Betreff
Siebte Satzung zur Änderung der Satzung der Gemeinde Wiefelstede über die Entschädigung für ehrenamtliche Tätigkeit in der Gemeinde Wiefelstede
Vorlage
B/0726/2016
Art
Beratungsvorlage

Vorschlag / Empfehlung:

 

Der Rat der Gemeinde Wiefelstede beschließt die der Einladung für die Sitzung des Finanzausschusses am 05. Dezember 2016 beigefügte 7. Satzung zur Änderung der Satzung der Gemeinde Wiefelstede über die Entschädigung für ehrenamtliche Tätigkeit in der Gemeinde Wiefelstede.

    


Situationsbericht / Bisherige Beratung:

 

Die Aufwandsentschädigung für Ratsmitglieder wurde zuletzt mit Wirkung ab 01.01.2011 geändert, und zwar erfolgte die Festsetzung auf den heute noch gültigen monatlichen Betrag in Höhe von 185,00 Euro.

 

Die gemäß § 55 Abs. 2 des Nds. Kommunalverfassungsgesetzes (NKomVG) gebildete Kommission hat im Mai dieses Jahres eine Empfehlung herausgegeben, wonach sich die Aufwandsentschädigungen für Ratsmitglieder bei Gemeinden bis 30.000 Einwohner um rund 8 % erhöhen.

 

Für die Gemeinde Wiefelstede bedeutet dies eine Erhöhung der Aufwandsentschädigung für Ratsmitglieder auf 200,00 €. Wie in der Anlage aufgeführt, wurde eine ca. 8 prozentige Erhöhung ebenfalls auf die übrigen Beigeordneten und die Fraktionsvorsitzenden angewendet. Da es bei den stv. Bürgermeisterinnen/Bürgermeistern keine Rangfolge mehr gibt, wurde auch hier unter Anwendung der 8 % Regel ein Durchschnittswert gebildet.

 

Von der FDP-Fraktion wurde beantragt, auch für die/den Grundmandatsinhaberin/ Grundmandatsinhaber eine zusätzliche Aufwandsentschädigung für die beratende Tätigkeit im Verwaltungsausschuss vorzusehen. Dieses ist in der bisherigen Satzung nicht vorgesehen und auch noch nicht im Satzungsentwurf enthalten. Eine entsprechende Aufwandsentschädigung müsste bei positiver Beratung noch ergänzt werden.

 

Weiterhin werden in dieser Änderungssatzung die neu eingeführten Kinderfeuerwehren gewürdigt, indem die Kinderfeuerwehrwartinnen/Kinderfeuerwehrwarte und ihre Stellvertreterinnen/Stellvertreter ebenfalls eine Aufwandsentschädigung analog der Jugendfeuerwehrwartinnen/Jugendfeuerwehrwarte erhalten.

  

  


Finanzierung:

 

Die erhöhten bzw. neuen Aufwandsentschädigungen sind bereits im Entwurf zum Haushalt 2017 berücksichtigt.

     


Anlagen: