Betreff
Festsetzung der Gebühren für die Beseitigung von Abwasser aus Grundstücksentwässerungsanlagen (Gebührensatzung für Grundstücksabwasseranlagen)
Vorlage
B/0495/2015
Aktenzeichen
10200 My
Art
Beratungsvorlage

Vorschlag / Empfehlung:

Der Rat der Gemeinde Wiefelstede beschließt,

 

a)            aufgrund der Gebührenkalkulation für das Jahr 2016 die Grundgebühr für Kleinkläranlagen je Abfuhr von bisher 52,28 Euro auf neu 23,96 Euro und den Gebührensatz für die Beseitigung von Abwässern aus Grundstücksabwasseranlagen in der Gemeinde Wiefelstede von bisher 15,09 Euro auf neu 19,53 Euro je angefangene 0,5 m³ eingesammelten Fäkalschlamms ab 01.01.2016 festzusetzen;

 

b)           die mit der Einladung zur Sitzung des Finanzausschusses am 24.11.2015 beigefügte 11. Satzung zur Änderung der Satzung über die Gebühren für die Beseitigung von Abwasser aus Grundstücksabwasseranlagen (Gebührensatzung für Grundstücksabwasseranlagen).

    


Situationsbericht / Bisherige Beratung:

 

Die sogenannte Fäkalschlammabfuhr wurde für die Jahre 2013 bis 2017 (= 5 Jahre) neu ausgeschrieben. Unterschieden wird bei den Gebührensätzen zwischen der Regelentsorgung (für Kleinkläranlagen ohne Wartungsvertrag im 3-Jahres-Abstand) und der Bedarfsentsorgung (für Kleinkläranlagen mit Wartungsvertrag nach festgestelltem Bedarf).

 

Aufgrund der neuen Ausschreibung, Anpassungen bei der Leistungsverrechnung, sowie einem  Überschuss im Bereich der dezentralen Abwasserbeseitigung ist die sogenannte Fäkalschlammgebühr ab 2016 neu zu berechnen.

 

Der Überschuss aus der dezentralen Abwasserbeseitigung zum 31.12.2014 betrug kumuliert  15.053,77 €. Dieser Überschuss wird über einen Zeitraum von 3 Jahren den Gebührenpflichtigen in Bezug auf die Grundgebühr gutgeschrieben und somit auf die Anzahl der teilnehmenden Haushalte verteilt.

 

Im Ergebnis ergibt sich die als Anlage beigefügte Gebührenkalkulation, unter Berücksichtigung des Abbaus des aufgelaufenen Überschusses innerhalb der nächsten drei Jahre, eine Grundgebühr von 23,96 Euro, was eine Senkung um 28,32 Euro oder 54,17 % bedeutet. Die Zusatzgebühr ist von 15,09 Euro je 0,5 m³ um 4,44 Euro auf 19,53 Euro je 0,5 m³ anzuheben, was einer Zunahme von 29,42 % entspricht.

 

 

 

 

 

 

 

Die Gebührensätze der dezentralen Abwasserbeseitigung haben sich in der Vergangenheit wie folgt entwickelt:

 

Jahr

Grundgebühr

Zusatzgebühr je 0,5 m³

2002

41,38 €

2,45 €

2003

43,30 €

4,43 €

2004

41,12 €

4,48 €

2005

41,37 €

7,30 €

2006

49,78 €

7,27 €

2007

49,83 €

14,29 €

2008

50,99 €

14,83 €

2009 bis 2015

52,28 €

15,09 €

Ab 2016 (Vorschlag)

23,96 €

19,53 €

     


Finanzierung:

Keine Anmerkungen.     


Anlagen: