Betreff
Dritte Satzung zur Änderung der Hundesteuersatzung der Gemeinde Wiefelstede
Vorlage
B/0492/2015
Art
Beratungsvorlage

Vorschlag / Empfehlung:

Der Rat der Gemeinde Wiefelstede beschließt, die mit der Einladung zur Sitzung des Finanzausschusses am 24.11.2015 beigefügte 3. Satzung zur Änderung der Hundesteuersatzung der Gemeinde Wiefelstede. 

  


Situationsbericht / Bisherige Beratung:

Nach der Hundesteuersatzung ist das Halten von mehr als drei Monate alten Hunden im  Gemeindegebiet steuerpflichtig, solange keine Befreiung nach §§ 4 oder 5 besteht. Nach der Anmeldung von Hunden wurde bislang von der Gemeinde Wiefelstede eine Hundesteuermarke ausgegeben, die außerhalb einer Wohnung oder eines umfriedeten Grundstückes von Hunden getragen werden musste. Somit konnte sichergestellt werden, dass die Zuordnung eines entlaufenden Hundes eindeutig erfolgen konnte.

 

Mit dem Inkrafttreten des Niedersächsischen Gesetzes über das Halten von Hunden (NHundG) vom 26. Mai 2011 sind alle Hunde, die älter als sechs Monate sind, durch ein elektronisches Kennzeichen (Transponder) mit einer Kennnummer zu versehen. Der Hund ist mit dieser Kennnummer im Hunderegister des Fachministeriums zu führen.

 

Durch die Kennzeichnung mit einem Transponder sind die Hunde jederzeit durch eine Fachbehörde, denen ein Lesegerät zur Verfügung steht, eindeutig dem Besitzer zuzuordnen. Eine Ausgabe von Hundemarken ist daher nicht mehr erforderlich.

 

Die Hundesteuersatzung der Gemeinde Wiefelstede wurde daraufhin angepasst und soll wie  in der Änderungssatzung aufgeführt geändert werden.

     


Finanzierung:

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Anlagen: