Vorschlag /
Empfehlung:
Der Verwaltungsausschuss beschließt die Geldspenden in Höhe von 876,00
Euro anzunehmen.
Situationsbericht
/ Bisherige Beratung:
Gemäß § 111 Abs. 7 NKomVG dürfen Kommunen zur Erfüllung ihrer Aufgaben
Spenden, Schenkungen und ähnliche Zuwendungen einwerben und annehmen. Über die
Annahme oder Vermittlung von Spenden und Schenkungen entscheidet grundsätzlich
der Gemeinderat. Er hat diese Befugnis bis zur Höhe von 2.000,00 Euro je Spende
gemäß Beschluss vom 09.03.2010 auf den Verwaltungsausschuss übertragen.
Nach der Dienstanweisung über die Annahme und Vermittlung von Spenden,
Schenkungen und ähnliche Zuwendungen der Gemeinde Wiefelstede liegt die
Zuständigkeit beim Bürgermeister, sofern die Spenden oder Schenkung den Betrag
von 100,00 Euro nicht überschreitet.
Die Kommunalaufsicht ist gemäß § 111 Abs. 7 Satz 4 NKomVG jährlich über
die eingegangenen Spenden über 100,00 Euro zu informieren.
Durch den Spendenlauf der Oberschule Wiefelstede sind bisher insgesamt
9.767,01 Euro für den Förderverein Hokisa e. V. eingegangen. Die Oberschule
Wiefelstede wies darauf hin, dass zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht alle
Spenden eingegangen sind.
Folgende Beträge über 100,00 Euro sind bisher für den Förderverein
eingegangen:
Name |
Datum |
Betrag |
Hendrik Würdemann |
30.09.2015 |
726,00 € |
Erwin Rhode |
30.09.2015 |
150,00 € |
|
Summe |
876,00 € |
Diese Spenden sind zweckgebunden für den Förderverein Hokisa e. V. und
werden nach vollständigem Eingang aller Spenden an den Verein überwiesen.
Bedenken gegen die Annahme der oben genannten Spende besteht seitens der
Verwaltung nicht.
Finanzierung:
Keine Anmerkungen.