hier: Antrag des Colourful Voices e.V.
Vorschlag /
Empfehlung:
Der Verwaltungsausschuss
beschließt, dem Colourful Voices e.V. zur Beschaffung einer Gesangsanlage gemäß
§ 9 der Kulturförderungsrichtlinien einen einmaligen Zuschuss in Höhe von max.
513,39 € (Drittelförderung) zu gewähren
Situationsbericht
/ Bisherige Beratung:
Der Colourful Voices e.V. beantragt mit Schreiben vom 28.06.2016 unter Beifügung eines Angebotes (HK-Audio Komplettanlage, Nettobetrag 1.294,26 €, Brutto 1.540,17 €) die Förderung zur Beschaffung einer Gesangsanlage inkl. Zubehör. Mit Email vom 11.10.2016 wurde dem Colourful Voices e.V. der Antragseingang bestätigt und mitgeteilt, dass nach den Kulturförderungsrichtlinien eine Förderung im Rahmen einer Drittelförderung, max. 513,39 €, denkbar sei. Einer vorzeitigen Beschaffung wurde zugestimmt, ohne hierbei einen Anspruch auf eine mögliche spätere Förderung herleiten zu können.
Beurteilung nach den Kulturförderungsrichtlinien:
1) Der Antrag ist fristgerecht bis zum
30.06.2016 eingegangen (x)
2) Antragsteller ist gemeinnütziger Verein (x)
3) Der Antragsgegenstand ist notwendig (x)
4) Kein nachträglicher Zuschussantrag (x)
5) Anschaffungswert gemäß § 9 Abs. 3 über
1.000,00 € (ohne MwSt.) (x)
Die Maßnahme ist nach den Kulturförderungsrichtlinien
förderungsfähig. Eine Drittelförderung wäre daher in Höhe von 513,39 € denkbar.
Verwaltungsseitig wird der Antrag
unterstützt.
Finanzierung:
Die erforderlichen
Haushaltsmittel von 600,00 € wurden im Haushaltsplanentwurf 2017 bei der
Kostenstelle 10600, Kostenträger 262101, Sachkonto 0048002, veranschlagt.
Anlagen: