Betreff
Bestimmung der Stellvertreter/innen für die Beigeordneten und die Abgeordneten mit beratender Stimme
Vorlage
B/0696/2016
Art
Beratungsvorlage

Vorschlag / Empfehlung:

Es werden folgende Stellvertreter/Stellvertreterinnen für die Ratsfrauen und Ratsherren,

im Verwaltungsausschuss benannt:

 

Für die/den Beigeordneten … als Vertreter/in …

 

Für die/den Abgeordneten mit beratender Stimme … als Vertreter/in …

    


Situationsbericht / Bisherige Beratung:

 

Gemäß § 75 NKomVG ist für die Beigeordneten und die Abgeordneten mit beratender Stimme jeweils eine Stellvertreterin/ein Stellvertreter zu bestimmen. Stellvertreterinnen und Stellvertreter, die von der gleichen Fraktion oder Gruppe benannt worden sind, vertreten sich untereinander. Ist eine Fraktion oder Gruppe nur durch ein Mitglied im Verwaltungsausschuss vertreten, so kann sie eine zweite Stellvertreterin oder einen zweiten Stellvertreter bestimmen.