hier: Antrag des Spielmannszug Wiefelstede e.V.
Vorschlag /
Empfehlung:
Der
Verwaltungsausschuss beschließt, dem Spielmannszug Wiefelstede e.V. zur
Beschaffung eines Bassdrums gemäß § 9 der Kulturförderungsrichtlinien einen
einmaligen Zuschuss in Höhe von max. 399,33 € (Drittelförderung) zu gewähren.
Situationsbericht
/ Bisherige Beratung:
Der Spielmannszug Wiefelstede e.V. beantragt mit Email vom 03.01.2016 unter Beifügung eines Angebotes (Majestic XTB 28“x 14“ Marching Bassdrum, Nettobetrag 1.006,72 €, Brutto 1.198,00 €) die Förderung zur Beschaffung eines Bassdrums. Mit Email vom 19.01.2016 wurde dem Spielmannszug Wiefelstede e.V. der Antragseingang bestätigt und mitgeteilt, dass nach den Kulturförderungsrichtlinien eine Förderung im Rahmen einer Drittelförderung, max. 399,33 €, denkbar sei. Einer vorzeitigen Beschaffung wurde zugestimmt, ohne hierbei einen Anspruch auf eine mögliche spätere Förderung herleiten zu können.
Beurteilung nach den Kulturförderungsrichtlinien:
1) Der Antrag ist fristgerecht bis zum
30.06.2016 eingegangen (x)
2) Antragsteller ist gemeinnütziger Verein (x)
3) Der Antragsgegenstand ist notwendig (x)
4) Kein nachträglicher Zuschussantrag (x)
5) Anschaffungswert gemäß § 9 Abs. 3 über
1.000,00 € (ohne MwSt.) (x)
Die Maßnahme ist nach den Kulturförderungsrichtlinien
förderungsfähig. Eine Drittelförderung wäre daher in Höhe von 399,33 € denkbar.
Verwaltungsseitig wird der Antrag
unterstützt.
Finanzierung:
Die
erforderlichen Haushaltsmittel von 400,00 € wurden im Haushaltsplanentwurf 2017
bei der Kostenstelle 10600, Kostenträger 262101, Sachkonto 0048002, eingeplant.
Anlagen: