Betreff
Satzung zur Aufhebung der Satzung für das Jugendhaus in Wiefelstede
Vorlage
B/0674/2016
Aktenzeichen
FB II-30 CE
Art
Beratungsvorlage

Vorschlag / Empfehlung:

 

a.      Der Rat der Gemeinde Wiefelstede stimmt der Umbenennung des Jugendhauses Wiefelstede in „Generationenhaus Wiefelstede“ zu und ist mit der dargestellten Umsetzung, insbesondere mit der Streichung der Jugendhaus-Satzung einverstanden.

 

b.      Der Rat der Gemeinde Wiefelstede beschließt, die Satzung für das Jugendhaus in Wiefelstede, Am Breeden, Amtsblatt für den Landkreis Ammerland Nr. 5 vom 13.02.2009, Seite 30, aufzuheben.

    


Situationsbericht / Bisherige Beratung:

 

Das geänderte Konzept des Jugendhauses Wiefelstede, weg von einer reinen Kinder- und Jugendeinrichtung hin zu einem Haus für alle Generationen, soll auch nach außen hin erkennbar sein. Daher wird eine Umbenennung des Hauses in „Generationenhaus Wiefelstede“ vorgeschlagen.

 

Zurzeit finden neben dem Jugend-Café (4 x wöchentlich) bereits folgende Termine für einen erweiterten Teilnehmerkreis statt: Senioren-Internet-Café, Selbsthilfegruppe „Rauschfrei“, Näh- und Strick-Café sowie ein offenes „Café 60-plus“ (im Aufbau).

Speziell auch für den Teilnehmerkreis der letztgenannten Veranstaltung könnte es ein Hemmnis sein in ein Gebäude mit dem Namen „Jugendhaus“ zu kommen. Der Name „Generationenhaus Wiefelstede“ soll verdeutlichen, dass das Haus nun für alle Altersgruppen zugänglich ist.

 

Zur Umsetzung der Umbenennung wird folgende Vorgehensweise vorgeschlagen. Die „Satzung für das Jugendhaus in Wiefelstede“ wird ersatzlos gestrichen. Ob es notwendig ist, ähnlich wie im MGH Casa, eine Nutzungsrichtlinie zu erarbeiten wird sich in der weiteren Praxis ergeben - zunächst wird davon abgesehen. Sobald die politischen Gremien grünes Licht gegeben haben, wird ein neues Schild in Auftrag gegeben und die Öffentlichkeit informiert. Die Umbenennung selbst könnte mit einem Tag der Ehemaligen aus den vergangenen knapp 30 Jahren begangen werden.

 

     


Finanzierung:

 

Keine Mittel notwendig.

  

 

  


Anlagen: