Vorschlag /
Empfehlung:
Der Verwaltungsausschuss nimmt den Bericht
über die Entwicklung der Hauptsteuererträge und Zuweisungen sowie der Kreis-
und Gewerbesteuerumlage zur Kenntnis.
Situationsbericht
/ Bisherige Beratung:
Die
Verwaltung berichtet den gemeindlichen Gremien unterjährig über den Verlauf der
Haushaltsausführung im Bereich der Hauptsteuererträge, Zuweisungen sowie der
Kreis- und Gewerbesteuerumlage.
Nachfolgend
wird auf die Positionen der anliegenden Aufstellung Bezug genommen, zu denen
sich seit der Finanzausschusssitzung im September gravierende Änderungen
ergeben haben:
Die
Erwartung der Gewerbesteuer konnte erfreulicherweise seit der letzten
Finanzausschusssitzung deutlich nach oben korrigiert werden. Hintergrund
hierfür ist einerseits, dass die angekündigten Gewerbesteuer-Abgänge bei
einigen Großbetrieben nicht in voller Höhe eingetreten sind. Weiterhin konnten
inzwischen mehrere Gewerbesteuernachveranlagungen durchgeführt werden. Die
Erwartung 2016 bei der Gewerbesteuer konnte somit seit der September-Sitzung um
rund 750.000 € auf nunmehr 4.600.000 € angehoben werden. Trotz dieser positiven
Entwicklung ist jedoch zu beachten, dass gegenüber dem ursprünglichen Ansatz
2016 weiterhin Mindererträge in Höhe von rund 400.000 € zu verzeichnen sind.
Bei der Gewerbesteuerumlage führen diese Mindererträge zu Einsparungen in Höhe
von rund 84.000 €.
Zur
Einkommenssteuer wurde im September bereits berichtet, dass die im Haushalt
eingeplante Steigerung um 5 % gem. Orientierungsdatenerlass voraussichtlich
deutlich verfehlt wird. Nach Steigerungen im Mai und August in Höhe von 3,7 %
bzw. 0,2 % konnte auch für den November lediglich eine Steigerungsrate in Höhe
von 1,2 % erreicht werden. Da die Zahlung im Dezember mit 110 % der
November-Zahlung bereits fest steht und die vergangenen Jahre gezeigt haben,
dass die Gemeinde im Folgejahr rund 75.000 € erstatten muss, geht die
Verwaltung derzeit davon aus, dass die Einkommenssteuer 2016 mit rund 6.364.000
€ abschließen wird. Dies bedeutet, dass bei der Einkommenssteuer Mindererträge
in Höhe von 230.000 € zu verzeichnen sind. Gegenüber 2015 beträgt der Zuwachs
lediglich 1,5 %.
Die
Einplanung der Umsatzsteuer 2016 wurde aufgrund der Steuerschätzung 2016 aus
November 2015 vorgenommen. Ausgehend von einer Steigerung der Dezember-Zahlung
um 5 % gegenüber 2015 ist davon auszugehen, dass dieser Ansatz erreicht werden
kann.
Das
Land Niedersachsen hat vor einigen Tagen das Nachtragshaushaltsgesetz 2016 in
den Landtag eingebracht. Durch dieses Gesetz werden auch die
Berechnungsgrundlagen für den Finanzausgleich 2016 geändert. Der Grundbetrag
2016 erhöht sich dadurch um 4,43 € auf nunmehr 937,40 €. Dies entspricht
Mehrerträgen bei den Schlüsselzuweisungen in Höhe von 55.500 €. Bereits mit der
Festlegung der Berechnungsgrundlagen im April 2016 konnte aufgrund der erhöhten
Einwohnerzahl zum 30.06.15 mit einem Anstieg der Schlüsselzuweisungen um rund
91.200 € gerechnet werden. Insgesamt sind somit Mehrerträge bei den
Schlüsselzuweisungen in Höhe von 146.700 € zu verzeichnen.
Aufgenommen
in die anliegende Übersicht wurde neu die Vergnügungs- bzw. Spielgerätesteuer.
Seit dem 01.01.15 erfolgt die Besteuerung der Spielgeräte bekanntlich nach dem
Einspielergebnis. Hierdurch sind in diesem Bereich erhebliche Anstiege zu
verzeichnen, deren konkreter Verlauf sich aus der anliegenden Aufstellung ergibt.
Für 2016 werden Erträge in Höhe von rund 90.000 € erwartet, was Mehrerträge in
Höhe von 33.100 € bedeutet.
Fazit
Erfreulich
ist, dass die in der September-Sitzung dargestellten negativen Verläufe in Höhe
von fast einer Millionen Euro deutlich reduziert werden konnten. Hintergrund
sind vorrangig die positiven Entwicklungen bei der Gewerbesteuer, die unter
Berücksichtigung der Gewerbesteuerumlage alleine zu Verbesserungen in Höhe von
netto 600.000 € geführt haben. Dieser Verlauf zeigt jedoch einmal mehr die
erheblichen Sprünge bei der Gewerbesteuer auf, die unterjährig zu verzeichnen
sind.
Gleichwohl
ergibt sich gegenüber der Haushaltsplanung nach wie vor eine Verschlechterung
in Höhe von rund 320.000 €. Aus den übrigen Aufwands- und Ertragspositionen ist
derzeit nicht zu erwarten, dass dieses Defizit durch entsprechend Einsparungen
bzw. Mehrerträge gänzlich aufgefangen werden kann. Da der Haushalt 2016 darüber
hinaus bereits mit einem leichten Defizit geplant wurde bleibt abzuwarten, wie
sich das Jahresergebnis 2016 tatsächlich darstellt.
Ein
eventuelles Defizit könnte durch die Überschussrücklage gedeckt werden. Es ist
jedoch weiterhin darauf zu achten, dass diese Rücklage möglichst lange erhalten
bleibt. Viele Steuerarten und Zuweisungen befinden sich weiterhin auf
Rekordniveau. Sollte es hier künftig zu Einbrüchen kommen, wird es erforderlich
sein, die Rücklage dann erst entsprechend in Anspruch zu nehmen.
Finanzierung:
./.
Anlagen: