Betreff
Kommunales Einzelhandelskonzept für die Gemeinde Wiefelstede
Vorlage
B/0414/2015
Aktenzeichen
III-1
Art
Beratungsvorlage

Vorschlag / Empfehlung:

 

Der Gemeinderat beschließt das vorliegende „Einzelhandels- und Zentrenkonzept für die Gemeinde Wiefelstede“ als städtebauliches Entwicklungskonzept i. S. d. § 1 Abs. 6 Nr. 11 BauGB für die zukünftige Bauleitplanung und für zukünftige Abwägungsentscheidungen.

 


Situationsbericht / Bisherige Beratung:

 

Der Verwaltungsausschuss hat in seiner Sitzung am 12.01.2015 beschlossen, ein kommunales Einzelhandelskonzept für die Gemeinde Wiefelstede erstellen zu lassen (s. Vorlage B/0285/2014). Nachdem es beim Erstellen des Konzeptes zu Verzögerungen gekommen war (s. Vorlage B/0370/2015) liegt der Entwurf mittlerweile vor. Er wurde den Ratsmitgliedern sowie den hinzugewählten Mitglieder des Bau- und Umweltausschusses mit Schreiben vom 27.08.2015 vorab zur Kenntnisnahme übersandt. Auf eine erneute Versendung in Papierform wird daher verzichtet.

 

Der Entwurf wurde ebenfalls bereits an den Landkreis Ammerland, die Oldenburgische IHK, die Nachbarkommunen, den Verein Handel & Handwerk Wiefelstede sowie an die Werbegemeinschaft Heidkamp-Metjendorf-Ofenerfeld zur Abstimmung weitergeleitet. Den Beteiligten wurde Gelegenheit zur Rückmeldung bis zum 20.09.2015 gegeben.

 

Die Voraussetzungen für die zukünftige räumliche Steuerung des Einzelhandels in der Gemeinde Wiefelstede werden durch die Zielsetzungen der Einzelhandelsentwicklung formuliert (s. Kapitel 7.1). Nur unter konsequenter Einhaltung dieser Ziele bei zukünftigen Entscheidungs- und Genehmigungsprozessen kann eine nachhaltige Einzelhandelsentwicklung in der Gemeinde Wiefelstede gelingen.

 

Der Entwurf des Einzelhandels- und Zentrenkonzepts wird in der Sitzung vorgestellt.

 


Finanzierung:

 

./.


 


Anlagen: