Betreff
Überplanmäßige Aufwendungen für Kosten der Ortsplanung
Vorlage
B/0579/2016
Aktenzeichen
III-1
Art
Beratungsvorlage

Vorschlag / Empfehlung:

 

Der Rat der Gemeinde Wiefelstede beschließt, für die Mehraufwendungen für die Kosten der Ortsplanung zusätzliche Haushaltsmittel in Höhe von 25.000 € überplanmäßig bereitzustellen.

    


Situationsbericht / Bisherige Beratung:

 

Der Verwaltungsausschuss hat in seiner Sitzung am 15.02.2016 unter anderem die Aufstellungsbeschlüsse für die Außenbereichssatzung Spohle, Im Winkel, und den Bebauungsplan Nr. 103 I „Metjendorf, Am Ostkamp - Erweiterung“ (inkl. 110. Änderung des Flächennutzungsplanes) gefasst. Die Kosten für die Planungsleistungen, Entwässerungskonzepte und Gutachten sind von der Gemeinde zu tragen. Der Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 123 I „Bokel, Alter Mühlenweg II - Erweiterung“ (inkl. 113. Flächennutzungsplanänderung) wurde in gleicher Sitzung grundsätzlich zugestimmt. Der Aufstellungsbeschluss soll in der VA-Sitzung am 25.04.2016 gefasst werden (siehe Vorlagen-Nr. B/0575/2016).

 

Für die eventuell geplante Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 142 „Wiefelstede - Nord (inkl. 111. Flächennutzungsplanänderung) sind ebenfalls bereits Planungskosten angefallen (u. a. Planungshonorar und Geruchstechnische Untersuchung). Zur Klärung der offenen Fragen hinsichtlich der Beeinträchtigungen durch Lärm- und Geruchsimmissionen durch die angrenzenden landwirtschaftlichen Betriebe sind weitere Aufwendungen erforderlich.

 

Die Kosten für die genannten Bauleitplanverfahren werden den zur Verfügung stehenden Haushaltsansatz für das Jahr 2016 um voraussichtlich 25.000 Euro überschreiten.

 


Finanzierung:

 

Die Mehraufwendungen können durch Minderaufwand im Personalbudget (Erstattung von Sanierungsgeldern der VBL, die von den Aufwendungen abzusetzen sind) finanziert werden.