Betreff
Antrag des Ortsbürgervereins Neuenkruge und Umgebung auf Änderung der Öffnungszeiten des Freibades Neuenkruge sowie evtl. Verschiebung der Saisonzeiten
Vorlage
B/0709/2016
Aktenzeichen
10600 Rh
Art
Beratungsvorlage

Vorschlag / Empfehlung:

 

Der Gemeinderat beschließt, die Öffnungszeiten im Freibad Neuenkruge ab der Saison 2016 wie folgt anzupassen:

 

a)      montags – freitags 06.00 Uhr – 08.00 Uhr sowie 14.00 – 19.00 Uhr

b)      samstags und sonntags/feiertags 11.00 Uhr – 19.00 Uhr

 

    


Situationsbericht / Bisherige Beratung:

 

Der Ortsbürgerverein Neuenkruge beantragt mit Schreiben vom 16.10.2016 zusätzliche Öffnungszeiten sowie eine Verschiebung der bisherigen Öffnungszeiten im Freibad Neuenkruge. Begründet wird dieses in dem Antrag, dass viele Badegäste montags vor verschlossener Tür stünden und auch samstags Gäste vor der Öffnungszeit (derzeit 14.00 Uhr) das Bad bereits aufsuchen wollen.

 

Die derzeitigen Öffnungszeiten wurden in der jährlichen Vorbesprechung zum Saisonstart (Teilnehmer: Vertreter der Neuenkruger Vereine / Verwaltung / Badebetriebsleiter bzw. beauftragter Fachangestellter für Bäderbetriebe) am 26.03.2015 unter allen Beteiligten vereinbart und entsprechende Flyer in Auftrag gegeben. Weiterhin wurde hier vereinbart, dass ab der Saison 2016 die im Swemmbad stattfindende Poolparty grundsätzlich an einem Montag stattfinden möge, damit das Freibad Neuenkruge aufgrund des Personalaufkommens nicht zusätzlich geschlossen werden müsse.

 

Nunmehr begehrt der Ortsbürgerverein Neuenkruge insgesamt 10 weitere Stunden Öffnungszeit für das Freibad Neuenkruge (montags von 06.00 Uhr – 08.00 Uhr sowie 14.00 Uhr – 19.00 Uhr sowie samstags von 11.00 – 14.00 Uhr). Im Ergebnis bedeutet dieses über die bisherige jährliche Saisonzeit vom 15.05. – 31.08. ein zusätzliches Öffnungsangebot von ca. 152,00 Stunden (15,218 Wochen x 10 Stunden). Für Vorbereitungszeiten/Nachbereitungszeiten (Kontrollgang, Plane, Wassermessung, Zählerstände, Kassenvorbereitung/Wechselgeld) werden Personalzeiten von ca. 1,00 Stunde wöchentlich benötigt, da diese Arbeiten zukünftig montags anfallen würden. In der Summe ergebe sich eine Gesamtzeit von 167,00 Stunden.

 

Am 23.09.2016 fand ein Gespräch mit Vertretern des Ortsbürgervereins aufgrund der unterschiedlichen Behandlung der Freibäder in der Gemeinde Wiefelstede statt. Vom Ortsbürgerverein wurde die Vorgehensweise grundsätzlich kritisiert. In diesem Zusammenhang wiesen die Gesprächsteilnehmer zu recht auf die geführten Diskussionen in den vergangenen Jahren und die großen Bemühungen des Ortsbürgervereins zum Erhalt des Bades hin. Für künftige Jahre sollten die Personalplanungen grundsätzlich darauf ausgelegt werden, dass bei guter Witterung die weitere Öffnung beider Freibäder gewährleistet ist. Eine Saisonverlängerung beider Bäder ist aufgrund der technischen Voraussetzungen lediglich bis zum 03./04.09. eines Jahres möglich- Für eine mögliche Saisonverlängerung (auch für Neuenkruge) müssten zusätzlich Personalstunden berücksichtigt werden.

 

Alternativ zur Öffnung beider Bäder wurde seitens des Ortsbürgervereins vorgeschlagen, nur das Freibad Neuenkruge aufgrund des geringeren Personalaufwandes bei guter Wetterlage und gleichzeitiger Umrüstung des Betriebes in Wiefelstede auf den Hallenbetrieb zu öffnen. Eine Saisonverlängerung allein in Neuenkruge bis zum 15.09. eines Jahres würde einen zusätzlichen Personalaufwand mit den neu vorgebrachten Öffnungszeiten von ca. 120 Stunden bedeuten.

 

Der Aufwand je Personalstunde bemisst sich auf 22,30 € (Arbeitgeberbrutto). Folgende zusätzliche Kosten würden sich wie folgt ergeben:

 

 

a)      Anpassung der Öffnungszeiten (15.05.-31.08.) = 167 Stunden x 22,30 € = 3.724,10 €

b)      Saisonverlängerung (01.09.-15.09.) = 120 Stunden x 22,30 € = 2.676,00 €

 

 

Ob entsprechendes Personal zur Stellenbesetzung (durchschnittlich 10 Stunden wöchentlich für die Saison) finden lässt, kann derzeit nicht beurteilt werden.

 

Alternativ könnte auch die Freibadsaison (15.05.-31.08.) grundsätzlich bis zum 15.09. eines Jahres verlängert werden, so dass das Hallenbad in Wiefelstede erst zum 01.10. eines Jahres öffnet. Bei dieser Variante muss der zusätzliche Personalaufwand jedoch ebenfalls berücksichtigt werden, da der Betrieb beider Freibäder aufgrund der zu gewährleistenden Aufsichtspflicht einen höheren Personalaufwand erfordert, als nur der Betrieb eines Hallenbades.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

     


Finanzierung:

 

Zusätzliche Personalkosten wurden bisher in dem Haushaltsentwurf 2017 nicht eingeplant.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

     


Anlagen: