Betreff
Jahresabschluss 2011
Vorlage
B/0430/2015
Aktenzeichen
10200
Art
Beratungsvorlage

Vorschlag / Empfehlung:

 

1.      Gemäß § 128 Abs. 3 NKomVG beschließt der Rat der Gemeinde Wiefelstede den Jahresabschluss des Haushaltsjahres 2011 in der Fassung vom 10.03.2015.

2.      Der Rat der Gemeinde Wiefelstede erteilt dem Bürgermeister die Entlastung für das Haushaltsjahr 2011.

 

3.      Gemäß § 123 Abs. 1 NKomVG beschließt der Rat der Gemeinde Wiefelstede, dass die negativen Ergebnisse der Jahre 2009 und 2010 in Höhe von 223.475,77 € mit dem ordentlichen Ergebnis des Jahres 2011 ausgeglichen werden und der verbleibende Restbetrag in Höhe von 1.497.202,85 € der ordentlichen Überschussrücklage zugeführt wird. Weiterhin wird das positive außerordentliche Ergebnis in Höhe von 63.220,14 € der außerordentlichen Überschussrücklage zugeführt.

    


Situationsbericht / Bisherige Beratung:

 

Die Gemeinde Wiefelstede hat die Unterlagen für den Jahresabschluss 2011 zusammengestellt und dem Rechnungsprüfungsamt des Landkreises Ammerland zur Prüfung vorgelegt. Die Prüfung hat in der Zeit vom 23.06.2015 bis 28.08.2015 stattgefunden. Die Ergebnisse wurden im Prüfungsbericht vom 22.09.2015 festgehalten.

 

Das Rechnungsprüfungsamt hat im Rahmen der Prüfung einen Prüfungsvermerk in den Prüfungsbericht mit aufgenommen (Siehe Anlage Prüfungsbericht Seite 17 und Stellungnahme der Verwaltung). Im Ergebnis kommt das Rechnungsprüfungsamt auf Seite 37 des Prüfungsberichts zu einem uneingeschränkten Bestätigungsvermerk, was der Gemeinde Wiefelstede bescheinigt, dass die gesetzlichen Grundlagen und wirtschaftlichen Vorgaben eingehalten wurden. Des Weiteren wird festgestellt, dass sich keine Anhaltspunkte ergeben haben, die gegen eine Entlastung des Bürgermeisters sprechen würden.

 

Gemäß § 58 Abs. 1 Nr. 10 NKomVG ist der Rat ausschließlich zuständig für einen Beschluss über den Jahresabschluss sowie über die Zuführung zu Überschussrücklagen bzw. die Verrechnung von Überschüssen des außerordentlichen Haushalts mit Defiziten des ordentlichen Haushalts. Das Ergebnis des Haushaltsjahres 2011 ist sowohl im ordentlichen Ergebnis (1.720.678,62 €) als auch im außerordentlichen Ergebnis (63.220,14 €) positiv. Es ergibt sich somit insgesamt ein Überschuss in Höhe von 1.783.898,76 €.

 

Verwaltungsseitig wird vorgeschlagen, dass die negativen Ergebnisse der Jahre 2009 und 2010 in Höhe von 223.475,77 € mit dem ordentlichen Ergebnis des Jahres 2011 ausgeglichen wird und der verbleibende Restbetrag in Höhe von 1.497.202,85 € der ordentlichen Überschussrücklage zugeführt wird. Weiterhin wird vorgeschlagen, dass das positive außerordentliche Ergebnis der außerordentlichen Überschussrücklage zugeführt wird.

  
  


Finanzierung:

 

./.

    


Anlagen:

 

Jahresabschluss

Prüfbericht

Stellungnahme