Betreff
Annahme von Spenden im Feuerwehrwesen 2014
Vorlage
B/0338/2015
Art
Beratungsvorlage

Vorschlag / Empfehlung:

Der Rat der Gemeinde Wiefelstede beschließt die Sachspende des Fördervereins der Feuerwehr Metjendorf im Wert von 22.330,28 Euro anzunehmen.

    


Situationsbericht / Bisherige Beratung:

Gemäß § 111 Abs. 7 NKomVG dürfen Kommunen zur Erfüllung ihrer Aufgaben Spenden, Schenkungen und ähnliche Zuwendungen einwerben und annehmen. Über die Annahme oder Vermittlung von Spenden und Schenkungen entscheidet grundsätzlich der Gemeinderat. Der Gemeinderat hat diese Befugnis bis zur Höhe von 2.000 Euro je Spende gemäß Beschluss vom 09.03.2010 auf den Verwaltungsausschuss übertragen.

Nach der Dienstanweisung über die Annahme und Vermittlung von Spenden, Schenkungen und ähnliche Zuwendungen der Gemeinde Wiefelstede liegt die Zuständigkeit beim Bürgermeister, sofern die Spende oder Schenkung den Betrag von 100 Euro nicht überschreitet.

Die Kommunalaufsicht ist gemäß § 111 Abs. 7 Satz 4 NKomVG jährlich über die eingegangenen Spenden über 100 Euro zu informieren.

Die Feuerwehr Metjendorf hat für die Jugendfeuerwehr einen Mannschaftstransportwagen (MTW) im Wert von 22.330,28 Euro vom Förderverein der Feuerwehr Metjendorf gespendet bekommen. 

Diese Spende ist zweckgebunden für die Freiwillige Feuerwehr Metjendorf.

Bedenken gegen die Annahme der oben genannten Spende besteht seitens der Verwaltung nicht.

     


Finanzierung:

Der MTW ist mit dem oben genannten Wert in die Anlagenbuchhaltung der Gemeinde Wiefelstede aufzunehmen.