Vorschlag /
Empfehlung:
Gem. § 6 des Niedersächsischen
Straßengesetzes (NStrG) in der Fassung vom 24.09.1980, zuletzt geändert durch
das Gesetz vom 28.10.2009, werden mit sofortiger Wirkung die Wegeflurstücke
173/21 und 173/22 der Flur 36 übernommen und für den öffentlichen Verkehr als
Gemeindestraße gewidmet. Die im verkehrsberuhigten Ausbau angelegte Straße
trägt den Namen „Kamp to Horn“. Die Gesamtgröße beträgt 862 m². Die Straße ist
an die Gemeindestraße „Köterstraße“ angebunden.
Situationsbericht
/ Bisherige Beratung:
Im
Bebauungsplangebiet Nr. 136 „Gristede, Köterstraße“ sind die Endausbauarbeiten
für die Gemeindestraße weitestgehend abgeschlossen. Eine Übertragung der
Flächen auf die Gemeinde Wiefelstede erfolgt in Kürze (vor dem erforderlichen
Ratsbeschluss). Somit kann die Widmung der Straßenverkehrsflächen der
Gemeindestraße „Kamp to Horn“ (s. beigefügter Lageplan) erfolgen.
Finanzierung:
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Anlagen: