Betreff
Mitteleinsatz aus dem Kommunalinvestitionsförderungsgesetz
hier: Änderung der Mittelverwendung
Vorlage
B/0730/2016
Aktenzeichen
pi-st
Art
Beratungsvorlage

Vorschlag / Empfehlung:

 

Der Rat der Gemeinde Wiefelstede beschließt, die der Gemeinde Wiefelstede zustehenden Mittel aus dem Kommunalinvestitonsförderungsgesetz nicht mehr für die Erweiterung des Kindergartens Thienkamp zu verwenden, sondern diese für die beschlossene Erweiterung der Grundschule Wiefelstede einzusetzen.

    


Situationsbericht / Bisherige Beratung:

 

Die Gemeinde Wiefelstede erhält über das og. Förderungsprogramm des Bundes durch das Land Niedersachsen insgesamt eine Förderung in Höhe von 176.644,47 €. Notwendig für die vollständige Inanspruchnahme dieser Mittel sind Investitionen in Höhe von mindestens 195.773,01 €.

 

Der Rat der Gemeinde Wiefelstede hat in seiner Sitzung am 25.04.2016 beschlossen, den Kindergarten in Wiefelstede Thienkamp um einen Gruppenraum und zusätzlich um einen dann vorgeschriebenen Bewegungsraum zu erweitern und die Fördermittel hierfür einzusetzen.

 

Der Niedersächsische Städte- und Gemeindebund hat mit Rundschreiben vom 14.11.16 darüber informiert, dass der Bund beabsichtigt, den weiteren Ausbau der Kindertagesbetreuung im Rahmen des Kindertagesbetreuungsausbaugesetz (KiBA) zu fördern, da das bisherige Programm ausgelaufen ist und noch ein weiterer erheblicher Bedarf an Plätzen besteht.

 

Der hier vorliegende Referentenentwurf schränkt die Förderung nicht, wie im bisherigen Programm, auf die Krippenplätze (U 3 ) ein, sondern umfasst die notwendigen Investitionen in KiTa Plätze bis einschließlich sechs Jahren. Hierbei wird eine Förderung für Maßnahmen in Aussicht gestellt, mit denen nach dem 01.07.2016 begonnen wurde, d. h. verbindliche Verträge zur Errichtung oder Erweiterung von Einrichtungen zu diesem Zeitpunkt noch nicht geschlossen wurden.

 

Für die Erweiterung des Kindergartens wurde mit Architekt Martens am 18. Juli 2016 der Planungsvertrag geschlossen, so dass eine Förderung auch für diese Maßnahme in Betracht kommt. Der NSGB geht derzeit von einer Förderung aus, die sich an die bisherige Förderung des Krippenausbaus orientiert. Hier wurde eine Förderung in Höhe von 12.000 € je geschaffenen Krippenplatz gewährt. Sofern diese Fördersätze tatsächlich sowohl für die Krippen- als auch für die Kindergartenplätze zum Zuge kommen, ergäbe sich für den Kindergarten Thienkamp für 25 Plätze eine Förderung in Höhe von 300.000 €.

 

Zu beachten ist hierbei, dass eine parallele Förderung des Bundes ausgeschlossen ist. Dieses wäre der Fall, wenn die Förderung nach Art. 104 b Grundgesetz vorläge. Rechtsgrundlage für beide Förderszenarien ist der Art. 104 b Grundgesetz, so dass hier eine nicht zulässige Doppelförderung vorläge.

 

Aus diesem Grund wird vorgeschlagen, den Beschluss über die Verwendung der KIP-Mittel aufzuheben. Diese sollten nach Auffassung der Verwaltung für den bereits beschlossenen Erweiterungsbau der Grundschule Wiefelstede verwendet werden, der ebenfalls vom Förderszenario des Kommunalinvestitionsförderungsgesetzes erfasst wird und das notwendige Volumen hat.

     


Finanzierung:

 

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Anlagen: