Vorschlag /
Empfehlung:
Der Gemeinderat beschließt den geänderten
Leitfaden zur wirtschaftlichen und ordnungsgemäßen Führung des Budgets in den
Schulen der Gemeinde Wiefelstede.
Situationsbericht
/ Bisherige Beratung:
Mit
der Einführung der Doppik in der Gemeinde Wiefelstede wurde unter Anwendung der
Vorschriften der Gemeindehaushalts- und Kassenverordnung (GemHKVO) den Schulen
das jährlich berechnete Schulbudget sowohl im Ergebnishaushalt, als auch im
Finanzhaushalt (Investitionen von über 1.000 € zzgl. Mehrwertsteuer und
Sammelposten 150 € - 1.000 € zzgl. Mehrwertsteuer) in Eigenverantwortlichkeit
zur Verfügung gestellt.
Der
Gemeinderat hat zur wirtschaftlichen und ordnungsgemäßen Führung des Budgets in
den Schulen der Gemeinde Wiefelstede einen Leitfaden beschlossen, unter dessen
Anwendung das Budget zu verwenden ist und die Abrechnungen zu erfolgen haben.
Die
letzte Anpassung des Leitfadens wurde mit Wirkung vom 01.01.2014 vorgenommen,
in der beispielhaft die durch die Landesregierung beschlossene Zuordnung zu
bestimmten Sachkonten (Zuordnungsvorschriften) bereinigt wurde. Nach dem
geltenden Haushaltsrechts wird es ab dem Haushaltsjahr 2017 keine Sammelposten
mehr geben. Anschaffungen zwischen 150 € und 1.000 € zzgl. Mehrwertsteuer
werden künftig dem Ergebnishaushalt zugeordnet (im Schulbudget beim Sachkonto
4222300).
Aufgrund
der Aufhebung der Sammelposten ist eine Überarbeitung des Leitfadens
erforderlich. Zudem werden kleinere inhaltliche und redaktionelle Anpassungen
(beispielhaft wurden die Sachkontennummern von 4431000 auf 4431500 geändert und
doppelt aufgeführte Beschaffungsgegenstände [Verbandsmaterial] gestrichen) für
sinnvoll erachtet, die von den Schulleitungen/Schulsekretariaten vorgebracht
worden sind.
Anlagen: