Betreff
Haushaltsplanung für das Jahr 2017 einschl. der Finanzplanung für die Jahre 2018 bis 2020 sowie Fortschreibung des Investitionsprogrammes für die Jahre 2017 bis 2020
Vorlage
B/0660/2016
Art
Beratungsvorlage

Vorschlag / Empfehlung:

 

Der Verwaltungsausschuss nimmt den aktuellen Stand der Haushaltsplanungen zur Kenntnis und verweist diese an die zuständigen Fachausschüsse. Die Fachausschüsse werden beauftragt, Vorschläge zur Kürzung der Defizite auszuarbeiten.

    


Situationsbericht / Bisherige Beratung:

 

Die Haushaltsplanung 2017 wurde auch in diesem Jahr bereits sehr frühzeitig auf den Weg gebracht. Bereits im Juni  wurden die Fachdienste aufgefordert, der Finanzverwaltung die Mittelanmeldungen bis Ende August vorzulegen. In der Planungsphase bis zum nunmehr erstellten ersten Haushaltsentwurf wurden viele Ansätze seitens der Finanzverwaltung bereits kritisch hinterfragt. Im Ergebnis wurden einige Mittelanmeldungen reduziert oder Ansätze verschoben. Aufgrund von zu erwartenden Verordnungs- und Gesetzesänderungen ergeben sich Auswirkungen für die Haushaltsjahre 2017 ff. An den entsprechenden Stellen der Beratungsvorlagen wird auf diese Änderungen eingegangen.

 

Der erste Haushaltsentwurf 2017 weist folgende planerische Ergebnisse aus:

 

ordentlicher Haushalt             =          -1.539.400 €

außerordentlicher Haushalt    =                +3.200 €

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Gesamt                                   =          -1.536.200 €

 

Nach 2016 beginnt auch die Haushaltsplanung 2017 im ersten Entwurf mit einem erheblichen Defizit. Dieses fällt dabei noch etwas höher aus, als mit der Haushaltsplanung 2016 angenommen. Auch die Folgejahre weisen erneut erhebliche Defizite in Höhe von insgesamt 1.961.900 € aus.

 

Nachfolgend werden die wichtigsten Eckdaten des Haushaltes 2017 kurz erläutert. Zugrunde liegen die Orientierungsdaten vom 08.07.2016. Einzelheiten ergeben sich bei den einzelnen Steuerarten.

 

Im Bereich der Realsteuern wurde für die Ansätze 2017 das voraussichtliche Anordnungssoll 2016 zugrunde gelegt. Die Grundsteuer A unterliegt dabei weiterhin kaum Schwankungen und wurde daher durchgehend für alle Jahre mit 202.100 € eingeplant. Für die Grundsteuer B wurden auf das voraussichtliche Anordnungssoll 2016 die o.g. Orientierungsdaten angewandt und 2.056.300 € eingeplant. Bei der Gewerbesteuer wurde für das Planjahr 2017 das voraussichtliche Anordnungssoll angesetzt. Dieses hat sich aufgrund von Abgängen auf 4.064.000 € reduziert. Für die Jahre ab 2018 wurden die Orientierungsdaten berücksichtigt. Aufgrund der vorsichtigen Planung der Gewerbesteuerbeträge sinkt der Ansatz gegenüber dem Vorjahr um rund 1.000.000  €. Entsprechend vermindert sich auf der Aufwandsseite die Gewerbesteuerumlage um rund 208.800 €.

 

Der Ansatz der Vergnügungssteuer wurde für 2017 auf 80.000 € angehoben. Seit dem Jahr 2015 erfolgt die Besteuerung mit einem Steuersatz von 15 % auf das Einspielergebnis. Der erhöhte Ansatz ist auf konstante Erträge und weitere Neueröffnungen von Spielhallen zurück zu führen.

 

Für die Berechnung der Schlüsselzuweisungen 2017 ist u.a. die Steuereinnahmekraft der Quartale IV/2015 bis III/2016 zugrunde zu legen. Die Steuereinnahmekraft hat sich aufgrund der Abgänge im Bereich Gewerbesteuer negativ entwickelt. Dies führt zu erhöhten Schlüsselzuweisungen. Gegenüber dem Planansatz 2016 ist eine Steigerung von rund 850.000 € auf nunmehr 2.898.000 € zu verzeichnen. Hinsichtlich des Grundbetrages  wurden auch in diesem Jahr nicht die vollen Steigerungen gem. den Orientierungsdaten angenommen, sondern lediglich ein Viertel der dort angegebenen Steigerungssätze.

 

Aufgrund der vorgenannten niedrigeren Steuereinnahmekraft, aber der gleichzeitig steigenden Schlüsselzuweisungen ergeben sich geringfügige Mehrbelastungen bei der Kreisumlage. Der deutlich erhöhte Ansatz ist darauf zurückzuführen, dass im Jahr 2016 Rückstellungen für die Kreisumlage aufgelöst wurden, gleichzeitig aber keine neuen für das Jahr 2017 gebildet werden mussten. Ab dem Haushaltsjahr 2017 sind aufgrund einer Novellierung der GemHKVO (neu KomHKVO) wiederum Rückstellungen für die Kreisumlage zu bilden.

 

Für die Berechnung der Einkommenssteuer wurden die Werte aus der Steuerschätzung Mai 2016 zugrunde gelegt. Im Verhältnis zum Planansatz 2016 erhöht sich der Ansatz der Einkommenssteuer in 2017 um rund 197.000 auf nun 6.790.800  €.

 

Die Werte der Steuerschätzung aus Mai 2016 wurden auch für die Umsatzsteuer zugrunde gelegt und führen hier zu deutlichen Steigerungen. Gegenüber dem Planansatz 2016 erhöht die sich die Erwartung bei der Umsatzsteuer für 2017 um rund 137.000 €.

 

Um fast 900.000 € € angestiegen sind die Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen. Allein rund 670.000 € wurden davon im Bereich des Gebäudemanagements angemeldet. Hier gibt es diversen Mehraufwand in der Gebäudeunterhaltung und bei der Überprüfung elektrischer ortsfester Anlagen. Die wesentlichen Einzelmaßnahmen wurden in der Bauausschusssitzung vom 26.09.16 vorgestellt. Weitere Steigerungen um rund 135.000 € fallen aufgrund der Abschaffung der Sammelposten an, da diese nun nicht mehr im investiven Bereich sondern im Ergebnishaushalt dargestellt werden. Weiter werden unter Sach- und Dienstleistungen die Mieten für die aktuellen Mietcontainer der Grundschule Wiefelstede und anteilig für einen gegebenenfalls anzuschaffenden Mietcontainer bei der Grundschule Metjendorf sowie für die Unterbringung von Flüchtlingen aufgeführt.

 

Im Bereich des Ergebnishaushaltes bleibt insgesamt abzuwarten, wie sich die Steuern und Zuweisungen bis zum zweiten Haushaltsentwurf weiter entwickeln. Insbesondere die zweite Steuerschätzung sowie die Festlegung des vorläufigen Grundbetrages im November werden hier voraussichtlich noch zu diversen Veränderungen führen. Für die Aufwandsseite ist außerdem geplant die einzelnen Fachdienste nochmals aufzufordern, die gemeldeten Ansätze kritisch zu hinterfragen und der Finanzverwaltung bis zum zweiten Haushaltsentwurf Einsparungsvorschläge vorzulegen. Ziel ist es dabei, das Defizit für 2017 und die Folgejahre deutlich zu senken.

 

Der Finanzhaushalt für laufende Verwaltungstätigkeit geht im Finanzplanungszeitraum insgesamt betrachtet von positiven Entwicklungen aus, auch wenn sich das Jahr 2017 noch mit einem Defizit in Höhe von 228.800 € präsentiert.

 

Im investiven Auszahlungsbereich sind u.a. Mittel für Ankäufe von Wohnbau-  und Gewerbeflächen vorgesehen. Ziel der Gemeinde ist es, den Interessenten entsprechende Flächen anzubieten. Um hier für Grunderwerbe handlungsfähig zu sein, wurden für 2017 und 2018 Mittel eingeplant. Gleichzeitig wurden auf der Einnahmeseite in den Folgejahren die Einzahlungen aus dem Verkauf der Wohnbauflächen eingeplant. Die weiteren investiven Einzahlungen und Auszahlungen können dem beigefügten Investitionsprogramm entnommen werden.

 

Im Bereich der Finanzierungstätigkeit wurden zunächst nur die Tilgungsleistungen für die aufgenommenen Kredite eingeplant, was zu einer jährlichen Entschuldung von knapp 400.000 € führen würde. Im Zuge der weiteren Haushaltsplanung  bleibt abzuwarten, wie sich die Kassenlage sowie die weitere Finanzplanung bis dahin entwickelt. Mit dem zweiten Haushaltsplanentwurf wäre dann festzulegen, in welcher Höhe Darlehensaufnahmen eingeplant werden sollen. Denkbar wäre hier wieder, kurzfristige Darlehensaufnahmen vorzunehmen, um den Erwerb von Wohnbauflächen ggfs. zwischenfinanzieren zu können.

 

Ohne entsprechende Darlehensaufnahmen verzeichnet der Finanzhaushalt 2017 einen Abfluss von liquiden Mitteln in Höhe von 5.881.600 €. Über den gesamten Finanzplanungszeitraum würden mit heutigem Planungsstand rund 8.600.000 € liquide Mittel abließen, was haushaltspolitisch und haushaltsrechtlich nicht akzeptabel ist.

 

Die vorgestellten Planungen zum ersten Haushaltsentwurf sind nunmehr in den weiteren Fachausschüssen zu beraten und auf weitere Einsparungsmöglichkeiten hin zu untersuchen. Das Ergebnis wird in der zweiten Finanzausschusssitzung vorgestellt.

     


Anlagen:

 

Erster Entwurf Haushalt 2017 Stand 15.09.2016

Investitionsprogramm 2017 Stand 15.09.2016