Betreff
Änderung der Kulturförderungsrichtlinien
hier: Antrag des Orchester Mediante e.V. vom 10.10.2016
Vorlage
B/0708/2016
Aktenzeichen
10600 Rh
Art
Beratungsvorlage

Vorschlag / Empfehlung:

 

Der Gemeinderat beschließt, den Antrag des Orchester Mediante e.V. auf Änderung der Kulturförderungsrichtlinien nicht zuzustimmen.

    


Situationsbericht / Bisherige Beratung:

 

Der Verein „Orchester Mediante e.V.“ hat im Rahmen ihrer Mitgliederversammlung am 26.06.2013 die Neufassung der Satzung und mit ihr die Namensänderung (bisher: Musikverein Jaderberg e.V.), die Sitzverlegung von Jaderberg nach Wiefelstede und die Änderung der allgemeinen Vertretungsregelung (Vorstand) beschlossen und die Eintragung/Änderung beim Vereinsregister Oldenburg (Amtsgericht Oldenburg) beantragt. Die Eintragung im Vereinsregister erfolgte am 20.08.2013.

 

Seit der Auftaktveranstaltung (Konzert) am 09.03.2013 hat der Orchester Mediante e.V. neben Auftritten außerhalb des Gemeindegebietes durchschnittlich zwei bis drei Veranstaltungen in der Gemeinde durchgeführt.

 

Mit Datum vom 10.10.2016 beantragt der Orchester Mediante e.V. die Änderung der Kulturförderungsrichtlinien mit dem Begehren, eine jährliche Förderung in Höhe von 3.000 € (Fixzuschuss) für das Orchester herbeizuführen.

 

Dem Orchester Mediante e.V. wurden bisher folgende Zuschüsse gewährt:

 

2014

Pauschaler Zuschuss gem. § 6 der Kulturförderungsrichtlinien in Höhe von 210,00 €

 

Zuschüsse insgesamt = 210,00 €

 

2015

a)      Pauschaler Zuschuss gem. § 6 der Kulturförderungsrichtlinien in Höhe von 210,00 €

b)      Investitionszuschuss in Höhe von 833,33 € (Drittelförderung Marimbaphon)

c)      Zuschuss gem. §§ 2, 4 der Kulturförderungsrichtlinien in Höhe von 189,71 € (Konzert am 10.06.2015 in der St. Johannes Kirche)

d)     Zuschuss gem. §§ 2, 4 der Kulturförderungsrichtlinien in Höhe von 154,54 € (Konzert am 08.11.2015 in der Grundschule Metjendorf)

e)      Zuschuss für Werbetafeln (Tafeln an den Ortseingängen Wiefelstede) in Höhe von 237,04 €

 

Zuschüsse insgesamt = 1.624,62 €

 

 

2016

a)      Pauschaler Zuschuss gem. § 6 der Kulturförderungsrichtlinien in Höhe von 210,00 €

b)      Investitionszuschuss in Höhe von 1.123,58 € (Drittelförderung 5 Cases, Vollkostenzuschuss war beantragt, VA-Entscheidung vom 30.11.2015)

c)      Investitionszuschuss in Höhe von 370,33 € (Drittelförderung Trommel)

d)     Zuschuss gem. §§ 2, 4 der Kulturförderungsrichtlinien in Höhe von 69,09 € (Konzert am 12.03.2016 in der Oberschule Wiefelstede)

e)      Zuschuss gem. §§ 2, 4 der Kulturförderungsrichtlinien in Höhe von 161,39 € (Konzert am 08.07.2016 in der St. Johannes Kirche)

 

Zuschüsse insgesamt = 1.934,39 €

 

In der Begründung zum Antrag auf Änderung der Kulturförderungsrichtlinien führt der Orchester Mediante e.V. unter anderem auf, dass jährliche Fixkosten in Höhe von über 6.000 € entstehen und diese Größenordnung nicht allein durch Mitgliedsbeiträge und Konzerteinnahmen auf Spendenbasis aufzufangen sind.

 

Der Orchester Mediante e.V. hat mit Stand vom 01.01.2016 einen Mitgliederbestand von 38 Musikern/Musikerinnen. Wo die jeweiligen Mitglieder ihren Wohnsitz haben, ist derzeit nicht bekannt. Eine aktuelle Satzung liegt der Verwaltung nicht vor, wurde jedoch angefordert.

 

Aus der bisherigen Praxis und Rückfragen bei sonstigen Antragstellern (z. B. Ortsbürgerverein) kann verwaltungsseitig nicht bestätigt werden, dass ein kompliziertes Antrags-/Abrechnungsverfahren vorliegt. Oftmals sind es sogar gleichartige Anträge, wo letztendlich lediglich das Veranstaltungsdatum geändert werden müsste. Darüber hinaus würde eine pauschalisierte Gesamtzahlung in Höhe von 3.000 € an das Orchester Mediante e.V. zu einer Ungleichbehandlung zu anderen Vereinen (z. B. die Beschaffung von Kleingeräten/Musikgeräten beim Spielmannszug, da unter 1.000 € zzgl. Mehrwertsteuer) führen. Auch die Sportförderungsrichtlinien sollten bei der Entscheidung der politischen Gremien analog betrachtet werden. Hier werden Beschaffungen ab einer Höhe von 1.000 € zzgl. Mehrwertsteuer in der Regel mit einer Drittelförderung bezuschusst.

 

 

 

 

 

 

  


Finanzierung:

 

Eine pauschalisierte Bezuschussung in Höhe von 210,00 € sowie eine mögliche Gesamtförderung in Höhe von 650,00 € für die Ausrichtung von Konzerten ist im Haushaltsplanentwurf 2017 eingeplant worden. Weitere Mittel wurden nicht eingeplant.

 

     


Anlagen: