Vorschlag /
Empfehlung:
Der
Verwaltungsausschuss nimmt die Dienstanweisung der Gemeinde Wiefelstede über
die Vergabe von Leistungen nach der VOL, der VOB und der VOF zur Kenntnis.
Situationsbericht
/ Bisherige Beratung:
Die
aktuelle Vergabedienstanweisung ist zum 28.01.2002 in Kraft getreten. In dem
Zeitraum bis heute haben sich sowohl gesetzliche als auch organisatorische
Veränderungen ergeben. Im Rahmen der Gesetzgebung sind bspw. die einzelnen
Vergabe- und Vertragsordnungen weiterentwickelt sowie das Niedersächsische
Gesetz zur Sicherung von Tariftreue und Wettbewerb bei der Vergabe öffentlicher
Aufträge (Niedersächsisches Tariftreue- und Vergabegesetz – NTVerG) und die
Verordnung über Auftragswertgrenzen zum Niedersächsischen Tariftreue- und
Vergabegesetz (Niedersächsische Wertgrenzenverordnung – NwertVO) erlassen
worden.
Im
Zuge der organisatorischen Änderungen innerhalb der Gemeindeverwaltung wurden
Fachbereiche (ehemals Ämter) zusammengelegt und eine Hierarchiestufe in Form
der Fachdienstleitung installiert.
Die
hier vorliegende Aktualisierung der Dienstanweisung der Gemeinde Wiefelstede
über die Vergabe von Leistungen nach der VOL, VOB und VOF wird diesen
gesetzlichen und organisatorischen Änderungen gerecht. Durch die Aktualisierung
orientieren sich die Hierarchiestufen an den Wertgrenzen der NWertVO und den
Wertgrenzen des Rechnungsprüfungsamtes des Landkreises Ammerland. Weiterhin
erfüllt die Dienst-anweisung die aktuellen gesetzlichen Vorgaben.
Finanzierung:
./.
Anlagen:
Anlage 1 zur DA Vergabe
Anlage 2 zur DA Vergabe