hier: Antrag des Schützenverein Wiefelstede e.V. auf Gewährung eines Zuschusses für die Beschaffung eines KK-Gewehres, eines Luftgewehres sowie eines Pressluftgewehres
Vorschlag /
Empfehlung:
Der
Verwaltungsausschuss beschließt, dem Schützenverein Wiefelstede e.V. zur
Beschaffung eines KK-Gewehres, eines
Luftgewehres sowie eines Pressluftgewehres gem. §
5 der Sportförderungsrichtlinien einen einmaligen Gesamtzuschuss in Höhe von
3.583,00 € (Drittelförderung) zu gewähren.
Situationsbericht
/ Bisherige Beratung:
Der
Schützenverein Wiefelstede e.V. beantragt mit Schreiben vom 06.11.2015 die
höchstmögliche Bezuschussung zur Beschaffung eines KK-Gewehres. Der
eingereichte Kostenvoranschlag beläuft sich auf 6.399,00 € inkl.
Mehrwertsteuer. Mit Email vom 12.11.2015 wurde dem Schützenverein Wiefelstede
e.V. der Antragseingang bestätigt und mitgeteilt, dass nach den
Sportförderungsrichtlinien eine Förderung im Rahmen einer Drittelförderung,
max. 2.133,00 €, denkbar sei. Einer vorzeitigen Beschaffung wurde zugestimmt,
ohne hierbei einen Anspruch auf eine mögliche spätere Förderung herleiten zu
können. Die Beschaffung des KK-Gewehres wurde im ersten Quartal 2016 durch den
Schützenverein Wiefelstede e.V. durchgeführt und die Rechnung
(Rechnungsbetrag 6.399,00 € inkl.
Mehrwertsteuer) am 12.05.2016 eingereicht.
Beurteilung nach den Sportförderungsrichtlinien:
1) Der Antrag ist fristgerecht bis zum
30.06.2016 eingegangen (x)
2) Antragsteller ist Mitglied beim
Kreissportbund (x)
3) Der Antragsgegenstand dient anerkanntermaßen
dem Sport und ist notwendig (x)
4) Kein nachträglicher Zuschussantrag (x)
5) Anschaffungswert gemäß § 5 Abs. 3 über
1.000,00 € (ohne MwSt.) (x)
Die Maßnahme ist nach den Sportförderungsrichtlinien
förderungsfähig. Eine Drittelförderung wäre daher in Höhe von 2.133,00 €
denkbar.
Des Weiteren hat der Schützenverein Wiefelstede e.V.
mit Schreiben vom 01.11.2015 die Bezuschussung und Zustimmung zur vorzeitigen
Beschaffung von
a) 4 Laser-Gewehre in Höhe von 3.425,21 € zzgl. MWST (Einzelpreis 856,30 €)
b) 1 Hakenkappe mit Zubehör für ein KK Gewehr in Höhe von 284,87 € zzgl. MWST
c) 1 Hakenkappe mit Zubehör für ein KK Gewehr in Höhe von 306,72 € zzgl. MWST
d) 1 Luftgewehr Marke Feinwerk in Höhe von 2.250,00 € inkl. MWST
beantragt. Die Zustimmung zur
vorzeitigen Beschaffung wurde unter dem Hinweis erteilt, dass hieraus kein
Anspruch auf eine spätere Förderung hergeleitet werden kann und eine Förderung
nach den Sportförderungsrichtlinien im
Rahmen einer Drittelförderung lediglich zu d) möglich und mit max. 750,00 €
denkbar sei. Die Beschaffung zu der Gegenstände (a-d) wurde am 26.11.2015 durch den
Schützenverein Wiefelstede e.V. durchgeführt und die Rechnung (Rechnungsbetrag
7.030,00 € inkl. Mehrwertsteuer für die Positionen a-d zzgl. Anschütz-Ausleger)
am 12.05.2016 eingereicht.
Beurteilung nach den Sportförderungsrichtlinien:
1) Der Antrag ist fristgerecht bis zum
30.06.2016 eingegangen (x)
2) Antragsteller ist Mitglied beim
Kreissportbund (x)
3) Der Antragsgegenstand dient anerkanntermaßen
dem Sport und ist notwendig (x)
4) Kein nachträglicher Zuschussantrag (x)
5) Anschaffungswert gemäß § 5 Abs. 3 über
1.000,00 € (ohne MwSt.) a-c ( )
6) Anschaffungswert gemäß § 5 Abs. 3 über
1.000,00 € (ohne MwSt.) d (x)
Die Maßnahme zu d) ist nach den
Sportförderungsrichtlinien förderungsfähig. Eine Drittelförderung wäre daher in
Höhe von 750,00 € denkbar.
Außerdem hat der Schützenverein Wiefelstede e.V. mit
Antrag vom 12.04.2016 die Bezuschussung eines Pressluftgewehres (2.100,00 €
inkl. MWST) eingereicht und um Zustimmung zur vorzeitigen Beschaffung gebeten.
Mit Email vom 14.04.2016 wurde dem Schützenverein Wiefelstede e.V. der
Antragseingang bestätigt und mitgeteilt, dass nach den Sportförderungsrichtlinien
eine Förderung im Rahmen einer Drittelförderung, max. 700,00 €, denkbar sei.
Einer vorzeitigen Beschaffung wurde zugestimmt, ohne hierbei einen Anspruch auf
eine mögliche spätere Förderung herleiten zu können. Die Beschaffung des
Pressluftgewehres wurde im zweiten Quartal 2016 durch den Schützenverein
Wiefelstede e.V. durchgeführt und die Rechnung in Höhe von 2.100,00 € inkl.
Mehrwertsteuer am 12.05.2016 eingereicht.
Beurteilung nach den Sportförderungsrichtlinien:
1) Der
Antrag ist fristgerecht bis zum 30.06.2016 eingegangen (x)
2) Antragsteller
ist Mitglied beim Kreissportbund (x)
3) Der
Antragsgegenstand dient anerkanntermaßen dem Sport und ist notwendig
(x)
4) Kein
nachträglicher Zuschussantrag (x)
5) Anschaffungswert
gemäß § 5 Abs. 3 über 1.000,00 € (ohne MwSt.) (x)
Die Maßnahme ist nach den Sportförderungsrichtlinien
förderungsfähig. Eine Drittelförderung wäre daher in Höhe von 700,00 € denkbar.
Die Anträge auf Zuschussgewährung für die Anschaffung
eines KK-Gewehres, eines Luftgewehres sowie eines Pressluftgewehres sind gemäß
§ 5 Abs. 1 der Sportförderungsrichtlinien förderungsfähig. Da der
Zuschussbetrag über 600,00 € liegt, ist gemäß § 8 der
Sportförderungsrichtlinien eine Entscheidung der zuständigen Gremien
herbeizuführen.
Für den Bestand eines Vereins ist es unbedingt
notwendig, ein möglichst breit gefächertes Angebot anzubieten und auch in neue
Segmente vorzustoßen. Den Rückläufigen Mitgliederzahlen ist entgegenzuwirken
durch ein möglichst großes Angebot an verschiedenem Equipment.
Verwaltungsseitig werden die Anträge des Schützenverein Wiefelstede e.V.
unterstützt und eine Gesamtbezuschussung von 3.583,00 € empfohlen.
Finanzierung:
Die
erforderlichen Haushaltsmittel von 3.583,00 € wurden im Haushaltsplanentwurf
2017 bei der Kostenstelle 10600, Kostenträger 421101, Sachkonto 0048002,
berücksichtigt.
Anlagen: