hier: Bericht über die Einzelförderungen, die im Zuständigkeitsbereich des Bürgermeisters liegen.
Vorschlag /
Empfehlung:
Der
Verwaltungsausschuss nimmt den Bericht über die Einzelförderung im Sport, die
im Zuständigkeitsbereich des Bürgermeisters liegen, zur Kenntnis.
Situationsbericht
/ Bisherige Beratung:
Der SVE Wiefelstede e.V. hat mit Schreiben vom 26.
April 2016 die Förderung zur Beschaffung von zwei Fußballtoren nebst Zubehör
(Anschaffungsbetrag: 1.797,97 € inkl. MWST) beantragt. Der Antrag auf Gewährung
eines Zuschusses ist gemäß § 5 Abs. 1 der Sportförderungsrichtlinien
förderungsfähig. Da der Zuschussbetrag unter 600,00 € liegt, ist gemäß § 8 der
Sportförderungslinien keine Entscheidung der zuständigen Gremien
herbeizuführen.
Verwaltungsseitig ist vorgesehen, dem SVE Wiefelstede
e.V. einen Zuschuss in Höhe von max. 599,32 € zu gewähren.
Finanzierung:
Die erforderlichen Haushaltsmittel von 600,00 € wurden im Haushaltsplanentwurf 2017 bei der Kostenstelle 10600, Kostenträger 421101, Sachkonto 0048002, eingeplant.