Betreff
Leitfaden zur wirtschaftlichen und ordnungsgemäßen Führung des Budgets in den Schulen der Gemeinde Wiefelstede
Vorlage
B/0718/2016
Aktenzeichen
10600 Rh
Art
Beratungsvorlage

Vorschlag / Empfehlung:

 

Der Gemeinderat beschließt den geänderten Leitfaden zur wirtschaftlichen und ordnungsgemäßen Führung des Budgets in den Schulen der Gemeinde Wiefelstede.

     


Situationsbericht / Bisherige Beratung:

 

Mit der Einführung der Doppik in der Gemeinde Wiefelstede wurde unter Anwendung der Vorschriften der Gemeindehaushalts- und Kassenverordnung (GemHKVO) den Schulen das jährlich berechnete Schulbudget sowohl im Ergebnishaushalt, als auch im Finanzhaushalt (Investitionen von über 1.000 € zzgl. Mehrwertsteuer und Sammelposten 150 € - 1.000 € zzgl. Mehrwertsteuer) in Eigenverantwortlichkeit zur Verfügung gestellt.

 

Der Gemeinderat hat zur wirtschaftlichen und ordnungsgemäßen Führung des Budgets in den Schulen der Gemeinde Wiefelstede einen Leitfaden beschlossen, unter dessen Anwendung das Budget zu verwenden ist und die Abrechnungen zu erfolgen haben.

 

Die letzte Anpassung des Leitfadens wurde mit Wirkung vom 01.01.2014 vorgenommen, in der beispielhaft die durch die Landesregierung beschlossene Zuordnung zu bestimmten Sachkonten (Zuordnungsvorschriften) bereinigt wurde. Nach dem geltenden Haushaltsrechts wird es ab dem Haushaltsjahr 2017 keine Sammelposten mehr geben. Anschaffungen zwischen 150 € und 1.000 € zzgl. Mehrwertsteuer werden künftig dem Ergebnishaushalt zugeordnet (im Schulbudget beim Sachkonto 4222300).

 

Aufgrund der Aufhebung der Sammelposten ist eine Überarbeitung des Leitfadens erforderlich. Zudem werden kleinere inhaltliche und redaktionelle Anpassungen (beispielhaft wurden die Sachkontennummern von 4431000 auf 4431500 geändert und doppelt aufgeführte Beschaffungsgegenstände [Verbandsmaterial] gestrichen) für sinnvoll erachtet, die von den Schulleitungen/Schulsekretariaten vorgebracht worden sind.

     


 

 

 

    


Anlagen: