Betreff
Dienstanweisung der Gemeinde Wiefelstede über die Vergabe von Leistungen nach der VOL, der VOB und der VOF
Vorlage
B/0276/2014
Art
Beratungsvorlage

Vorschlag / Empfehlung:

 

Der Verwaltungsausschuss nimmt die Dienstanweisung der Gemeinde Wiefelstede über die Vergabe von Leistungen nach der VOL, der VOB und der VOF zur Kenntnis.

 


Situationsbericht / Bisherige Beratung:

 

Die aktuelle Vergabedienstanweisung ist zum 28.01.2002 in Kraft getreten. In dem Zeitraum bis heute haben sich sowohl gesetzliche als auch organisatorische Veränderungen ergeben. Im Rahmen der Gesetzgebung sind bspw. die einzelnen Vergabe- und Vertragsordnungen weiterentwickelt sowie das Niedersächsische Gesetz zur Sicherung von Tariftreue und Wettbewerb bei der Vergabe öffentlicher Aufträge (Niedersächsisches Tariftreue- und Vergabegesetz – NTVerG) und die Verordnung über Auftragswertgrenzen zum Niedersächsischen Tariftreue- und Vergabegesetz (Niedersächsische Wertgrenzenverordnung – NwertVO) erlassen worden.

 

Im Zuge der organisatorischen Änderungen innerhalb der Gemeindeverwaltung wurden Fachbereiche (ehemals Ämter) zusammengelegt und eine Hierarchiestufe in Form der Fachdienstleitung installiert.

 

Die hier vorliegende Aktualisierung der Dienstanweisung der Gemeinde Wiefelstede über die Vergabe von Leistungen nach der VOL, VOB und VOF wird diesen gesetzlichen und organisatorischen Änderungen gerecht. Durch die Aktualisierung orientieren sich die Hierarchiestufen an den Wertgrenzen der NWertVO und den Wertgrenzen des Rechnungsprüfungsamtes des Landkreises Ammerland. Weiterhin erfüllt die Dienst-anweisung die aktuellen gesetzlichen Vorgaben.

     


Finanzierung:

./.     


Anlagen:

Anlage 1 zur DA Vergabe

Anlage 2 zur DA Vergabe