Vorschlag /
Empfehlung:
Der Verwaltungsausschuss nimmt den Bericht über die Entwicklung der Hauptsteuererträge und Zuweisungen sowie der Kreis- und Gewerbesteuerumlage zur Kenntnis.
Situationsbericht
/ Bisherige Beratung:
Die
Verwaltung berichtet den gemeindlichen Gremien unterjährig über den Verlauf der
Haushaltsausführung im Bereich der Hauptsteuererträge, Zuweisungen sowie der
Kreis- und Gewerbesteuerumlage.
Zu
den Aufwendungen und Erträgen der anliegenden Aufstellung wird wie folgt
Stellung genommen:
Die Grundsteuer A nimmt auch im Jahr 2016 den
gewohnt konstanten Verlauf und wird voraussichtlich am Jahresende mit 1.100 €
über dem geplanten Ansatz liegen.
Die Grundsteuer B verzeichnet weiterhin einen
leicht ansteigenden Verlauf. Hintergrund hierfür ist, dass nach wie vor
Nachveranlagungen im Bereich der Neubaugebiete durchgeführt werden. Unter
Berücksichtigung dieser Entwicklung beträgt das Ergebnis der Grundsteuer B am
Jahresende voraussichtlich 2.065.000 €, was Mehrerträge in Höhe von rund 40.000
€ bedeuten würde.
In
der Finanzausschusssitzung im April wurde bereits von erheblichen Einbrüchen
bei der Gewerbesteuer berichtet, die auf zu erwartende Änderungsveranlagungen
einiger großer Gewerbeberiebe zurückzuführen sind. Die angekündigten
Änderungsveranlagungen sind inzwischen zum Teil durchgeführt bzw. werden im September
veranlasst. Weitere gravierende Veränderungen haben sich seit April nicht
ergeben, so dass sich die Gewerbesteuer 2016 bei rund 3.850.000 € einpendelt.
Sollten sich bis Jahresende keine positiven Nachveranlagungen ergeben,
verzeichnet die Gewerbesteuer am Jahresende Mindererträge in Höhe von rund
1.150.000 €. Lagen die Jahresergebnisse der vergangenen Jahre noch zwischen
5.000.000 und 6.000.000 €, bedeutet dies somit einen Einbruch um mehr als 25 %.
Die Mindererträge bei der Gewerbesteuer
führen gleichzeitig zu Minderaufwendungen bei der Gewerbesteuerumlage in Höhe
von 241.300 €. Die Nettobelastung des Ergebnishaushaltes im Bereich der
Gewerbesteuer beträgt somit rund 900.000 €.
Die
Planung der Einkommenssteuer 2016 wurde auf Basis des voraussichtlichen
Ergebnisses 2015 mit einer Steigerung auf Grundlage der Orientierungsdaten in
Höhe von 5 % vorgenommen. Leider haben die Raten im Mai und August mit
Steigerungen von 3,7 % und 0,2 % die Erwartung deutlich verfehlt. Offen ist,
wie die Zahlungen im November und Dezember ausfallen werden. Ausgehend von
einem Anstieg von 2 % bei den beiden verbleibenden Abschlägen gegenüber dem
Vorjahr, würde dies unter Berücksichtigung der bereits eingegangenen Beträge
sowie der jährlichen Erstattung im Februar des Folgejahres einen Ertrag aus der
Einkommenssteuer in Höhe 6.400.000 € bedeuten. Somit sind auch bei der
Einkommenssteuer Mindererträge in Höhe von rund 200.000 € zu erwarten.
Die
Planung der Umsatzsteuer 2016 wurde auf Grundlage der Steuerschätzung aus November
2015 vorgenommen. Unter Berücksichtigung der beiden ersten Zahlungen sowie
einem kalkulierten Anstieg der verbleibenden Raten um 5 % gegenüber den
Zahlungen aus 2015, wären zum Jahresende Mehrerträge in Höhe von rund 6.000 €
zu verzeichnen.
Der Grundbetrag 2016 für die Berechnung der Schlüsselzuweisungen wurde im
Frühjahr diesen Jahres auf 932,97 € festgesetzt. In die Haushaltsplanung ist
noch der vorläufige Grundbetrag in Höhe von 934,70 € eingeflossen. Somit hat
sich der Grundbetrag in der abschließenden Festsetzung zwar um 1,73 €
vermindert. Aufgrund gleichzeitig deutlich gestiegener Einwohnerzahlen erhöhen
sich die Schlüsselzuweisungen jedoch um 91.200 € gegenüber dem Planansatz.
Für
die Zuweisungen des übertragenen Wirkungskreis, der Kreisumlage sowie der
Entschuldungsumlage sind derzeit lediglich
geringe Abweichungen zu verzeichnen.
Im
Bereich der Konzessionsabgaben für Strom und Gas liegt der Gemeinde Wiefelstede
die endgültige Abrechnung des Jahres 2014 der EWE Netz GmbH von April 2016 vor.
Auf Basis dieser Abrechnung wurden gleichzeitig die Abschläge 2016 neu
festgesetzt. Hieraus resultieren Mindererträge bei der Konzessionsabgabe für
Gas in Höhe von 5.700 € und Strom in Höhe von 6.600 €.
Fazit
Die
og. Entwicklungen bei der Gewerbesteuer und der Einkommenssteuer haben gezeigt,
dass der zunächst ausgeglichen geplante Haushalt schnell und nicht
beeinflussbar einen negativen Verlauf nehmen kann. Umso wichtiger ist es, dass
die Gemeinde stets einen Bestand der Überschussrücklage vorhält, um entsprechende
Schwankungen im Ergebnishaushalt ausgleichen zu können. Da mit der
Gewerbesteuer und der Einkommenssteuer zahlungswirksame Erträge eingebrochen
sind, ist es außerdem wichtig, dass die Überschussrücklage gleichzeitig auch
mit Liquidität hinterlegt ist, damit die Defizite auch in der Finanzrechnung
ausgeglichen werden können.
Da
das dargestellte Defizit durch die gebildete Überschussrücklage gedeckt werden
kann, gilt der Haushalt gem. § 110 NKomVG nach wie vor als ausgeglichen, so
dass seitens der Gemeinde keine Pflicht für einen Nachtragshaushalt
besteht.
Dennoch
ist der Verlauf der weiteren Haushaltsausführung natürlich kritisch zu
betrachten und ggfs. mit geeigneten Maßnahmen gegenzusteuern.
Finanzierung:
./.
Anlagen: