hier: Maßnahmebeschluss 2016
Vorschlag /
Empfehlung:
Der
Verwaltungsausschuss beschließt die Sanierung der Gemeindestraßen
sh.
Beratungsergebnis
mit
einem Kostenvolumen in Höhe von max. 290.000,00 €.
Situationsbericht
/ Bisherige Beratung:
Ende
2015 wurde in den politischen Gremien beschlossen im Falle einer Förderung die
Sanierung der Gemeindestraße „Hoher Kamp“ in 2016 mit einem Kostenvolumen in
Höhe von 500.000,00 € durchzuführen.
Nachdem
der von der Gemeinde Wiefelstede mit Datum vom 29.09.2015 gestellte
Förderantrag für den Ausbau der Straße
„Hoher Kamp“ bei der Verteilung der Fördermittel aufgrund einer zu geringen
Bewertungszahl bislang nicht berücksichtigt werden konnte, wurde der ARL
mitgeteilt, dass der gestellte Antrag für evtl. zusätzlich zu erwartende
folgende Stichtage aufrecht erhalten werden und die Realisierung der Maßnahme
bei einer späteren Förderung in 2017 erfolgen soll. Die Mitteleinplanung im Haushalt 2016 wurde
noch auf 300.000,00 € geändert.
Es
ist nunmehr zu entscheiden, welche Straßen im Haushaltsjahr 2016 saniert werden
sollen. Seitens des Fachdienstes Straßen, Wege, Plätze wurden die im Folgenden
aufgeführten zu sanierenden Straßen ermittelt. Eine Bereisung zur Besichtigung
der aufgeführten Straßen erfolgt vor Beginn der Sitzung.
Straße Länge voraussicht.
Sanierungskosten
a) Spohle
Liethermoorsweg (Pflasterstraße) 850 m 180.000,00
€
b) Spohle
Moordamm I 200 m 40.000,00 €
Moordamm II 200 m 40.000,00 €
Moorhörnsweg 300 m 60.000,00 €
b) Hollen
Feldweg 380 m 80.000,00 €
Birkenweg 800 m 170.000,00
€
Garnholter Straße 920 m 180.000,00
€
Garnholter Straße 430 m 90.000,00 €
d) Wemkendorf
Holunderweg 900 m 180.000,00
€
Am Eichenwall 700 m 140.000,00
€
Am Tannenwald 650 m 130.000,00
€
Im Grund 1.000
m 200.000,00
€
e) Wiefelstede (Ort)
Eutiner Straße 160 m 20.000,00 €
Am Brink 280 m 30.000,00 €
Verwaltungsseitig
wird darauf hingewiesen, dass auch Teilbereiche der zuvor aufgeführten Straßen
im Rahmen der zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel in Höhe von 300.000,00 €
(incl. 10.000,00 € Ingenieurhonorar u. Untersuchungskosten) saniert werden
können.
Finanzierung:
Im
Finanzhaushalt 2016 steht ein Betrag in Höhe von 300.000,00 € für
Straßensanierung-smaßnahmen zur Verfügung unter:
Inv.-Nr. 99.0037 Auszahlungen für Straßensanierungen
Kostenstelle: 30400 FD Straßen, Wege, Plätze
Kostenträger: 541101 Bau- u. Unterhaltung von befestigten Straßen
Bilanz.
Zugangskto. 0350002 Zugänge Straßen
FR-Konto: 7872000 Tiefbaumaßnahmen
Abschreibung:
Herstellungskosten 300.000,00 € 25 Jahre (4 %) 12.000,00 € jährlich
Sonderabschreibung:
Entfällt.
Unterhaltungskosten:
Keine
zusätzlichen Unterhaltungskosten gegenüber bisher.
Anlagen: