Betreff
Sportförderungsprogramm 2017
hier: Antrag des SVE Wiefelstede e.V. auf Gewährung eines Zuschusses für die Beschaffung ein AirTrack inkl. Zubehör
Vorlage
B/0683/2016
Art
Beratungsvorlage

Vorschlag / Empfehlung:

 

Der Verwaltungsausschuss beschließt, dem SV Eintracht Wiefelstede e.V. zur Beschaffung eines AirTrack gemäß § 5 der Sportförderungsrichtlinien einen einmaligen Zuschuss in Höhe von 1.666,33 € (Drittelförderung) zu gewähren.

 

     


Situationsbericht / Bisherige Beratung:

 

Der SV Eintracht Wiefelstede e.V. beantragt mit Schreiben vom 06.04.2016 die Bezuschussung eines AirTracks nebst Zubehör und begründet seinen Antrag und den Nutzen des Gerätes ausführlich.

 

Mit Email vom 14.04.2016 wurde dem SV Eintracht Wiefelstede e.V. der Antragseingang mit dem Hinweis, dass eine vorzeitige Beschaffung eine mögliche Förderung nicht entgegenstehen würde, bestätigt.

 

Die Einlagerung des AirTrack (Packmaß 1m Länge, 1m Breite, 0,70 m Höhe) mittels einer fahrbaren Aufbewahrungsbox (in Eigenregie und auf eigene Kosten des SV Wiefelstede e.V. zu erstellen) ist in den bisherigen Geräteräumen der Sporthalle Wiefelstede gesichert.

 

 

Beurteilung nach den Sportförderungsrichtlinien:

 

a)      Der Antrag ist fristgerecht bis zum 30.06.2016 eingegangen                                          (x)

b)      Antragsteller ist Mitglied beim Kreissportbund                                                                                   (x)

c)       Der Antragsgegenstand dient anerkanntermaßen dem Sport und ist notwendig                (x)

d)      Kein nachträglicher Zuschussantrag                                                                                                         (x)

e)      Anschaffungswert gemäß § 5 Abs. 3 über 1.000,00 € (ohne MwSt.)                           (x)

 

Die Maßnahme ist nach den Sportförderungsrichtlinien förderungsfähig.

 

Inzwischen wurde der AirTrack durch den SV Eintracht Wiefelstede e.V. beschafft und die Rechnung über 4.999,00 € bei der Verwaltung eingereicht.

 

 

Im Rahmen einer Drittelförderung wäre eine Drittelförderung in Höhe von 1.666,33 € gemäß § 5 Abs. 1 der Sportförderungsrichtlinien denkbar. Da der Zuschussbetrag über 600,00 € liegt, ist gemäß § 8 der Sportförderungsrichtlinien eine Entscheidung der zuständigen Gremien herbeizuführen.

 

Die Verwaltung unterstützt den Antrag des SV Eintracht Wiefelstede e.V.

 

     


Finanzierung:

 

Die erforderlichen Haushaltsmittel von 1.700,00 € wurden im Haushaltsplanentwurf 2017 bei der Kostenstelle 10600, Kostenträger 421101, Sachkonto 0048002, berücksichtigt.

   


Anlagen:

Antrag des SV Eintracht Wiefelstede e.V. vom 06.04.2016 sowie Rechnungen vom 16.06.2016/27.07.2016