Betreff
Geschwisterermäßigung in der Tagespflege
Vorlage
B/0322/2015
Aktenzeichen
FB II-Schm/Mei
Art
Beratungsvorlage

Vorschlag / Empfehlung:

 

Aufgrund des Antrages der Arbeitsgemeinschaft Wiefelsteder Tagesmütter ist der Gemeinderat damit einverstanden, ab dem 01.08.2015 auf Antrag bei Geschwisterkin­dern in Tagespflege den älteren Geschwistern in den Kindertagesstätten eine Geschwis­terermäßigung einzuräumen.

    


Situationsbericht / Bisherige Beratung:

 

In der Richtlinie der Gemeinde Wiefelstede über die Elternbeiträge in den Kindertagesstätten gibt es die Geschwisterermäßigung. Zahlt zum Beispiel ein Elternpaar für ihr Kind im Kinder­garten gem. Einkommensstufe 2 bei fünfstündiger Betreuung 98,00 €, könnte es das jüngere Geschwisterkind in die Krippe geben und bräuchte dafür aufgrund der Geschwisterermäßi­gung statt 163,00 € nur 81,50 € bezahlen.

 

Genau dort setzt der Antrag der Arbeitsgemeinschaft der Wiefelsteder Tagesmütter an. Würden die Eltern ihr Kind in eine Tagespflege geben, müssten sie dafür ca. 215,00 € zahlen. Für viele Eltern ein Argument, ihr Kind aus der Tagespflege rauszunehmen und in die Krippe zu geben. Das für die Tagespflege zuständige Jugendamt des Landkreises Ammerland sieht zwar auch eine Geschwisterermäßigung vor, diese ist aber so ausgestaltet, dass sie in der Berechnung der Einkommensgrenze pauschal einen Abzug in Höhe von 5.000,00 € vorsieht. Dadurch redu­ziert sich die 215,00 € im Einzelfall vielleicht um 50,00 bis 60,00 €. Es würde in etwa aber immer noch eine Summe in Höhe des vollen Krippenbeitrages bleiben.

 

Das Jugendamt wird seine Richtlinie nicht ändern. Die Frage ist, ob die Gemeinde bei der Knappheit an Krippenplätzen darauf reagieren soll. Es gibt ja schließlich die Wunsch- u. Wahlmöglichkeit für die Eltern.

 

Mittel dafür sind im Haushalt nicht eingeplant. Es bliebe nur die Möglichkeit den Eltern in solchen Fällen für ihr älteres Kind im Kindergarten eine Geschwisterermäßigung zu geben. Sie würden dann statt 98,00 € im Kindergarten nur die Hälfte zahlen.

 

In der Tagespflege würde sich dieses wie folgt auswirken

-          Kosten Betreuung Tagespflege                     215,00 €

-          abzügl. Geschw.ermäßigung Ldks. ca.          60,00 €

-          abzügl. Geschw.ermäßigung Gem. Stf.2      49,50 €

verbleiben                                                                  105,50 €

Das entspricht zwar nicht ganz der Geschwisterermäßigung im Krippenbereich, macht aber die Tagespflege vor dem Hintergrund der knappen Krippenplätze attraktiver und zu einer echten Alternative. Hinzu kommt, dass dieses verwaltungsmäßig einfach zu händeln wäre.

Wenn man bedenkt, was der Gemeinde ein Krippenplatz kostet, sollte überlegt werden einer solchen Regelung zuzustimmen.

   


Finanzierung:

 

Die Anzahl der Fälle ist nicht bekannt. Es würde zu einem Rückgang der Elternbeiträge im Kindergartenbereich führen.

   


Anlagen: