Betreff
Entwicklung der Hauptsteuererträge und Zuweisungen, der Kreis- und Gewerbesteuerumlage für das Jahr 2016
Vorlage
B/0731/2016
Art
Beratungsvorlage

Vorschlag / Empfehlung:

Der Verwaltungsausschuss nimmt den Bericht über die Entwicklung der Hauptsteuererträge und Zuweisungen sowie der Kreis- und Gewerbesteuerumlage zur Kenntnis.

 

 

 

 

 

   


Situationsbericht / Bisherige Beratung:

Die Verwaltung berichtet den gemeindlichen Gremien unterjährig über den Verlauf der Haushaltsausführung im Bereich der Hauptsteuererträge, Zuweisungen sowie der Kreis- und Gewerbesteuerumlage.

 

Nachfolgend wird auf die Positionen der anliegenden Aufstellung Bezug genommen, zu denen sich seit der Finanzausschusssitzung im September gravierende Änderungen ergeben haben:

 

Die Erwartung der Gewerbesteuer konnte erfreulicherweise seit der letzten Finanzausschusssitzung deutlich nach oben korrigiert werden. Hintergrund hierfür ist einerseits, dass die angekündigten Gewerbesteuer-Abgänge bei einigen Großbetrieben nicht in voller Höhe eingetreten sind. Weiterhin konnten inzwischen mehrere Gewerbesteuernachveranlagungen durchgeführt werden. Die Erwartung 2016 bei der Gewerbesteuer konnte somit seit der September-Sitzung um rund 750.000 € auf nunmehr 4.600.000 € angehoben werden. Trotz dieser positiven Entwicklung ist jedoch zu beachten, dass gegenüber dem ursprünglichen Ansatz 2016 weiterhin Mindererträge in Höhe von rund 400.000 € zu verzeichnen sind. Bei der Gewerbesteuerumlage führen diese Mindererträge zu Einsparungen in Höhe von rund 84.000 €.

 

Zur Einkommenssteuer wurde im September bereits berichtet, dass die im Haushalt eingeplante Steigerung um 5 % gem. Orientierungsdatenerlass voraussichtlich deutlich verfehlt wird. Nach Steigerungen im Mai und August in Höhe von 3,7 % bzw. 0,2 % konnte auch für den November lediglich eine Steigerungsrate in Höhe von 1,2 % erreicht werden. Da die Zahlung im Dezember mit 110 % der November-Zahlung bereits fest steht und die vergangenen Jahre gezeigt haben, dass die Gemeinde im Folgejahr rund 75.000 € erstatten muss, geht die Verwaltung derzeit davon aus, dass die Einkommenssteuer 2016 mit rund 6.364.000 € abschließen wird. Dies bedeutet, dass bei der Einkommenssteuer Mindererträge in Höhe von 230.000 € zu verzeichnen sind. Gegenüber 2015 beträgt der Zuwachs lediglich 1,5 %.

 

Die Einplanung der Umsatzsteuer 2016 wurde aufgrund der Steuerschätzung 2016 aus November 2015 vorgenommen. Ausgehend von einer Steigerung der Dezember-Zahlung um 5 % gegenüber 2015 ist davon auszugehen, dass dieser Ansatz erreicht werden kann.

 

Das Land Niedersachsen hat vor einigen Tagen das Nachtragshaushaltsgesetz 2016 in den Landtag eingebracht. Durch dieses Gesetz werden auch die Berechnungsgrundlagen für den Finanzausgleich 2016 geändert. Der Grundbetrag 2016 erhöht sich dadurch um 4,43 € auf nunmehr 937,40 €. Dies entspricht Mehrerträgen bei den Schlüsselzuweisungen in Höhe von 55.500 €. Bereits mit der Festlegung der Berechnungsgrundlagen im April 2016 konnte aufgrund der erhöhten Einwohnerzahl zum 30.06.15 mit einem Anstieg der Schlüsselzuweisungen um rund 91.200 € gerechnet werden. Insgesamt sind somit Mehrerträge bei den Schlüsselzuweisungen in Höhe von 146.700 € zu verzeichnen.

 

Aufgenommen in die anliegende Übersicht wurde neu die Vergnügungs- bzw. Spielgerätesteuer. Seit dem 01.01.15 erfolgt die Besteuerung der Spielgeräte bekanntlich nach dem Einspielergebnis. Hierdurch sind in diesem Bereich erhebliche Anstiege zu verzeichnen, deren konkreter Verlauf sich aus der anliegenden Aufstellung ergibt. Für 2016 werden Erträge in Höhe von rund 90.000 € erwartet, was Mehrerträge in Höhe von 33.100 € bedeutet.

 

Fazit

Erfreulich ist, dass die in der September-Sitzung dargestellten negativen Verläufe in Höhe von fast einer Millionen Euro deutlich reduziert werden konnten. Hintergrund sind vorrangig die positiven Entwicklungen bei der Gewerbesteuer, die unter Berücksichtigung der Gewerbesteuerumlage alleine zu Verbesserungen in Höhe von netto 600.000 € geführt haben. Dieser Verlauf zeigt jedoch einmal mehr die erheblichen Sprünge bei der Gewerbesteuer auf, die unterjährig zu verzeichnen sind.

 

Gleichwohl ergibt sich gegenüber der Haushaltsplanung nach wie vor eine Verschlechterung in Höhe von rund 320.000 €. Aus den übrigen Aufwands- und Ertragspositionen ist derzeit nicht zu erwarten, dass dieses Defizit durch entsprechend Einsparungen bzw. Mehrerträge gänzlich aufgefangen werden kann. Da der Haushalt 2016 darüber hinaus bereits mit einem leichten Defizit geplant wurde bleibt abzuwarten, wie sich das Jahresergebnis 2016 tatsächlich darstellt.

 

Ein eventuelles Defizit könnte durch die Überschussrücklage gedeckt werden. Es ist jedoch weiterhin darauf zu achten, dass diese Rücklage möglichst lange erhalten bleibt. Viele Steuerarten und Zuweisungen befinden sich weiterhin auf Rekordniveau. Sollte es hier künftig zu Einbrüchen kommen, wird es erforderlich sein, die Rücklage dann erst entsprechend in Anspruch zu nehmen.

     


Finanzierung:

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Anlagen: