Betreff
Festsetzung der Gebühren für die zentrale Abwasserbeseitigung in der Gemeinde Wiefelstede
a) Kalkulation der Abwassergebühr für das Jahr 2015
b) Ablesegebühr für Wasserzwischenzähler
c) 15. Satzung zur Änderung der Gebührensatzung für die zentrale Abwasserbeseitigung
Vorlage
B/0271/2014
Aktenzeichen
10300 my-st
Art
Beratungsvorlage

Vorschlag / Empfehlung:

Der Rat der Gemeinde Wiefelstede beschließt,

 

a)            die Erhöhung des Gebührensatzes für die zentrale Schmutzwasserbeseitigung von bisher 2,58 Euro, um 0,06 Euro, auf 2,64 Euro je m³ Schmutzwasser ab dem 01.01.2015 (aufgrund der Gebührenkalkulation für das Jahr 2015).

 

b)           die Einführung der Ablesegebühr für Wasserzwischenzähler in Höhe von 2,00 Euro je Zähler.

 

c)            die mit der Einladung zur Sitzung des Finanzausschusses am 01.12.2014 beigefügte 15. Satzung zur Änderung der Satzung der Gemeinde Wiefelstede über die Erhebung von Gebühren für die zentrale Abwasserbeseitigung (Gebührensatzung für die zentrale Abwasserbeseitigung).

  

 


Situationsbericht / Bisherige Beratung:

 

Die zentrale Abwasserbeseitigung der Gemeinde Wiefelstede ist eine kostenrechnende Einrichtung, die im Ergebnis kostendeckend über die Erhebung von Gebühren zu finanzieren ist. Zum 31.12.2013 betrug der Überschuss aus der zentralen Abwasserbeseitigung rund 36.811,10 Euro.

 

Im Jahr 2014 entsteht voraussichtlich ein Überschuss in Höhe von 29.695 €. Das kumulierte Ergebnis weist somit zum 31.12.2014 einen voraussichtlichen Überschuss in Höhe von 66.507 € auf.

 

Die Arbeitsplatz- und Sachkostenaufwendungen der Gemeinde werden voraussichtlich von 2014 auf 2015 je Grundfall von 8,76 € auf 9,13 € und je Änderungsfall von 15,19 € auf 15,62 € steigen.

 

Auch das an den Betreiber zu zahlende Entgelt ist aufgrund des Anstieges der Indizes und der Abwassermenge gestiegen, so dass die Gebühren neu zu berechnen waren.

 

Im Ergebnis ergibt die als Anlage 1 angefügte Gebührenkalkulation unter Berücksichtigung des Abbaus des aufgelaufenen Überschusses innerhalb der nächsten 3 Jahre eine Abwassergebühr je m³ in Höhe von 2,64 €, was eine Anhebung um 6ct oder 2,33 % bedeutet.

 

 

 

 

Die Gebührensätze der zentralen Abwasserbeseitigung haben sich in der Vergangenheit wie folgt entwickelt:

2002 - 2003                                           2,15 Euro

2006                                                     + 0,10 Euro                         2,25 Euro

2005                                                     + 0,04 Euro                         2,29 Euro

2006                                                     + 0,04 Euro                         2,33 Euro            

2007                                                     + 0,03 Euro                         2,36 Euro

2008 – 2011                                       + 0,05 Euro                         2,41 Euro

2012                                                     + 0,14 Euro                         2,55 Euro

2013 - 2014                                        + 0,03 Euro                         2,58 Euro

ab 2015 (Vorschlag)                       + 0,06 Euro                         2,64 Euro

 

Nachrichtlich zum Vergleich die Abwassergebührensätze der Ammerlandgemeinden für das Jahr 2014.

 

Gemeinde Apen                                             3,55 Euro

Gemeinde Bad Zwischenahn                    2,00 Euro

Gemeinde Edewecht                                   1,45 Euro

Gemeinde Rastede                                       2,30 Euro

Stadt Westerstede                                        2,80 Euro

 

 

Die Gemeinde kann Gebühren nur für die tatsächlich eingeleiteten Wassermengen erheben. Nachgewiesene nicht eingeleitete Mengen an Frischwasserverbrauch werden jeweils in Abzug gebracht.

 

Die Meldung der abzusetzenden Wassermengen wurden in der Vergangenheit vom Anschlussinhaber an die Gemeinde gemeldet und mussten manuell eingegeben werden. Gebühren wurden von den Anschlussinhabern für diese zusätzliche Dienstleistung nicht gefordert.

 

Die Gemeinde hat die Meldungen seit einiger Zeit in der Weise umgestellt, als dass die Absetzungsmengen vom OOWV im Rahmen der Ablesung der Hauptwasserzähler erfasst und der Gemeinde übermittelt werden. Diese Daten werden automatisch erfasst und bei der Gebührenabrechnung berücksichtigt.

 

Für diese Dienstleistung erhebt der OOWV eine Gebühr in Höhe von 2,00 Euro je Zähler. Nach dem Verursachungsprinzip sind diese zusätzlichen Kosten von den Gebührenzahlern zu tragen, die die Ursache hierfür gesetzt haben und nicht von allen Gebührenzahlern.

 

Bei der Gemeinde sind zurzeit rund 750 Absetzungszähler angemeldet.

 

Aufgrund des vorstehenden Sachverhaltes wird die Gebührensatzung um § 5a „Ablesegebühr“ ergänzt.  

 


Anlagen: