Betreff
Entwicklung der Hauptsteuererträge und Zuweisungen, der Kreis- und Gewerbesteuerumlage sowie der Aufwandspositionen für das Jahr 2016
Vorlage
B/0664/2016
Art
Beratungsvorlage

Vorschlag / Empfehlung:

Der Verwaltungsausschuss nimmt den Bericht über die Entwicklung der Hauptsteuererträge und Zuweisungen sowie der Kreis- und Gewerbesteuerumlage zur Kenntnis.    

    


Situationsbericht / Bisherige Beratung:

Die Verwaltung berichtet den gemeindlichen Gremien unterjährig über den Verlauf der Haushaltsausführung im Bereich der Hauptsteuererträge, Zuweisungen sowie der Kreis- und Gewerbesteuerumlage.

 

Zu den Aufwendungen und Erträgen der anliegenden Aufstellung wird wie folgt Stellung genommen:

 

Die Grundsteuer A nimmt auch im Jahr 2016 den gewohnt konstanten Verlauf und wird voraussichtlich am Jahresende mit 1.100 € über dem geplanten Ansatz liegen.

 

Die Grundsteuer B verzeichnet weiterhin einen leicht ansteigenden Verlauf. Hintergrund hierfür ist, dass nach wie vor Nachveranlagungen im Bereich der Neubaugebiete durchgeführt werden. Unter Berücksichtigung dieser Entwicklung beträgt das Ergebnis der Grundsteuer B am Jahresende voraussichtlich 2.065.000 €, was Mehrerträge in Höhe von rund 40.000 € bedeuten würde.

 

In der Finanzausschusssitzung im April wurde bereits von erheblichen Einbrüchen bei der Gewerbesteuer berichtet, die auf zu erwartende Änderungsveranlagungen einiger großer Gewerbeberiebe zurückzuführen sind. Die angekündigten Änderungsveranlagungen sind inzwischen zum Teil durchgeführt bzw. werden im September veranlasst. Weitere gravierende Veränderungen haben sich seit April nicht ergeben, so dass sich die Gewerbesteuer 2016 bei rund 3.850.000 € einpendelt. Sollten sich bis Jahresende keine positiven Nachveranlagungen ergeben, verzeichnet die Gewerbesteuer am Jahresende Mindererträge in Höhe von rund 1.150.000 €. Lagen die Jahresergebnisse der vergangenen Jahre noch zwischen 5.000.000 und 6.000.000 €, bedeutet dies somit einen Einbruch um mehr als 25 %.

 

Die Mindererträge bei der Gewerbesteuer führen gleichzeitig zu Minderaufwendungen bei der Gewerbesteuerumlage in Höhe von 241.300 €. Die Nettobelastung des Ergebnishaushaltes im Bereich der Gewerbesteuer beträgt somit rund 900.000 €.

 

Die Planung der Einkommenssteuer 2016 wurde auf Basis des voraussichtlichen Ergebnisses 2015 mit einer Steigerung auf Grundlage der Orientierungsdaten in Höhe von 5 % vorgenommen. Leider haben die Raten im Mai und August mit Steigerungen von 3,7 % und 0,2 % die Erwartung deutlich verfehlt. Offen ist, wie die Zahlungen im November und Dezember ausfallen werden. Ausgehend von einem Anstieg von 2 % bei den beiden verbleibenden Abschlägen gegenüber dem Vorjahr, würde dies unter Berücksichtigung der bereits eingegangenen Beträge sowie der jährlichen Erstattung im Februar des Folgejahres einen Ertrag aus der Einkommenssteuer in Höhe 6.400.000 € bedeuten. Somit sind auch bei der Einkommenssteuer Mindererträge in Höhe von rund 200.000 € zu erwarten.

 

Die Planung der Umsatzsteuer 2016 wurde auf Grundlage der Steuerschätzung aus November 2015 vorgenommen. Unter Berücksichtigung der beiden ersten Zahlungen sowie einem kalkulierten Anstieg der verbleibenden Raten um 5 % gegenüber den Zahlungen aus 2015, wären zum Jahresende Mehrerträge in Höhe von rund 6.000 € zu verzeichnen.

 

Der Grundbetrag 2016 für die Berechnung der Schlüsselzuweisungen wurde im Frühjahr diesen Jahres auf 932,97 € festgesetzt. In die Haushaltsplanung ist noch der vorläufige Grundbetrag in Höhe von 934,70 € eingeflossen. Somit hat sich der Grundbetrag in der abschließenden Festsetzung zwar um 1,73 € vermindert. Aufgrund gleichzeitig deutlich gestiegener Einwohnerzahlen erhöhen sich die Schlüsselzuweisungen jedoch um 91.200 € gegenüber dem Planansatz.

 

Für die Zuweisungen des übertragenen Wirkungskreis, der Kreisumlage sowie der Entschuldungsumlage sind derzeit lediglich  geringe Abweichungen zu verzeichnen.

 

Im Bereich der Konzessionsabgaben für Strom und Gas liegt der Gemeinde Wiefelstede die endgültige Abrechnung des Jahres 2014 der EWE Netz GmbH von April 2016 vor. Auf Basis dieser Abrechnung wurden gleichzeitig die Abschläge 2016 neu festgesetzt. Hieraus resultieren Mindererträge bei der Konzessionsabgabe für Gas in Höhe von 5.700 € und Strom in Höhe von 6.600 €.

 

Fazit

Die og. Entwicklungen bei der Gewerbesteuer und der Einkommenssteuer haben gezeigt, dass der zunächst ausgeglichen geplante Haushalt schnell und nicht beeinflussbar einen negativen Verlauf nehmen kann. Umso wichtiger ist es, dass die Gemeinde stets einen Bestand der Überschussrücklage vorhält, um entsprechende Schwankungen im Ergebnishaushalt ausgleichen zu können. Da mit der Gewerbesteuer und der Einkommenssteuer zahlungswirksame Erträge eingebrochen sind, ist es außerdem wichtig, dass die Überschussrücklage gleichzeitig auch mit Liquidität hinterlegt ist, damit die Defizite auch in der Finanzrechnung ausgeglichen werden können.

Da das dargestellte Defizit durch die gebildete Überschussrücklage gedeckt werden kann, gilt der Haushalt gem. § 110 NKomVG nach wie vor als ausgeglichen, so dass seitens der Gemeinde keine Pflicht für einen Nachtragshaushalt besteht.  

Dennoch ist der Verlauf der weiteren Haushaltsausführung natürlich kritisch zu betrachten und ggfs. mit geeigneten Maßnahmen gegenzusteuern.

     

     


Finanzierung:

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Anlagen: