Vorschlag / Empfehlung:

Der Rat der Gemeinde Wiefelstede beschließt,

 

a)            die Senkung des Gebührensatzes für die zentrale Abwasserbeseitigung von bisher 2,59 Euro um 0,09 Euro auf 2,50 Euro je m³ Schmutzwasser ab dem 01.01.2017 (aufgrund der Gebührenkalkulation für das Jahr 2017).

 

b)           die mit der Einladung zur Sitzung des Finanzausschusses am 05.12.2016 beigefügte 17. Satzung zur Änderung der Satzung der Gemeinde Wiefelstede über die Erhebung von Gebühren für die zentrale Abwasserbeseitigung (Gebührensatzung für die zentrale Abwasserbeseitigung).

    


Situationsbericht / Bisherige Beratung:

Die zentrale Abwasserbeseitigung der Gemeinde Wiefelstede ist eine kostenrechnende Einrichtung, die im Ergebnis kostendeckend über die Erhebung von Gebühren zu finanzieren ist. Der Überschuss aus der zentralen Abwasserbeseitigung zum 31.12.2015 betrug 99.767,70 €. Im Jahr 2016 entsteht voraussichtlich ein Defizit von rund 39.062,00 €. Das kumulierte Ergebnis zum 31.12.2016 weist somit einen voraussichtlichen Überschuss von 60.705,70 € aus.

 

Dieser Überschuss wird den Gebührenpflichtigen planerisch in den drei Folgejahren „gutgeschrieben“ und den anfallenden Kosten gegengerechnet.

 

Die Arbeitsplatz- und Sachkostenaufwendungen der Gemeinde werden voraussichtlich von 9,26 € in 2016 auf 9,36 € in 2017 je Grundfall steigen. Je Änderungsfall von 16,49 € in 2016 auf 17,04 € in 2017.

 

Das an den Betreiber, die EWE, zu zahlende Entgelt ist insgesamt betrachtet gegenüber der Kalkulation 2016 um rund 35.000,00 Euro gesunken. Gestiegen sind zwar die anteiligen Betriebskosten und der Arbeitspreis, jedoch sind die Kapitalkosten aufgrund des neu vereinbarten und deutlich gesenkten Kapitalzinses ab 2017 erheblich gesunken.

 

Aus der als Anlage beigefügten Gebührenkalkulation ergibt sich eine Abwassergebühr je m³ in Höhe von 2,50 €, dies bedeutet eine Senkung um 0,09 € oder rund 3,5 %. Dieses Ergebnis berechnet sich unter Berücksichtigung des Abbaus des aufgelaufenen Überschusses innerhalb der nächsten drei Jahre.

 

Berücksichtigt werden in der Kalkulation 2017 außerdem Zugänge in Höhe von 20.000 cbm.

 

 

 

 

 

Die Gebührensätze der zentralen Abwasserbeseitigung haben sich in der Vergangenheit wie folgt entwickelt:

 

Jahr

Veränderung

Gebührensatz je m³

2002-2003

 

2,15 Euro

2004

+ 0,10 €

2,25 €

2005

+ 0,04 €

2,29 €

2006

+ 0,04 €

2,33 €

2007

+ 0,03 €

2,36 €

2008-2011

+ 0,05 €

2,41 €

2012

+ 0,14 €

2,55 €

2013-2014

+ 0,03 €

2,58 €

2015

+ 0,06 €

2,64 €

2016

- 0,05 €

2,59 €

Ab 2017 (Vorschlag)

-0,09 €

2,50 €

 

Nachrichtlich die voraussichtlichen Abwassergebührensätze der Ammerlandgemeinden für das Jahr 2017 zum Vergleich:

 

Gemeinde

Gebührensatz je m³

Gemeinde Apen

3,25 €

Gemeinde Bad Zwischenahn

2,00 €

Gemeinde Edewecht

1,67 €

Gemeinde Rastede

2,10 €

Stadt Westerstede

2,70 €

 

Die Gemeinde kann Gebühren nur für die tatsächlich eingeleiteten Wassermengen erheben. Nachgewiesene nicht eingeleitete Mengen an Frischwasser werden in Abzug gebracht. Dazu besteht die Möglichkeit der Anschlussinhaber bei der Gemeinde einen Absetzungsantrag für die Abwassermenge zu stellen, die nicht in die zentrale Abwasserbeseitigung eingeleitet wurde.

 

Die abzusetzende Wassermenge wurde bis zum Jahr 2010 vom Anschlussinhaber an die Gemeinde gemeldet und musste manuell eingegeben werden.

 

Die Gemeinde hat die Meldungen seit dem Jahr 2011 in der Weise umgestellt, als dass die Absetzungsmengen vom OOWV im Rahmen der Ablesung der Hauptwasserzähler erfasst und der Gemeinde übermittelt werden. Diese Daten werden automatisch erfasst und bei der Gebührenabrechnung berücksichtigt.

 

Für diese Dienstleistung erhebt der OOWV eine Gebühr in Höhe von 2,38 € je Zähler. Nach dem Verursachungsprinzip sind diese zusätzlichen Kosten von den Gebührenzahlern zu tragen, die für den Absetzungsantrag ursächlich waren und nicht von allen Gebührenzahlern.

 

Bei der Gemeinde Wiefelstede sind zurzeit rund 750 Absetzzähler gemeldet.        


 

 

 

 

    


Anlagen: