Betreff
Einziehung und Verkauf einer Teilstrecke der Heller Landstraße (Zuwegung zum Denkmal)
hier: Antrag von Herrn Hans-Georg Frers vom 05.12.2014
Vorlage
B/0296/2015
Art
Beratungsvorlage

Vorschlag / Empfehlung:

1.      Der Rat der Gemeinde Wiefelstede beschließt die Einziehung (Entwidmung) der Teilverkehrsfläche der „Heller Landstraße“ (Stichstraße vor dem Denkmal) gemäß § 8 Nds. Straßengesetz ohne vorherige öffentliche Bekanntmachung.

2.                  Die Verwaltung wird beauftragt, die ortsansässigen Vereine über den Verkauf zu informieren.

3.      Weiterhin beschließt der Gemeinderat  den Verkauf des noch zu vermessenden Teilstückes des Flurstückes 147/28 der Flur 36 (Größe ca. 700 m²) an Herrn Hans-Georg Frers zum Preis von 5,00 €/m² zzgl. Nebenkosten (Vermessungskosten, Gerichts- und Notarkosten).

 


Situationsbericht / Bisherige Beratung:

Herr Hans-Georg Frers hat bei der Gemeinde Wiefelstede einen Antrag gestellt, ein Teilstück der ehemaligen Straßenführung der „Heller Landstraße“ zu erwerben. Heute ist dieses eine Stichstraße zum Denkmal, s. Lageplan. Das betroffene Teilstück liegt in unmittelbarer Nähe zum „Gut Horn“ das ebenfalls im Eigentum von Herrn Frers liegt. Herr Frers möchte die Straßenfläche nach Erwerb wieder herrichten, da die Stichstraße in keinem guten Zustand ist.

Auf Nachfrage hat Herr Frers der Gemeinde Wiefelstede schriftlich zugesichert, dass keine Baken/Poller o.ä. errichtet werden und dass die Straße wie bisher, als Umfahrt zum Denkmal, genutzt werden kann. Es erfolgt lediglich eine Beschilderung mit „Privatweg“. Das betroffene Teilstück hat eine Größe von ca. 700 m².

 

Derzeit ist das betroffene Flurstück 147/28 der Flur 36 für den öffentlichen Verkehr als Gemeindestraße gewidmet (gem. Umstufungsvereinbarung vom 17.05.1982). Vor Verkauf der Verkehrsfläche ist es daher erforderlich, dass der Teilbereich der Gemeindestraße ausgemessen und eingezogen (entwidmet) wird.

 

Der § 8 des Niedersächsischen Straßengesetzes regelt die Einziehung von Straßen. Danach sollen Straßen eingezogen werden, wenn eine Straße keine Verkehrsbedeutung mehr hat oder überwiegende Gründe des öffentlichen Wohles für die Beseitigung vorliegen. Mit der Einziehung der Straße entfallen der Gemeingebrauch und widerrufliche Sondernutzungen.

Der betroffene Teilbereich dient nicht zur Erschließung von Wohnhäusern, daher ist keine verkehrliche Bedeutung gegeben. Das Denkmal kann wie bisher erreicht werden. Dieses ist über eine Grunddienstbarkeit im Kaufvertrag zu regeln. Daher stehen der Einziehung der betroffenen Verkehrsfläche keine Gründe entgegen.

 

Gem. § 8 Abs. 2 Nds. Straßengesetz ist die Absicht der Einziehung der Gemeindestraße grds. mindestens drei Monate vorher öffentlich bekannt zu geben. Von der Bekanntgabe vor der Einziehung kann abgesehen werden, wenn u.a. Teilstrecken von unwesentlicher Bedeutung eingezogen werden sollen.

Gem. § 38 Abs. 3 Satz 2 Nds. Straßengesetz liegen Fälle von unwesentliche Bedeutung insbesondere vor, wenn Rechte anderer nicht beeinflusst werden und wenn mit den Betroffenen entsprechende Vereinbarungen getroffen werden.

Da hier keine Rechte anderer beeinflusst werden, ist nach Auffassung der Unterzeichnenden, eine öffentliche Bekanntmachung vor der Einziehung des Teilstückes,  nicht erforderlich.

Betroffen von der Einziehung der Straße ist lediglich das Denkmal, hier könnte eine Information an die Ortsansässigen Vereine der Ortschaft Gristede erfolgen, mit dem Hinweis, dass das Denkmal wie bisher erreicht werden kann und dass gerade in Bezug auf Kranzniederlegungen keinerlei Beeinträchtigungen/Veränderungen eintreten.

 

Die Einziehung der Straße kann dann durch den Gemeinderat der Gemeinde Wiefelstede ohne vorherige öffentliche Bekanntmachung beschlossen werden. Die Einziehung der Straße wird dann öffentlich bekanntgemacht.

 


Finanzierung:

Alle mit dem Verkauf verbundenen Kosten (Vermessungskosten, Gerichts- und Notarkosten sowie Bekanntmachungskosten für die Einziehung der Verkehrsfläche) sind durch den Antragsteller Herrn Frers zu tragen.

Die Fläche soll zum Preis von 5,00 €/m² zzgl. Nebenkosten verkauft werden.   

   


Anlagen: