Betreff
Beschaffung eines Klaviers
hier: Antrag des Männergesangverein "Liedertafel 1880"
Vorlage
B/0688/2016
Aktenzeichen
10600 Rh
Art
Beratungsvorlage

Vorschlag / Empfehlung:

 

Der Verwaltungsausschuss beschließt, dem Männergesangverein „Liedertafel 1880“ zur Beschaffung eines Klaviers gemäß § 9 der Kulturförderungsrichtlinien einen einmaligen Zuschuss in Höhe von max. 963,33 € (Drittelförderung) zu gewähren.

   


Situationsbericht / Bisherige Beratung:

 

Der MGV Liedertafel 1880 Wiefelstede ist im Besitz eines Klaviers, welches seit vielen Jahren durch den Chorleiter bei den Übungsabenden des Chores wie auch bei öffentlichen Auftritten genutzt wird. Inzwischen ist das Klavier in die Jahre gekommen (Baujahr 1975) und müsste dringend aufgearbeitet werden. Gemäß einer vorgenommenen Wertschätzung durch Piano Rosenkranz, Oldenburg, würden für eine Restauration Kosten in Höhe von ca. 4.000,00 € entstehen. Eine Preisempfehlung für einen möglichen Verkauf an Privatpersonen ohne jegliche Aufarbeitung wurde mit einem erzielbaren Schätzwert von 350,00 € angegeben.

 

Der Vorstand des MGV beabsichtigt daher den Kauf eines neuwertigen Klaviers zum Preis von 2.890,00 € und beantragt mit Schreiben vom 26.06.2016 einen Zuschuss nach den Kulturförderungsrichtlinien sowie die Zustimmung zur vorzeitigen Beschaffung.

 

Mit Email vom 04.07.2016 wurde dem MGV Liedertafel 1880 Wiefelstede der Antragseingang bestätigt und mitgeteilt, dass nach den Kulturförderungsrichtlinien eine Förderung im Rahmen einer Drittelförderung, max. 963,33 €, denkbar sei. Einer vorzeitigen Beschaffung wurde zugestimmt, ohne hierbei einen Anspruch auf eine mögliche spätere Förderung herleiten zu können.

 

 

Beurteilung nach den Kulturförderungsrichtlinien:

 

1)      Der Antrag ist fristgerecht bis zum 30.06.2016 eingegangen                                          (x)

2)      Antragsteller ist gemeinnütziger Verein                                                                                                (x)

3)      Der Antragsgegenstand ist notwendig                                                                                  (x)

4)      Kein nachträglicher Zuschussantrag                                                                                                         (x)

5)      Anschaffungswert gemäß § 9 Abs. 3 über 1.000,00 € (ohne MwSt.)                           (x)

 

Die Maßnahme ist nach den Kulturförderungsrichtlinien förderungsfähig. Eine Drittelförderung wäre daher in Höhe von 963,33 € denkbar.

 

 

Verwaltungsseitig wird der Antrag unterstützt.

 

      


Finanzierung:

 

Die erforderlichen Haushaltsmittel von knapp 1.000,00 € wurden im Haushaltsplanentwurf 2017 bei der Kostenstelle 10600, Kostenträger 262101, Sachkonto 0048002, eingeplant.

     


Anlagen: