Betreff
Entwicklung der Hauptsteuererträge und Zuweisungen sowie der Kreis- und Gewerbesteuerumlage im Jahr 2015
Vorlage
B/0435/2015
Aktenzeichen
10200
Art
Beratungsvorlage

Vorschlag / Empfehlung:

 

Der Verwaltungsausschuss nimmt den Bericht über die Entwicklung der Hauptsteuererträge und Zuweisungen sowie der Kreis- und Gewerbesteuerumlage zur Kenntnis.    

    


Situationsbericht / Bisherige Beratung:

 

Die Verwaltung berichtet den gemeindlichen Gremien unterjährig über den Verlauf der Haushaltsführung im Bereich der Hauptsteuererträge, Zuweisungen sowie der Kreis- und Gewerbesteuerumlage. Der letzte Bericht hierzu wurde im Finanzausschuss am 14.04.15 bekannt gegeben.

 

Zu den Aufwendungen und Erträgen der anliegenden Aufstellung wird wie folgt Stellung genommen:

 

Im Bereich der Grundsteuer A bestätigt sich auch im Jahr 2015 wieder der sehr konstante Verlauf. Ausgewiesen wird derzeit ein leicht positives Ergebnis in Höhe von 3.600 €.

 

Bei der Grundsteuer B setzt sich auch 2015 der positive Trend fort. Obwohl für die Haushaltsplanung 2015 bereits eine Steigerung um rund 36.000 € auf 1.996.200 € einkalkuliert wurde, sind bis Jahresende nochmals Mehrerträge in Höhe von rund 34.000 € zu erwarten. Hintergrund sind weiterhin die Nachveranlagungen von Wohnbaugrundstücken.

 

Die Gewerbesteuer ist im ersten Quartal 2015 mit erheblichen Mindererträgen in Höhe von zeitweise mehr als 500.000 € gestartet. Im Jahresverlauf konnten diesen Mindererträge jedoch wieder egalisiert werden. Derzeit beläuft sich das Anordnungssoll auf rund 5.485.000 € und liegt damit knapp 200.000 € über dem Planansatz 2015. Da die Gewerbesteuer auch weiterhin erheblichen Schwankungen unterlegen ist, hofft die Verwaltung, dass zum Jahresende mindestens Mehrerträge in Höhe von 100.000 € realisiert werden können.

 

Die Einkommenssteuer bleibt derzeit noch deutlich hinter den Erwartungen zurück. Für die Haushaltsplanung wurden die neuen Schlüsselzahlen sowie die Steigerung gem. Orientierungsdatenerlass (+6,2 %) angenommen. Für die Abschlagszahlung aus Mai 2015 ergab sich jedoch lediglich eine Steigerung in Höhe von 5,1 % und für August in Höhe von 5,6 %. Abzuwarten bleiben die weiteren Entwicklungen aus den Zahlungen zum 01.11.15 und 20.12.15 sowie der Abrechnung im Folgejahr. Der anliegenden Erwartung zugrunde gelegt wurden die entsprechenden Zahlungen für das Jahr 2014. Hierfür wurde eine Steigerung gem. den Orientierungsdaten von September 2015 in Höhe von 5,5 % angenommen. Einschl. der Zahlungen von Mai und August 2015 wird folglich ein Ergebnis in Höhe von 6.121.200 € erwartet, was Mindererträge in Höhe von 148.200 € bedeuten würde.

 

Erhebliche Abweichungen sind im Bereich der Umsatzsteuer zu verzeichnen. In die Haushaltsplanung 2015 bereits eingepflegt waren die neuen Schlüsselzahlen sowie die erwarteten Steigerung aus dem Orientierungsdatenerlass. Im Zuge der Entlastung der Kommunen wurde auf Ebene des Bundes und der Länder seinerzeit vereinbart, diese Entlastung durch einen erhöhten Anteil der Kommunen an der Verteilungsmasse bei der Umsatzsteuer durchzuführen. Angestrebt war zunächst, die Verteilungsmasse in 2015 und 2016 um jeweils 45 Mio. € anzuheben. Im Rahmen des Nachtragshaushaltsgesetzes wurde nunmehr beschlossen, die kompletten 90 Mio. € bereits in 2015 zur Verfügung zu stellen. Somit sind bei der Umsatzsteuer erhebliche Mehrerträge zu erwarten, deren genaue Höhe noch nicht abgesehen werden kann. Insofern wurde das erwartete Ergebnisse vorsichtig mit 550.000 € prognostiziert, wodurch sich Mehrerträge in Höhe von rund 90.000 € ergeben würden.

 

Bezüglich der Schlüsselzuweisungen ist in den Haushaltsplan 2015 der vorläufige Grundbetrag in Höhe von 891,25 € eingeflossen. Die Festsetzung im April 2015 wies dann jedoch einen Grundbetrag in Höhe von lediglich 889,20 € aus, was Mindererträge in Höhe von rund 25.000 € bedeutet hätte. Im April 2015 standen jedoch auch die tatsächlich zugrunde zu legenden Einwohnerzahlen vom 30.06.14 fest. Die berechnungsrelevante Einwohnerzahl stieg demnach um 166 Einwohner, was zu Mehrerträgen in Höhe von rund 110.000 € geführt hat. Somit hat die Festsetzung im April insgesamt zu einer der Verbesserung der Schlüsselzuweisungen in Höhe von 85.000 € geführt.

Am 14.07.15 wurde das Nachtragshaushaltsgesetz 2015 vom Niedersächsischen Landtag beschlossen. Demzufolge soll die Steuerverbundabrechnung 2015 bereits in den Finanzausgleich 2015 einfließen. Für die Gemeinde Wiefelstede ergeben sich dadurch weitere Mehrerträge in Höhe von rund 26.000 €. Insgesamt führen die Anpassungen 2015 zu Mehrerträgen bei den Schlüsselzuweisungen in Höhe von rund 112.000 €.

 

Im Rahmen der Abrechnung der Konzessionsabgaben 2013 vom 30.04.15 wurden auch die Abschläge 2015 neu festgesetzt. Zwischen der Konzessionsabgabe für Gas und Strom gibt es demnach kleine Verschiebungen mit insgesamt Mindererträgen in Höhe von rund 2.400 €.

 

Im Zuge der og. Änderungen im Finanzausgleich ergeben sich Mehraufwendungen bei der Kreisumlage in Höhe von rund 123.000 €. Eingerechnet wurde auch die erhöhte Kreisumlage aufgrund der og. Mehrerträge bei den Schlüsselzuweisungen gem. Nachtragshaushaltsgesetz. Die erhöhte Kreisumlage wird jedoch erst zahlungswirksam im Jahr 2016.

 

Die Gewerbesteuerumlage beträgt weiterhin 69 % der Gewerbesteuermessbeträge. Aufgrund der erhöhten Erwartungen bei den Gewerbesteuereinnahmen erhöht sich folglich auch der erwartete Aufwand bei der Gewerbesteuerumlage.

 

Die Entschuldungsumlage erhöht sich aufgrund der Festsetzungen im Finanzausgleich um rund 500 €.

 

Fazit

Im Zuge der Haushaltsausführung 2015 hat es verschiedene Abweichungen bei der Hauptsteuererträgen, den Zuweisungen sowie den Aufwendungen bei der Kreis- und Gewerbesteuerumlage gegeben. Hintergrund sind die Entwicklungen 2015 bei den verschiedenen Steuerarten sowie die Auswirkungen aufgrund der Anpassungen im Finanzausgleich. Insgesamt wird für die dargestellten Positionen eine leichte Verbesserung gegenüber der Haushaltsplanung erwartet.

     


Finanzierung:

 

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Anlagen: