Vorschlag /
Empfehlung:
Der Verwaltungsauschuss beauftrag die
Verwaltung gegenüber der VWG eine positive verbindliche Erklärung abzugeben,
dass die bisherigen Verträge fortgeführt werden sollen.
Situationsbericht
/ Bisherige Beratung:
Zwischen
der Verkehr und Wasser GmbH (VWG), der Stadt Oldenburg und der Gemeinde
Wiefelstede besteht derzeit ein Vertrag über die Förderung des
straßengebundenen öffentlichen Personennahverkehrs (ÖPNV) bis zum 01.06.2018,
s. Anlage 1. Mit den Gemeinden Bad Zwischenahn, Edewecht, Hatten, Rastede und
Wardenburg bestehen gleichlautende Verträge (Umlandgemeinden der Stadt
Oldenburg). Ab dem 02.06.2018 sind neue Verträge abzuschließen bzw. zu
vereinbaren.
In
der letzten Beiratssitzung der VWG am 22.06.2015 wurde über die Fortführung der
Verträge ab dem 02.06.2018 gesprochen. Nun sind von der VWG die
Grundlagendaten, die zur Meinungsbildung über die Fortführung der Verträge
dienen sollen, übermittelt worden. Diese Daten können der beigefügten Anlage 2
entnommen werden.
Die
bisherigen Vertragsmodalitäten sollen weitgehend übernommen werden. Aufgrund
der höheren Kilometerleistung in der Gemeinde Wiefelstede (Erhöhung in 2011,
Fahrplanwechsel mit Erweiterung des Fahrplanangebotes in den Abendstunden und
am Wochenende) auf nun 79.526 km erhöht sich der Zuschussbetrag der Gemeinde
Wiefelstede. Folgende Zuschusszahlungen würden sich somit für die Gemeinde
Wiefelstede aus dem aktuellen und neuen Vertrag ergeben:
aktueller
Vertrag:
2015
– 2017 38.196,00 €
2018 15.915,00 €
neuer
Vertrag:
2018 24.354,75 € (2018
insgesamt: 40.269,75)
2019 41.751,00 €
2020
– 2022 43.739,00 €
2023
– 2025 45.727,00 €
2026
– 2027 47.716,00 €
2028 19.8814,70 (Ende des
Vertrages 01.06.2028)
Am
11.01.2016 ist seitens der VWG eine Sondersitzung zu diesem Thema terminiert
worden. Bis zu dieser Beiratssitzung soll seitens der Gemeinde Wiefelstede eine
verbindliche Erklärung, ob auf der vorgeschlagenen Grundlage die Zusammenarbeit
fortgeführt werden soll, abgegeben werden. Über diese verbindliche Grundaussage
ist zunächst nur zu beschließen.
Vor
Abschluss des neuen Vertrages wird der Vertragsentwurf mit allen vertraglichen
Vereinbarungen entsprechend politisch beraten und beschlossen werden (wie
bisher auch).
Finanzierung:
Die Mittel sind in den o.g. Jahren in den genannten Höhen einzuplanen.
Anlagen: