Vorschlag /
Empfehlung:
Der Rat der Gemeinde
Wiefelstede beschließt, die mit der Einladung zur Sitzung des Finanzausschusses
am 24.11.2015 beigefügte 3. Satzung zur Änderung der Hundesteuersatzung der
Gemeinde Wiefelstede.
Situationsbericht
/ Bisherige Beratung:
Nach der Hundesteuersatzung ist das Halten von mehr als drei Monate alten Hunden im Gemeindegebiet steuerpflichtig, solange keine Befreiung nach §§ 4 oder 5 besteht. Nach der Anmeldung von Hunden wurde bislang von der Gemeinde Wiefelstede eine Hundesteuermarke ausgegeben, die außerhalb einer Wohnung oder eines umfriedeten Grundstückes von Hunden getragen werden musste. Somit konnte sichergestellt werden, dass die Zuordnung eines entlaufenden Hundes eindeutig erfolgen konnte.
Mit dem Inkrafttreten des Niedersächsischen Gesetzes über das Halten von Hunden (NHundG) vom 26. Mai 2011 sind alle Hunde, die älter als sechs Monate sind, durch ein elektronisches Kennzeichen (Transponder) mit einer Kennnummer zu versehen. Der Hund ist mit dieser Kennnummer im Hunderegister des Fachministeriums zu führen.
Durch die Kennzeichnung mit einem Transponder sind die Hunde jederzeit durch eine Fachbehörde, denen ein Lesegerät zur Verfügung steht, eindeutig dem Besitzer zuzuordnen. Eine Ausgabe von Hundemarken ist daher nicht mehr erforderlich.
Die Hundesteuersatzung der Gemeinde Wiefelstede wurde daraufhin angepasst und soll wie in der Änderungssatzung aufgeführt geändert werden.
Finanzierung:
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Anlagen: