Vorschlag /
Empfehlung:
Der Verwaltungsausschuss
beschließt die Geldspenden der o.g. Personen in Höhe von 650,00 Euro
anzunehmen.
Situationsbericht
/ Bisherige Beratung:
Gemäß § 111 Abs. 7 NKomVG dürfen Kommunen zur Erfüllung ihrer Aufgaben Spenden, Schenkungen und ähnliche Zuwendungen einwerben und annehmen. Über die Annahme oder Vermittlung von Spenden und Schenkungen entscheidet grundsätzlich der Gemeinderat. Er hat diese Befugnis bis zur Höhe von 2.000 Euro je Spende gemäß Beschluss vom 09.03.2010 auf den Verwaltungsausschuss übertragen.
Nach der Dienstanweisung über die Annahme und Vermittlung von Spenden, Schenkungen und ähnliche Zuwendungen der Gemeinde Wiefelstede liegt die Zuständigkeit beim Bürgermeister, sofern die Spende oder Schenkung den Betrag von 100 Euro nicht überschreitet.
Die Kommunalaufsicht ist gemäß § 111 Abs. 7 Satz 4 NKomVG jährlich über die eingegangenen Spenden über 100 Euro zu informieren.
Für die Aktion „Lastenrad für Lily“ wurde über das Familienservicebüro in einem NWZ-Artikel vom 28.02.2015 zum Spenden aufgerufen.
Folgende Spenden über 100,00 Euro sind für die Aktion „Lastenrad für Lily“ eingegangen:
Name |
Datum |
Betrag |
Anke Kramer |
02.03.2015 |
300,00
€ |
Katrin
Wollenweber-Berghaus |
03.03.2015 |
150,00
€ |
Jens und
Carola Lübben |
10.03.2015 |
200,00
€ |
Hinzu kommen 400,00 Euro Einzelspenden von jeweils einem Betrag bis zu 100,00 Euro. Insgesamt wurden 1.050,00 Euro von Privatpersonen und Firmen gespendet. Die Spenden sind zweckgebunden für die Anschaffung eines Lastenrades durch die Familie Weber. Eine Quittung über den Ankauf eines Lastenrades hat Frau Weber im Familienservicebüro eingereicht.
Die Geldspenden in Höhe von 1.050,00 Euro wurden vorab bereits durch die Gemeindekasse vereinnahmt und am 25.03.2015 an Frau Susanne Weber (Mutter von Lily) überwiesen.
Bedenken gegen die Annahme der oben genannten Spende besteht seitens der Verwaltung nicht.
Finanzierung:
Keine Anmerkungen.
Anlagen:
Keine.