Betreff
Widmung von Gemeindestraßen, hier: Kamp to Horn (Bebauungsplangebiet Nr. 136)
Vorlage
B/0347/2015
Aktenzeichen
30200
Art
Beratungsvorlage

Vorschlag / Empfehlung:

Gem. § 6 des Niedersächsischen Straßengesetzes (NStrG) in der Fassung vom 24.09.1980, zuletzt geändert durch das Gesetz vom 28.10.2009, werden mit sofortiger Wirkung die Wegeflurstücke 173/21 und 173/22 der Flur 36 übernommen und für den öffentlichen Verkehr als Gemeindestraße gewidmet. Die im verkehrsberuhigten Ausbau angelegte Straße trägt den Namen „Kamp to Horn“. Die Gesamtgröße beträgt 862 m². Die Straße ist an die Gemeindestraße „Köterstraße“ angebunden.

    


Situationsbericht / Bisherige Beratung:

Im Bebauungsplangebiet Nr. 136 „Gristede, Köterstraße“ sind die Endausbauarbeiten für die Gemeindestraße weitestgehend abgeschlossen. Eine Übertragung der Flächen auf die Gemeinde Wiefelstede erfolgt in Kürze (vor dem erforderlichen Ratsbeschluss). Somit kann die Widmung der Straßenverkehrsflächen der Gemeindestraße „Kamp to Horn“ (s. beigefügter Lageplan) erfolgen.

    


Finanzierung:

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Anlagen: