Vorschlag /
Empfehlung:
Der Rat der Gemeinde Wiefelstede beschließt die der Einladung
für die Sitzung des Finanzausschusses am 05. Dezember 2016 beigefügte 7.
Satzung zur Änderung der Satzung der Gemeinde Wiefelstede über die
Entschädigung für ehrenamtliche Tätigkeit in der Gemeinde Wiefelstede.
Situationsbericht
/ Bisherige Beratung:
Die Aufwandsentschädigung für Ratsmitglieder wurde zuletzt
mit Wirkung ab 01.01.2011 geändert, und zwar erfolgte die Festsetzung auf den
heute noch gültigen monatlichen Betrag in Höhe von 185,00 Euro.
Die gemäß § 55 Abs. 2 des Nds. Kommunalverfassungsgesetzes
(NKomVG) gebildete Kommission hat im Mai dieses Jahres eine Empfehlung
herausgegeben, wonach sich die Aufwandsentschädigungen für Ratsmitglieder bei
Gemeinden bis 30.000 Einwohner um rund 8 % erhöhen.
Für
die Gemeinde Wiefelstede bedeutet dies eine Erhöhung der Aufwandsentschädigung
für Ratsmitglieder auf 200,00 €. Wie in der Anlage aufgeführt, wurde eine ca. 8
prozentige Erhöhung ebenfalls auf die übrigen Beigeordneten und die
Fraktionsvorsitzenden angewendet. Da es bei den stv.
Bürgermeisterinnen/Bürgermeistern keine Rangfolge mehr gibt, wurde auch hier
unter Anwendung der 8 % Regel ein Durchschnittswert gebildet.
Von
der FDP-Fraktion wurde beantragt, auch für die/den Grundmandatsinhaberin/
Grundmandatsinhaber eine zusätzliche Aufwandsentschädigung für die beratende
Tätigkeit im Verwaltungsausschuss vorzusehen. Dieses ist in der bisherigen
Satzung nicht vorgesehen und auch noch nicht im Satzungsentwurf enthalten. Eine
entsprechende Aufwandsentschädigung müsste bei positiver Beratung noch ergänzt
werden.
Weiterhin
werden in dieser Änderungssatzung die neu eingeführten Kinderfeuerwehren gewürdigt,
indem die Kinderfeuerwehrwartinnen/Kinderfeuerwehrwarte und ihre
Stellvertreterinnen/Stellvertreter ebenfalls eine Aufwandsentschädigung analog
der Jugendfeuerwehrwartinnen/Jugendfeuerwehrwarte erhalten.
Finanzierung:
Die
erhöhten bzw. neuen Aufwandsentschädigungen sind bereits im Entwurf zum
Haushalt 2017 berücksichtigt.
Anlagen: