Betreff
Antrag auf Einrichtung einer zweigruppigen Frühbetreuung für die Grundschule Wiefelstede
Vorlage
B/0590/2016
Aktenzeichen
FB II-Le/Mei
Art
Beratungsvorlage

Vorschlag / Empfehlung:

 

Der Verwaltungsausschuss der Gemeinde Wiefelstede beschließt, den Antrag auf Einrich­tung einer zweigruppigen Frühbetreuung für die Grundschule Wiefelstede abzulehnen.

 

    


Situationsbericht / Bisherige Beratung:

 

Mit Schreiben vom 11.04.1016 wird durch die Rektorin der GS Wiefelstede beantragt , dass die Frühbetreuung der Schüler in der Grundschule montags bis freitags von 07:10 Uhr  bis 07:55 Uhr durch die Gemeinde übernommen wird und eine weitere Gruppe aufgrund des angestiegenen Bedarfs eingerichtet wird. Bisher wird diese Gruppe von einer pädagogischen Mitarbeiterin der Schule zusammen mit einer/m Bundesfreiwilligen, die/der durch die Gemeinde finanziert wird, betreut.

 

Zurzeit ist diese Frühbetreuung kostenfrei für die Eltern und wird aus Landesmitteln der Schule finanziert. Dieses wird seit über 10 Jahren durch die Grundschule so praktiziert. Eine Nachfrage bei der Landesschulbehörde ergab, dass das Schulbudget des Landes zwar nicht für diese Zwecke vorgesehen ist, die Grundschule aber durchaus diese Möglichkeit habe, weil dies geduldet wird.

Bei der möglichen Frühbetreuung durch die Gemeinde handelt es sich, sofern sich die Gemeinde Wiefelstede entgegen der Beschlussempfehlung der Verwaltung, für die Über­nahme der Frühbetreuung entscheiden würde, um eine weitere freiwillige Leistung, zu deren Übernahme sie nicht verpflichtet ist.

 

Die jetzige Betreuungskraft der schon bestehenden Gruppe würde ab August 2016 weiterhin für die Frühbetreuung auch für die Gemeinde zur Verfügung stehen, wie eine Nachfrage ergab. Für eine zweite Gruppe müsste eine weitere Betreuungskraft gefunden werden.

 

Die Frühbetreuung einer Gruppe würde der Gemeinde jährlich 3.340,92 Euro kosten, geht man von der bisherigen Eingruppierung und Mitarbeiterin ohne Krankheitsvertretung aus. Diese Kosten für eine Gruppe müssten gemessen an dem jetzigen Bedarf (42 Kinder) auf ca. 21 Kinder verteilt werden, so dass die Betreuung für die Eltern 13,25 Euro oder mehr (bei weniger Kindern) monatlich kosten würde. Dieser Beitrag wäre ganzjährig, also auch in den Ferien zu zahlen.

 

 
Das Anmelde- und Abmeldeverfahren für die Frühbetreuung, die Einnahme der Elternbeiträge durch die Gemeinde sowie die Personaleinstellung würde zu erhöhtem Ver­waltungsaufwand führen, der im genannten Elternbeitrag allerdings nicht mitgerechnet wurde.

 

Gleichwohl ist zu bedenken, dass ein zukünftiger Elternbeitrag auch dazu führen könnte, dass weniger Eltern diese Frühbetreuung in Anspruch nehmen werden und eventuell dann nur eine Gruppe zustande kommt. 

 

Aufgrund der o.g. Überlegungen und der Einschätzung, dass die zur Zeit praktizierte Frühbe­treuung unbürokratisch, effizient und einfach geregelt ist, wird verwaltungsseitig dazu gera­ten, den Antrag der Grundschule abzulehnen. Für die Eltern würde sich durch einen Eltern­beitrag eine Verschlechterung ergeben und bei Zustandekommen nur einer Gruppe wäre hier auch kein Vorteil erkennbar. Gegebenenfalls sollte der Grundschule geraten werden, bei den Eltern der Kinder die Notwendigkeit der Frühbetreuung zu überprüfen, um diese Sonderbe­treuung auch wirklich nur den Familien zugutekommen zu lassen, die aus be­ruflichen Grün­den darauf angewiesen sind.

 

     


Finanzierung:

 

Entfällt

     


Anlagen: