Vorschlag /
Empfehlung:
a) Gem.
§ 6 des Nds. Straßengesetzes (NStrG) in der Fassung vom 24.09.1980 zuletzt geändert
durch Gesetz vom 28.10.2009, wird mit sofortiger Wirkung das Wegeflurstück 94
der Flur 14 für den öffentlichen Verehr als Gemeindestraße gewidmet. Die Straße
trägt die Bezeichnung „Wilhelm-Rippen-Straße. Die Straße ist an die
Gemeindestraße „Heinrich-Klarmann-Straße“ angebunden (Neubaugebiet Hörne-West).
Die Größe beträgt 2.198 m².
b) Gem.
§ 6 des Nds. Straßengesetzes (NStrG) in der Fassung vom 24.09.1980 zuletzt
geändert durch Gesetz vom 28.10.2009, wird mit Wirkung der Übertragung der
Verkehrsflächen auf die Gemeinde Wiefelstede das Wegeflurstück 337 der Flur 14
für den öffentlichen Verkehr als Gemeindestraße gewidmet. Die Straße trägt die
Bezeichnung „Siemenkamp“ Die Straße ist an die Gemeindestraße „Eichenkamp“
angebunden und hat eine Gesamtgröße von 1.092 m².
c) Gem.
§ 6 des Nds. Straßengesetzes (NStrG) in der Fassung vom 24.09.1980 zuletzt
geändert durch Gesetz vom 28.10.2009, werden mit sofortiger Wirkung die
Wegeflurstücke 122/43, 122/41 und 105/21 der Flur 14 für den öffentlichen Verkehr als
Gemeindestraße gewidmet. Die Straße trägt die Bezeichnung „Eisenstraße“. Es
handelt sich hierbei um die Verlängerung der bereits gewidmeten Eisenstraße.
Die zu widmende Fläche hat eine Größe von 1.627 m².
d) Gem.
§ 6 des Nds. Straßengesetzes (NStrG) in der Fassung vom 24.09.1980 zuletzt
geändert durch Gesetz vom 28.10.2009, werden mit sofortiger Wirkung die
Wegeflurstücke 54/11 und 53/26 der Flur 9 für den öffentlichen Verkehrs als
sonstige Gemeindestraße gewidmet. Es handelt sich hierbei um eine öffentliche
Fläche vor dem Schwimmbad und um die Rad- und Fußwegverbindung zwischen dem
Schwimmbad und dem Schulzentrum. Die Gesamtgröße der zu widmenden Fläche
beträgt 6.563 m². Hiervon fallen 2.417 m² auf die Rad- und Fußwegverbindung.
Situationsbericht
/ Bisherige Beratung:
„Wilhelm-Rippen-Straße“
Im
Bebauungsplangebiet Nr. 139 „Hörne-West“ der Gemeinde Wiefelstede ist der
Endausbau der Gemeindestraße „Wilhelm-Rippen-Straße“ abgeschlossen. Somit kann
die Widmung der Straße kurzfristig erfolgen. Es ist beabsichtigt die Straße mit
einer Gesamtgröße von 2.198,00 m² als
Gemeindestraße zu widmen, hiervon fallen 193 m² auf die Fuß- und
Radwegverbindung zur „Gristeder Straße“ (Flur 10, Flurstück 94). Die Straße
wird als verkehrsberuhigter Bereich beschildert. Der Ausbau ist entsprechend
erfolgt.
Die
Gemeindestraßen „Gerold-Hellmers-Straße“ und „Heinrich-Klarmann-Straße“, die
ebenfalls im Bebauungsplangebiet Nr. 139 liegen, werden nach dem Endausbau im
Jahr 2016 gewidmet.
Die
Lage der Straße kann der Anlage 1 entnommen werden.
„Siemenkamp“
Der
Endausbau der Erschließungsstraße in dem Bebauungsplangebiet Nr. 108 VIII
„Thienkamp/Siemenkamp“ ist ebenfalls abgeschlossen. Die Übertragung der
Verkehrsflächen auf die Gemeinde Wiefelstede wird in Kürze durch
Übertragungsvertrag erfolgen. Die Straße in dem Baugebiet trägt die Bezeichnung
„Siemenkamp“. Die Gemeindestraße ist als verkehrsberuhigte Straße ausgebaut
worden. Die Straße hat eine Gesamtgröße von 1.092 m² (Flur 14, Flurstück 337).
Die Straße soll daher, mit Wirkung der Übertragung des Eigentums auf die
Gemeinde Wiefelstede, als Gemeindestraße gewidmet werden.
Die Lage der Straße kann der Anlage 2
entnommen werden.
„Eisenstraße“
Im
Bebauungsplangebiet Nr. 118 I „Erweiterung Gewerbegebiet Eisenstraße“ sind die
Endausbauarbeiten der Gemeindestraße abgeschlossen. Die neue
Erschließungsstraße kann daher als
Gemeindestraße für den öffentlichen Verkehr gewidmet werden. Es handelt sich
hierbei um die Verlängerung der bereits gewidmeten „Eisenstraße“. Die Größe der
zu widmenden Fläche beträgt 1.627 m² (Flur 14, Flurstücke 122/43, 122/41,
105/21).
Die
Lage der Fläche kann der Anlage 3
entnommen werden.
Rad- und Fußwegverbindung „Alter Damm bis Am Breeden“/Parkplatz
Der
bereits vorhandene Parkplatz sowie die vorhandene Rad- und Fußwegverbindung
zwischen dem Schwimmbad und dem Schulzentrum ist ausgemessen worden und soll
nun als öffentliche Verkehrsfläche gewidmet werden. Die Fläche die zu widmen
ist beträgt 6.563 m², hiervon fallen 2.417 m² auf die Rad- und
Fußwegverbindung. Die Widmung erfolgt als sonstige Gemeindestraße.
Finanzierung:
Da im
Jahr 2015 noch Mittel für die Widmungsbekanntmachungen im Budget zur Verfügung
stehen, sollen die Widmungen noch im Jahr 2015 ohne Beteiligung des
Fachausschusses erfolgen.
Anlagen: