gewisse Schwankungen im Bereich der Kreisumlage. Diese wurden ebenso im Haushaltsplan berücksichtigt. Für das Jahr 2015 waren Mehraufwendungen in Höhe von 53.000 € einzuplanen.

 

Im Bereich der Kindergärten konnte eine Reduzierung des Defizites um „Netto“ 22.300 € für das Jahr 2015 eingeplant werden. Festzustellen ist, dass sich der Nettozuschussbetrag an die Kindergartenträger in dem Zeitraum von 2014 bis 2018 um rund 322.300 € erhöht, was einem Anstieg von 16,5 % entspricht.

 

Für die Abwassergebühren wurde der Planansatz unter Zugrundelegung der kalkulierten Abwassermengen sowie vorbehaltlich des noch zu beschließenden Abwassergebührensatzes 2015 in Höhe von 2,64 €/cbm Abwasser um 62.700 € auf nunmehr 1.872.700 € erhöht. Auf der Aufwandsseite wurde aufgrund der vorliegenden Prognose der EWE das Betreiberentgelt um 25.000 € erhöht.

 

Im Rahmen der Sitzung des Straßen- und Verkehrsausschusses wurde beraten, die Heckenpflege für einige Hecken im Gemeindegebiet fremd zu vergeben. Hierfür wurden 15.000 € in den Ergebnishaushalt aufgenommen.

 

Aufgrund der Erneuerung der Fahrbahn zwischen Spohle und Conneforde wurde beschlossen, gleichzeitig sechs vorhandenen Haltestellen auf Hochborde für Niederflurbusse umzubauen. Die Aufwendungen in Höhe von 21.000 € wurden ebenso in den Haushalt 2015 aufgenommen.

 

Darüber hinaus wurden weitere kleinere Änderungen in den zweiten Haushaltsentwurf aufgenommen, die hier im Einzelnen nicht weiter erläutert werden.

 

Der Ergebnishaushalt 2015 konnte somit im zweiten Entwurf insgesamt knapp ausgeglichen abgebildet werden. Dennoch ist zu berücksichtigen, dass sich die folgenden Finanzplanjahre defizitär präsentieren. Zwar verfügt die Gemeinde zum 31.12.14 über eine Überschussrücklage in Höhe von voraussichtlich mindestens 4 Mio. Euro, mit der evtl. Defizite ausgeglichen werden könnten. Dennoch nehmen die Hauptsteuererträge sowie Zuweisungen derzeit Rekordstände an. Eine Inanspruchnahme der Rücklage sollte jedoch vorrangig in Zeiten erfolgen, in denen diese Stände nicht mehr erreicht werden können. Somit ist weiterhin eine kritische Betrachtung der Aufwandsseite vorzunehmen, um künftige Haushalte möglichst positiver gestalten zu können.

 

B)           Finanzhaushalt lfd. Verwaltungstätigkeit

 

Der Finanzhaushalt aus laufender Verwaltungstätigkeit präsentiert sich sowohl im Planjahr 2015 als auch in den Finanzplanjahren insgesamt positiv. Die kumulierten Überschüsse 2015 bis 2018 betragen insgesamt rund 3.450.000 €.

 

C)           Finanzhaushalt für Investitionen

 

Mit dem ersten Entwurf  wurden bereits erhebliche Ausgaben für die Jahre 2015 und 2016 für Ankäufe von Wohnbau- und Gewerbegelände eingeplant, um in diesem Bereich handlungsfähig zu bleiben. In gleicher Höhe wie die Ankäufe wurden nunmehr auch die Verkäufe auf der Einzahlungsseite ab 2016 eingeplant. Dabei wurde davon ausgegangen, dass die Verkäufe in den folgenden vier Jahren nach dem Ankauf realisiert werden können.

 

Im Bereich der investiven Einzahlungen wurde außerdem ein Investitionszuschuss vom Bund für den Erweiterungsbau beim CASA in Höhe von 30.000 € eingeplant.

 

Auf der Auszahlungsseite wurde die Anschaffung eines Stromerzeugers für die Feuerwehreinheit Neuenkruge-Borbeck ausgeplant.

 

Die Anschaffung eines Fahrstuhls in der Oberschule in Höhe von 115.000 € wurde von 2015 auf 2016 umgeplant, da abzuwarten bleibt, ob hierfür Zuschüsse für die Inklusion vom Land beantragt werden können.

 

Weiterhin wurden für das Leader-Programm ab 2015 jährlich 54.300 € an Investitionszuschüssen in den Haushalt 2015 aufgenommen.

 

Durch die Anpassungen im zweiten Haushaltsentwurf verringert sich das Defizit im investiven Bereich von 2.994.300 € auf 2.895.700 €. 

 

D)           Finanzhaushalt für Finanzierungstätigkeit

 

Bereits im ersten Entwurf wurden für den Erwerb von Wohnbau- und Gewerbeflächen im Jahr 2015 insgesamt 1.082.000 € und im Jahr 2016 insgesamt 710.000 € in den Haushalt eingeplant. Eine Refinanzierung durch Verkäufe wurde nunmehr im zweiten Haushaltsentwurf für die jeweils folgenden 4 Jahre eingeplant. Zur „Zwischenfinanzierung“ der Grunderwerbskosten 2015 wurde eine Kreditaufnahme für das Jahr 2015 in Höhe von 1.000.000 € eingeplant. Da die Darlehensaufnahme frühestens zum Jahresende erfolgen würde, wurden die ersten Zins- und Tilgungsleistungen ab 2016 eingeplant.  Ein vollständiger Verkauf wird nach heutigem Planungsstand bis zum Jahr 2020 angestrebt. Analog dieser Planung wurden auch die Zins- und Tilgungsleistungen auf 5  Jahre bis zum Jahr 2020 berücksichtigt.

 

B – D Finanzhaushalt insgesamt

 

Aufgrund der vorliegenden Haushaltsplanung werden sich die liquiden Mittel im Jahr 2015 wie folgt verringern:

 

Saldo laufende Verwaltungstätigkeit                                          =                 +    641.000 €

 

Saldo aus Investitionstätigkeit                                                     =                  - 2.895.700 €

 

Saldo aus Finanzierungstätigkeit                                                 =                  +   590.300 €

 

Abfluss liquider Mittel im HHJ 2015                                          =                  - 1.664.400 €

 

Auch im Finanzplanjahr 2016 ist ein erheblicher Abfluss liquider Mittel ausgewiesen, bevor in den Finanzplanjahren 2017 und 2018 wieder Überschüsse erwirtschaftet werden. Die Verwaltung geht davon aus, dass die Abflüsse insgesamt durch liquide Mittel aufgefangen werden können. Evtl. Liquiditätsengpässe können durch kurzfristige Liquiditätskredite ausgeglichen werden.

 


Finanzierung:

 

./.


Anlagen: