Vorschlag / Empfehlung:

a)         Gem. § 6 des Nds. Straßengesetzes (NStrG) in der Fassung vom 24.09.1980 zuletzt geändert durch Gesetz vom 28.10.2009, wird mit sofortiger Wirkung das Wegeflurstück 94 der Flur 14 für den öffentlichen Verehr als Gemeindestraße gewidmet. Die Straße trägt die Bezeichnung „Wilhelm-Rippen-Straße. Die Straße ist an die Gemeindestraße „Heinrich-Klarmann-Straße“ angebunden (Neubaugebiet Hörne-West). Die Größe beträgt 2.198 m².

 

b)        Gem. § 6 des Nds. Straßengesetzes (NStrG) in der Fassung vom 24.09.1980 zuletzt geändert durch Gesetz vom 28.10.2009, wird mit Wirkung der Übertragung der Verkehrsflächen auf die Gemeinde Wiefelstede das Wegeflurstück 337 der Flur 14 für den öffentlichen Verkehr als Gemeindestraße gewidmet. Die Straße trägt die Bezeichnung „Siemenkamp“ Die Straße ist an die Gemeindestraße „Eichenkamp“ angebunden und hat eine Gesamtgröße von 1.092 m².

 

c)         Gem. § 6 des Nds. Straßengesetzes (NStrG) in der Fassung vom 24.09.1980 zuletzt geändert durch Gesetz vom 28.10.2009, werden mit sofortiger Wirkung die Wegeflurstücke 122/43, 122/41 und 105/21 der Flur 14  für den öffentlichen Verkehr als Gemeindestraße gewidmet. Die Straße trägt die Bezeichnung „Eisenstraße“. Es handelt sich hierbei um die Verlängerung der bereits gewidmeten Eisenstraße. Die zu widmende Fläche hat eine Größe von 1.627 m².

 

d)        Gem. § 6 des Nds. Straßengesetzes (NStrG) in der Fassung vom 24.09.1980 zuletzt geändert durch Gesetz vom 28.10.2009, werden mit sofortiger Wirkung die Wegeflurstücke 54/11 und 53/26 der Flur 9 für den öffentlichen Verkehrs als sonstige Gemeindestraße gewidmet. Es handelt sich hierbei um eine öffentliche Fläche vor dem Schwimmbad und um die Rad- und Fußwegverbindung zwischen dem Schwimmbad und dem Schulzentrum. Die Gesamtgröße der zu widmenden Fläche beträgt 6.563 m². Hiervon fallen 2.417 m² auf die Rad- und Fußwegverbindung.

   


Situationsbericht / Bisherige Beratung:

 

„Wilhelm-Rippen-Straße“

Im Bebauungsplangebiet Nr. 139 „Hörne-West“ der Gemeinde Wiefelstede ist der Endausbau der Gemeindestraße „Wilhelm-Rippen-Straße“ abgeschlossen. Somit kann die Widmung der Straße kurzfristig erfolgen. Es ist beabsichtigt die Straße mit einer Gesamtgröße von  2.198,00 m² als Gemeindestraße zu widmen, hiervon fallen 193 m² auf die Fuß- und Radwegverbindung zur „Gristeder Straße“ (Flur 10, Flurstück 94). Die Straße wird als verkehrsberuhigter Bereich beschildert. Der Ausbau ist entsprechend erfolgt.

 

Die Gemeindestraßen „Gerold-Hellmers-Straße“ und „Heinrich-Klarmann-Straße“, die ebenfalls im Bebauungsplangebiet Nr. 139 liegen, werden nach dem Endausbau im Jahr 2016 gewidmet.

 

Die Lage der Straße kann der Anlage 1 entnommen werden.

 

„Siemenkamp“

Der Endausbau der Erschließungsstraße in dem Bebauungsplangebiet Nr. 108 VIII „Thienkamp/Siemenkamp“ ist ebenfalls abgeschlossen. Die Übertragung der Verkehrsflächen auf die Gemeinde Wiefelstede wird in Kürze durch Übertragungsvertrag erfolgen. Die Straße in dem Baugebiet trägt die Bezeichnung „Siemenkamp“. Die Gemeindestraße ist als verkehrsberuhigte Straße ausgebaut worden. Die Straße hat eine Gesamtgröße von 1.092 m² (Flur 14, Flurstück 337). Die Straße soll daher, mit Wirkung der Übertragung des Eigentums auf die Gemeinde Wiefelstede, als Gemeindestraße gewidmet werden.

 

Die Lage der Straße kann der Anlage 2 entnommen werden.

 

„Eisenstraße“ 

Im Bebauungsplangebiet Nr. 118 I „Erweiterung Gewerbegebiet Eisenstraße“ sind die Endausbauarbeiten der Gemeindestraße abgeschlossen. Die neue Erschließungsstraße  kann daher als Gemeindestraße für den öffentlichen Verkehr gewidmet werden. Es handelt sich hierbei um die Verlängerung der bereits gewidmeten „Eisenstraße“. Die Größe der zu widmenden Fläche beträgt 1.627 m² (Flur 14, Flurstücke 122/43, 122/41, 105/21).

 

Die Lage der Fläche  kann der Anlage 3 entnommen werden.

 

Rad- und Fußwegverbindung „Alter Damm bis Am Breeden“/Parkplatz

Der bereits vorhandene Parkplatz sowie die vorhandene Rad- und Fußwegverbindung zwischen dem Schwimmbad und dem Schulzentrum ist ausgemessen worden und soll nun als öffentliche Verkehrsfläche gewidmet werden. Die Fläche die zu widmen ist beträgt 6.563 m², hiervon fallen 2.417 m² auf die Rad- und Fußwegverbindung. Die Widmung erfolgt als sonstige Gemeindestraße.

 

    


Finanzierung:

Da im Jahr 2015 noch Mittel für die Widmungsbekanntmachungen im Budget zur Verfügung stehen, sollen die Widmungen noch im Jahr 2015 ohne Beteiligung des Fachausschusses  erfolgen.

    


Anlagen: