Betreff
Sportförderungsprogramm 2017
hier: Antrag des Schützenverein Wiefelstede e.V. auf Gewährung eines Zuschusses für die Beschaffung eines KK-Gewehres, eines Luftgewehres sowie eines Pressluftgewehres
Vorlage
B/0680/2016
Aktenzeichen
10600 Rh
Art
Beratungsvorlage

Vorschlag / Empfehlung:

 

Der Verwaltungsausschuss beschließt, dem Schützenverein Wiefelstede e.V. zur Beschaffung eines KK-Gewehres, eines Luftgewehres sowie eines Pressluftgewehres gem. § 5 der Sportförderungsrichtlinien einen einmaligen Gesamtzuschuss in Höhe von 3.583,00 € (Drittelförderung) zu gewähren.

   


Situationsbericht / Bisherige Beratung:

 

Der Schützenverein Wiefelstede e.V. beantragt mit Schreiben vom 06.11.2015 die höchstmögliche Bezuschussung zur Beschaffung eines KK-Gewehres. Der eingereichte Kostenvoranschlag beläuft sich auf 6.399,00 € inkl. Mehrwertsteuer. Mit Email vom 12.11.2015 wurde dem Schützenverein Wiefelstede e.V. der Antragseingang bestätigt und mitgeteilt, dass nach den Sportförderungsrichtlinien eine Förderung im Rahmen einer Drittelförderung, max. 2.133,00 €, denkbar sei. Einer vorzeitigen Beschaffung wurde zugestimmt, ohne hierbei einen Anspruch auf eine mögliche spätere Förderung herleiten zu können. Die Beschaffung des KK-Gewehres wurde im ersten Quartal 2016 durch den Schützenverein Wiefelstede e.V. durchgeführt und die Rechnung (Rechnungsbetrag   6.399,00 € inkl. Mehrwertsteuer) am 12.05.2016 eingereicht.

 

 

Beurteilung nach den Sportförderungsrichtlinien:

 

1)      Der Antrag ist fristgerecht bis zum 30.06.2016 eingegangen                                          (x)

2)      Antragsteller ist Mitglied beim Kreissportbund                                                                                   (x)

3)      Der Antragsgegenstand dient anerkanntermaßen dem Sport und ist notwendig                (x)

4)      Kein nachträglicher Zuschussantrag                                                                                                         (x)

5)      Anschaffungswert gemäß § 5 Abs. 3 über 1.000,00 € (ohne MwSt.)                           (x)

 

Die Maßnahme ist nach den Sportförderungsrichtlinien förderungsfähig. Eine Drittelförderung wäre daher in Höhe von 2.133,00 € denkbar.

 

 

Des Weiteren hat der Schützenverein Wiefelstede e.V. mit Schreiben vom 01.11.2015 die Bezuschussung und Zustimmung zur vorzeitigen Beschaffung von

 

 

 

a)      4 Laser-Gewehre in Höhe von 3.425,21 € zzgl. MWST (Einzelpreis 856,30 €)

b)      1 Hakenkappe mit Zubehör für ein KK Gewehr in Höhe von 284,87 € zzgl. MWST

c)       1 Hakenkappe mit Zubehör für ein KK Gewehr in Höhe von 306,72 € zzgl. MWST

d)      1 Luftgewehr Marke Feinwerk in Höhe von 2.250,00 € inkl. MWST

 

beantragt. Die Zustimmung zur vorzeitigen Beschaffung wurde unter dem Hinweis erteilt, dass hieraus kein Anspruch auf eine spätere Förderung hergeleitet werden kann und eine Förderung nach den Sportförderungsrichtlinien im Rahmen einer Drittelförderung lediglich zu d) möglich und mit max. 750,00 € denkbar sei. Die Beschaffung zu der Gegenstände (a-d) wurde am 26.11.2015 durch den Schützenverein Wiefelstede e.V. durchgeführt und die Rechnung (Rechnungsbetrag 7.030,00 € inkl. Mehrwertsteuer für die Positionen a-d zzgl. Anschütz-Ausleger) am 12.05.2016 eingereicht.

 

 

Beurteilung nach den Sportförderungsrichtlinien:

 

1)      Der Antrag ist fristgerecht bis zum 30.06.2016 eingegangen                                          (x)

2)      Antragsteller ist Mitglied beim Kreissportbund                                                                                   (x)

3)      Der Antragsgegenstand dient anerkanntermaßen dem Sport und ist notwendig                (x)

4)      Kein nachträglicher Zuschussantrag                                                                                                         (x)

5)      Anschaffungswert gemäß § 5 Abs. 3 über 1.000,00 € (ohne MwSt.) a-c                                   (  )

6)      Anschaffungswert gemäß § 5 Abs. 3 über 1.000,00 € (ohne MwSt.) d                       (x)

 

Die Maßnahme zu d) ist nach den Sportförderungsrichtlinien förderungsfähig. Eine Drittelförderung wäre daher in Höhe von 750,00 € denkbar.

 

Außerdem hat der Schützenverein Wiefelstede e.V. mit Antrag vom 12.04.2016 die Bezuschussung eines Pressluftgewehres (2.100,00 € inkl. MWST) eingereicht und um Zustimmung zur vorzeitigen Beschaffung gebeten. Mit Email vom 14.04.2016 wurde dem Schützenverein Wiefelstede e.V. der Antragseingang bestätigt und mitgeteilt, dass nach den Sportförderungsrichtlinien eine Förderung im Rahmen einer Drittelförderung, max. 700,00 €, denkbar sei. Einer vorzeitigen Beschaffung wurde zugestimmt, ohne hierbei einen Anspruch auf eine mögliche spätere Förderung herleiten zu können. Die Beschaffung des Pressluftgewehres wurde im zweiten Quartal 2016 durch den Schützenverein Wiefelstede e.V. durchgeführt und die Rechnung in Höhe von 2.100,00 € inkl. Mehrwertsteuer am 12.05.2016 eingereicht.

 

 

Beurteilung nach den Sportförderungsrichtlinien:

 

1)            Der Antrag ist fristgerecht bis zum 30.06.2016 eingegangen                                          (x)

2)            Antragsteller ist Mitglied beim Kreissportbund                                                                   (x)

3)            Der Antragsgegenstand dient anerkanntermaßen dem Sport und ist notwendig                (x)

4)            Kein nachträglicher Zuschussantrag                                                                                                         (x)

5)            Anschaffungswert gemäß § 5 Abs. 3 über 1.000,00 € (ohne MwSt.)                           (x)

 

Die Maßnahme ist nach den Sportförderungsrichtlinien förderungsfähig. Eine Drittelförderung wäre daher in Höhe von 700,00 € denkbar.

 

 

 

 

 

 

 

Die Anträge auf Zuschussgewährung für die Anschaffung eines KK-Gewehres, eines Luftgewehres sowie eines Pressluftgewehres sind gemäß § 5 Abs. 1 der Sportförderungsrichtlinien förderungsfähig. Da der Zuschussbetrag über 600,00 € liegt, ist gemäß § 8 der Sportförderungsrichtlinien eine Entscheidung der zuständigen Gremien herbeizuführen.

 

Für den Bestand eines Vereins ist es unbedingt notwendig, ein möglichst breit gefächertes Angebot anzubieten und auch in neue Segmente vorzustoßen. Den Rückläufigen Mitgliederzahlen ist entgegenzuwirken durch ein möglichst großes Angebot an verschiedenem Equipment. Verwaltungsseitig werden die Anträge des Schützenverein Wiefelstede e.V. unterstützt und eine Gesamtbezuschussung von 3.583,00 € empfohlen.

    


Finanzierung:

 

Die erforderlichen Haushaltsmittel von 3.583,00 € wurden im Haushaltsplanentwurf 2017 bei der Kostenstelle 10600, Kostenträger 421101, Sachkonto 0048002, berücksichtigt.

     


Anlagen: