Betreff
Kenntnisnahme zu der Bewilligung von über- und außerplanmäßigen Aufwendungen und Auszahlungen im Haushaltsjahr 2011
Vorlage
B/0326/2015
Art
Beratungsvorlage

Vorschlag / Empfehlung:

Der Rat der Gemeinde Wiefelstede nimmt die in der (mit der Einladung zur Sitzung des Finanzausschusses am 14.04.2015 beigefügten) Zusammenstellung aufgeführten über- und außerplanmäßigen Aufwendungen oder Auszahlungen des Haushaltsjahres zur Kenntnis.

    


Situationsbericht / Bisherige Beratung:

Im Zuge der Arbeiten zum Jahresabschluss 2011 ist aufgefallen, dass noch nicht alle über- und außerplanmäßigen Aufwendungen und Auszahlungen des Haushaltsjahres 2011 dem Gemeinderat und dem Verwaltungsausschuss zur Kenntnisnahme vorgelegt wurden.

 

Über- und außerplanmäßigen Aufwendungen und Auszahlungen sind nur zulässig, wenn sie zeitlich und sachlich unabweisbar sind, ihre Deckung muss gewährleistet sein. (vgl. § 117 Abs. 1 Satz 1 Nieders. Kommunalverfassungsgesetz –NKomVG-).

 

Der Gemeinderat sowie der Verwaltungsausschuss sind in den Fällen von unerheblicher Bedeutung spätestens mit der Vorlage des Jahresabschlusses über die Bewilligung von über- und außerplanmäßigen Aufwendungen oder Auszahlungen zu unterrichten.

     


Finanzierung:

Entsprechend dem Finanzierungsvorschlag aus der Anlage.

     


Anlagen: