Betreff
Erstellung einer "Windpotenzialstudie für die Gemeinde Wiefelstede" - zukünftige Entwicklung im Rahmen der "Energiewende" (u.a. unter Beachtung "Windenergieerlass Niedersachsen vom 25.02.2016" und Planungsstände der Nachbarkommunen),
hier: Antrag de r SPD Fraktion vom 12.05.2016
Vorlage
B/0599/2016
Aktenzeichen
III-1
Art
Beratungsvorlage

Vorschlag / Empfehlung:

 

Der Gemeinderat beschließt die Erstellung einer „Windpotenzialstudie für die Gemeinde Wiefelstede“ - zukünftige Entwicklung im Rahmen der „Energiewende“ (u.a unter Beachtung „Windenergieerlass Niedersachsen vom 25.02.2016“ und Planungsstände der Nachbarkommunen).

 


Situationsbericht / Bisherige Beratung:

 

Die SPD-Fraktion hat mit Schreiben vom 12.05.2016 die Erstellung einer „Windpotenzialstudie für die Gemeinde Wiefelstede“ - zukünftige Entwicklung im Rahmen der „Energiewende“ unter anderem unter Beachtung des Windenergieerlass des Niedersächsischen Ministeriums für Umwelt, Energie und Klimaschutz vom 25.02.2016 und  der Planungsstände in den Nachbarkommunen - beantragt.

 

Der Verwaltungsausschuss hatte den letzten Antrag der SPD-Fraktion vom 22.09.2015 zur Entwicklung der Gemeinde Wiefelstede zu einer "autarken Energiegemeinde" unter besonderer Berücksichtigung von Photovoltaik- und Windenergie (hier: Aufnahme der weiteren Bauleitplanverfahren) mit Beschluss vom 16.11.2015 zurückgestellt und an eine der nächsten Sitzungen des Bau- und Umweltausschusses verwiesen (siehe Vorlage Nr. B/0467/2015).

 

Der Windenergieerlass des Nds. Ministeriums für Umwelt, Energie und Klimaschutz kann unter folgendem Link eingesehen und heruntergeladen werden:

 

http://www.umwelt.niedersachsen.de/windenergieerlass/windenergieerlass-133444.html

 

Die Regelungen des Winderlasses sollen dazu dienen, den weiteren für die Umsetzung der Energiewende erforderlichen Ausbau der Windenergienutzung umwelt-, sozialverträglich und wirtschaftlich zu gestalten, das Konfliktpotenzial zu minimieren und den Rechtsrahmen aufzuzeigen. Dazu zählt auch die angemessene Berücksichtigung der Belange von Naturschutz und Landschaftspflege (siehe Punkt 1.4 - Zielsetzung).


Gemäß Punkt 1.5 (Anwendungsbereich) dient der Erlass den Städten und Gemeinden als Träger der Bauleitplanung im eigenen Wirkungskreis als Orientierungshilfe zur Abwägung.

 

Der Windenergieerlass tritt mit Ablauf des 31.12.2021 außer Kraft.

 


Finanzierung:

 

Die Kosten für eine Windpotenzialstudie für die Gemeinde Wiefelstede würden bei
rd. 20.000 Euro liegen.
Entsprechende Haushaltsmittel stehen im Haushalt 2016 nicht zur Verfügung.

 

 


Anlagen: