Betreff
Haushaltsplanung für das Jahr 2016 einschließlich der Finanzplanung für die Jahre 2017 bis 2019 sowie Fortschreibung des Investitionsprogramms für die Jahre 2016 bis 2019
Vorlage
B/0498/2015
Aktenzeichen
10200
Art
Beratungsvorlage

Vorschlag / Empfehlung:

a)      Der Rat der Gemeinde Wiefelstede beschließt die Haushaltssatzung der Gemeinde Wiefelstede (einschl. Haushalts- und Stellenplan) für das Haushaltsjahr 2015.

b)      Der Rat der Gemeinde Wiefelstede beschließt das Investitionsprogramm der Gemeinde Wiefelstede für den Planungszeitraum 2016 bis 2019 in der dem Haushaltsplan beigefügten Fassung.

    


Situationsbericht / Bisherige Beratung:

Im Rahmen der Finanzausschusssitzung am 06.10.15 hat die Verwaltung den ersten Entwurf der Haushaltsplanung 2016 vorgestellt. Der Entwurf ging dabei von einem Defizit 2016 in Höhe von 969.600 € aus. Auch die Folgejahre wiesen kumulierte Defizite in Höhe von rund 1.200.000 € aus.

 

In Vorbereitung auf die zweite Finanzausschusssitzung wurden alle Fachdienste nochmals gebeten, die Mittelanmeldungen zu überprüfen und Einsparungsvorschläge zu unterbreiten, damit das bisherige Defizit deutlich gesenkt werden kann. Gleichzeitig wurden auch sämtliche Ertragspositionen nochmals überprüft und entsprechende Anpassungen vorgenommen. Zurzeit liegen noch keine Daten für den vorläufigen Grundbetrag vor, so dass dieser weiterhin mit einer Steigerung von 25 % der Orientierungsdaten angenommen und folglich mit 897,76 € eingeplant wurde. Im letzten Jahr wurde der vorläufige Grundbetrag am 19.11. bekannt gegeben. Angekündigt ist der vorläufige Grundbetrag für Ende der 48. Kalenderwoche, so dass die abschließenden Daten spätestens zur Sitzung des Verwaltungsausschusses am 30.11. bzw. zur Ratssitzung am 07.12. vorliegen müssten und bei gravierenden Abweichungen noch eingeplant werden können.

 

Folgende Anpassungen wurden seit dem ersten Haushaltsentwurf  im Ergebnishaushalt im Wesentlichen vorgenommen:

 

Für die Gewerbesteuer wurde nochmals das aktuelle Veranlagungssoll abgefragt, welches sich leicht positiv verändert hat. Weiterhin wurde auf das voraussichtliche Anordnungssoll nunmehr noch die Orientierungsdaten angewandt, so dass sich brutto eine Verbesserung um jährlich rund 200.000 € ergeben hat. Gleichzeitig führt die erhöhte Einplanung natürlich auch zu Mehraufwendungen bei der Gewerbesteuerumlage in Höhe von jährlich rund 43.000 €.  

 

Der Ansatz für die Einkommenssteuer wurde an das voraussichtliche Ergebnis 2015 angepasst, welches seit der Zahlung zum 01.11.15 nunmehr deutlich besser abschätzbar ist. Auf dieses voraussichtliche Ergebnis wurden nunmehr die Orientierungsdaten angewandt. Insgesamt ergeben sich durch diese Anpassungen Verbesserungen bei der Einkommenssteuer in Höhe von jährlich rund 170.000 €

 

Für die Umsatzsteuer liegen noch keine verlässlichen vorläufigen Ergebnisse für 2015 vor, so dass hier nicht auf die Orientierungsdaten, sondern auf die Daten der Steuerschätzung 11/15 zurückgegriffen wurde. In den Jahren 2016, 2018 und 2019 ergeben sich geringfügige Verbesserungen. Für 2017 fallen die Verbesserungen mit rund 120.000 € deutlich größer aus.

 

Die Schlüsselzuweisungen mussten mit dem zweiten Entwurf für 2016 um rund 72.800 € nach unten korrigiert werden. Maßgebend für die Schlüsselzuweisungen 2016 ist die Berücksichtigung des Ist-Ergebnisses der Steuereinnahmekraft zum 30.09.15. Dieses liegt inzwischen vor und fällt höher aus als noch Mitte September angenommen. Folglich reduziert sich die Schlüsselzuweisung 2016. Aufgrund der og. erhöhten Einplanungen 2016 bis 2019 bei den Hauptsteuererträgen erhöht sich folglich die Steuereinnahmekraft. Diese ist Basis für die Berechnung der Schlüsselzuweisungen ab 2017 und führt auch hier zu deutlich verminderten Erträgen.

 

Die Kalkulation der Abwassergebühren ab 01.01.16 ergab eine Verminderung um 0,05 €/cbm. Die Erträge aus den Abwassergebühren waren folglich um 30.000 € zu reduzieren. Gleichzeitig konnte auf der Aufwandsseite der Aufwand für das Betreiberentgelt an die EWE aufgrund neuer Prognosen für 2016 um 26.300 € reduziert werden.

 

Aufgenommen in die Haushaltsplanung wurden die Mieterträge sowie die Bewirtschaftungskosten für die Asyl-Unterkünfte im ehemaligen Dringenburger Krug sowie für das Objekt Gristeder Straße 8. Im Ergebnishaushalt enthalten sind weiterhin diverse notwendige Brandschutzmaßnahmen im Schulzentrum. Verschoben in das Jahr 2017 wurde einzig die Installation der Brandmeldeanlage mit einem Betrag in Höhe von 35.000 Euro, da hierfür keine rechtliche Verpflichtung für die Gemeinde Wiefelstede besteht. Im Bereich der übrigen Gebäude wurden die Unterhaltungs- und Bewirtschaftungskosten nochmals kritisch geprüft. Bereits im Zuge des ersten Haushaltsentwurfes wurden diverse Anpassungen vorgenommen, so dass sich  nunmehr lediglich noch geringe Ausplanungen oder Verschiebungen ergeben haben.

 

Ausgeplant wurden die Personalkosten in Höhe von 12.000 € für zwei 450 €-Kräfte auf dem Bauhof, die insbesondere die Pflege von Beetanlagen durchgeführt haben.

 

Von der Versorgungskasse liegen neue Werte für die Pensionsrückstellungen vor. Der Zuführungsbetrag 2016 erhöht sich demnach um rund 21.000 €.

 

Im Bereich der Schulkostenbeteiligung der KGS Rastede ergeben sich aufgrund geringerer Schülerzahlen per 01.10.2015 Verminderungen um rund 25.700 €.

 

Für das Jahr 2016 war für die Aschenbahn des Sportplatzes Metjendorf eine Sanierung in Höhe von 18.000 € vorgesehen. Die Sanierung der Aschenbahn des Sportplatzes Wiefelstede war bislang für das Jahr 2018 in Höhe von 49.000 € eingeplant. Beide Maßnahmen wurden aufgrund der angespannten Haushaltslage zunächst ausgeplant. Sie standen bei der Beschlussfassung im Fachausschuss unter Finanzierungsvorbehalt.

 

Durch die og. Änderungen reduziert sich das Defizit im Ergebnishaushalt im Jahr 2016 auf 545.700 €. Das kumulierte Defizit der Folgejahre konnte nahezu halbiert werden und beläuft sich noch auf rund 640.000 €. Die Gemeinde verfügt sicherlich über ausreichend Rücklagen, um diese Defizite ausgleichen zu können. Dennoch ist weiterhin kritisch anzumerken, dass sich die Steuererträge aktuell und auch für die Zukunft auf sehr hohem Niveau befinden. Sollte die Hochphase mittelfristig abflauen, ist auch aufwandsseitig mit geeigneten Maßnahmen gegenzusteuern.

 

Im investiven Haushalt konnten wesentliche Ausgabenminderungen in 2016 dahingehend erzielt werden, als dass der Investitionszuschuss für die Großtagespflege in Metjendorf bereits auf 2015 vorgezogen wurde und somit für 2016 auszuplanen war. Weiterhin wurde entschieden, dass auf dem Bauhof kein neuer Radlader angeschafft wird, sondern lediglich ein gebrauchter, so dass  sich die Anschaffungskosten um 25.000 € vermindern. Ebenso ausgeplant wurde die Herstellung der Haltestelle in Wapeldorf/Feuerweg mit einem Kostenvolumen in 2016/2017 in Höhe von insgesamt 38.000 €. Gleichzeitig wurde auch der 75% Landeszuschuss in Höhe von 27.000 € ausgeplant.

 

Wesentliche Änderungen im investiven Bereich wurden im Bereich des Ankaufes von Wohnbau- und Gewerbeflächen vorgenommen. Entgegen des ersten Entwurfes erhöhen sich die Ausgaben für den Ankauf von Wohnbauflächen in 2016 um 19.000 €. Der geplante Ankauf von Wohnbauflächen 2017 in Höhe von 960.000 € wurde gänzlich ausgeplant. Dafür wurden für 2018 Ausgaben in Höhe von 495.000 € aufgenommen. Für die Gewerbeflächen wurden im Jahr 2016 insgesamt 300.000 € eingeplant. Sämtliche Einplanungen dienen in erster Linie dazu in diesem Bereich handlungsfähig zu bleiben. Konkrete Einzelmaßnahmen werden sich nach Abschluss entsprechender Grundstücksverhandlungen ergeben. Die Verkäufe für Wohnbauflächen wurden je 1/3 in den Folgejahre eingeplant; der Verkauf der Gewerbeflächen zu je ¼ in den Folgejahren.    

 

Eingeplant wurden im investiven Haushalt außerdem 500.000 € für den Ankauf weiterer Unterkünfte für Asylbewerber. Auch hier ist vorrangiges Ziel handlungsfähig zu bleiben und den Ankauf weiterer Objekte zu ermöglichen, sofern die Aufnahme von Flüchtlingen weiter anhält.

 

Außerdem besteht für die Gemeinde Wiefelstede die Möglichkeit, sich im Jahr 2018 mit weiteren 1.500.000 € an der KNN zu beteiligen. Die Mittel wurden ebenso vorsorglich  eingeplant. Die weiteren Beratungen im Finanzausschuss bleiben hier abzuwarten.

 

Im Bereich der Finanzierungstätigkeit wurden für den Ankauf von Wohnbau- und Gewerbeflächen in gleicher Höhe auch kurzfristige Darlehensaufnahmen eingeplant. Entsprechend der erwarteten Rückflüsse aus den Verkäufen wurden Laufzeiten von drei bzw. vier Jahren mit gleichmäßiger jährlicher Ratentilgung berücksichtigt. Für den Ankauf der Unterkünfte für Flüchtlinge wurde ebenso eine Darlehensaufnahme eingeplant. Als Laufzeit wurden hier 10 Jahre hinterlegt. Für die KNN-Beteiligung wurde ein Darlehen mit einer Laufzeit von 20 Jahren berücksichtigt.

 

Über den Planungszeitraum 2016 bis 2019 ist somit von einer Verminderung der liquiden Mittel in Höhe von rund 2.800.000 € auszugehen. Derzeit ist davon auszugehen, dass zum 31.12.15 ausreichend freie liquide Mittel vorhanden sind, um diesen Abfluss auffangen zu können. Dennoch ist auch im Finanzhaushalt der weitere Verlauf kritisch zu beäugen.

 

 

 

 

 

   


 

Anlagen: