Vorschlag / Empfehlung:

Der Rat der Gemeinde Wiefelstede beschließt,

 

a)            die Senkung des Gebührensatzes für die zentrale Abwasserbeseitigung von bisher 2,64 Euro um 0,05 Euro auf 2,59 Euro je m³ Schmutzwasser ab dem 01.01.2016 (aufgrund der Gebührenkalkulation für das Jahr 2016).

 

b)            die Ablesegebühr für Wasserzwischenzähler um den Mehrwertsteuerbetrag auf insgesamt 2,38 Euro je Zähler zu erhöhen.

 

b)            die mit der Einladung zur Sitzung des Finanzausschusses am 24.11.2015 beigefügte 16. Satzung zur Änderung der Satzung der Gemeinde Wiefelstede über die Erhebung von Gebühren für die zentrale Abwasserbeseitigung (Gebührensatzung für die zentrale Abwasserbeseitigung).

    


Situationsbericht / Bisherige Beratung:

 

Die zentrale Abwasserbeseitigung der Gemeinde Wiefelstede ist eine kostenrechnende Einrichtung, die im Ergebnis kostendeckend über die Erhebung von Gebühren zu finanzieren ist. Der Überschuss aus der zentralen Abwasserbeseitigung zum 31.12.2014 betrug 49.908,25 €. Im Jahr 2015 entsteht voraussichtlich ein Überschuss von rund 64.915,48 €. Das kumulierte Ergebnis zum 31.12.2015 weist somit einen Überschuss von 114.823,73 € aus.

 

Dieser Überschuss wird den Gebührenpflichtigen planerisch in den drei Folgejahren „gutgeschrieben“ und den anfallenden Kosten gegengerechnet. Die in diesem Jahr von  EWE Wasser durchgeführten Maßnahmen zur Reduzierung der Geruchsemissionen und den damit verbundenen Kosten sind in der Kalkulation enthalten. Kostensteigend wirken sich diese tatsächlich nicht aus, da auch erhobene Beiträge in erheblicher Höhe und der kumulierte Überschuss entsprechend gegengerechnet werden konnten. Ohne diese notwendige Investition hätten die Gebühren um rund 0,10 Euro weiter gesenkt werden können. Im Jahr 2017 steht eine Zinsanpassung an, die sich kostendämpfend auswirken dürfte.

 

Die Arbeitsplatz- und Sachkostenaufwendungen der Gemeinde werden voraussichtlich von 9,45 € in 2015 auf 9,91 € in 2016 je Grundfall steigen. Je Änderungsfall von 15,92 € in 2015 auf 16,61 € in 2016.

 

Auch das an den Betreiber zu zahlende Entgelt ist aufgrund des Anstieges von Kapital- und Betriebskosten gestiegen, sodass die Gebühren neu zu berechnen waren.

 

Im Ergebnis ergibt die als Anlage beigefügte Gebührenkalkulation unter Berücksichtigung des Abbaus des aufgelaufenen Überschusses innerhalb der nächsten drei Jahre eine Abwassergebühr je m³ in Höhe von 2,59 €, was eine Senkung um 0,05 € oder 1,894 % bedeutet.

 

 

Die Gebührensätze der zentralen Abwasserbeseitigung haben sich in der Vergangenheit wie folgt entwickelt:

 

Jahr

Veränderung

Gebührensatz je m³

2002-2003

 

2,15 Euro

2004

+ 0,10 €

2,25 €

2005

+ 0,04 €

2,29 €

2006

+ 0,04 €

2,33 €

2007

+ 0,03 €

2,36 €

2008-2011

+ 0,05 €

2,41 €

2012

+ 0,14 €

2,55 €

2013-2014

+ 0,03 €

2,58 €

2015

+ 0,06 €

2,64 €

Ab 2016 (Vorschlag)

- 0,04 €

2,59 €

 

Nachrichtlich die Abwassergebührensätze der Ammerlandgemeinden für das Jahr 2015 zum Vergleich:

 

Gemeinde

Gebührensatz je m³

Gemeinde Apen

3,45 €

Gemeinde Bad Zwischenahn

2,00 €

Gemeinde Edewecht

1,49 €

Gemeinde Rastede

2,10 €

Stadt Westerstede

2,80 €

 

Die Gemeinde kann Gebühren nur für die tatsächlich eingeleiteten Wassermengen erheben. Nachgewiesene nicht eingeleitete Mengen an Frischwasser werden in Abzug gebracht. Dazu besteht die Möglichkeit der Anschlussinhaber bei der Gemeinde einen Absetzungsantrag für die Abwassermenge zu stellen, die nicht in die zentrale Abwasserbeseitigung eingeleitet wurde.

 

Die abzusetzende Wassermenge wurde bis zum Jahr 2010 vom Anschlussinhaber an die Gemeinde gemeldet und musste manuell eingegeben werden.

 

Die Gemeinde hat die Meldungen seit dem Jahr 2011 in der Weise umgestellt, als dass die Absetzungsmengen vom OOWV im Rahmen der Ablesung der Hauptwasserzähler erfasst und der Gemeinde übermittelt werden. Diese Daten werden automatisch erfasst und bei der Gebührenabrechnung berücksichtigt.

 

Für diese Dienstleistung erhebt der OOWV eine Gebühr in Höhe von 2,00 Euro + Mehrwertsteuer je Zähler. Nach dem Verursachungsprinzip sind diese zusätzlichen Kosten von den Gebührenzahlern zu tragen, die für den Absetzungsantrag ursächlich waren und nicht von allen Gebührenzahlern.

 

Ab dem Jahr 2015 hat die Gemeinde daher eine sogenannte Ablesegebühr in Höhe der Nettokosten von 2,00 € erhalten. Dieser Betrag ist nunmehr auf die tatsächliche Bruttosumme in Höhe von 2,38 € anzuheben.

 

Bei der Gemeinde Wiefelstede sind zurzeit rund 750 Absetzzähler gemeldet.  

 

 

     


Anlagen: