Betreff
Stellenplan der Gemeinde Wiefelstede für das Haushaltsjahr 2017
Vorlage
B/0732/2016
Art
Beratungsvorlage

Vorschlag / Empfehlung:

Der Verwaltungsausschuss schlägt vor, den Stellenplan und die Stellenübersichten in der vorliegenden Form in den Haushaltsplan 2017 zu übernehmen.    

    


Situationsbericht / Bisherige Beratung:

Der Stellenplan einschließlich der Stellenübersichten ist als Anlage zur Beratungsvorlage beigefügt. Die in der Haushaltsplanung aufgenommenen Personalkosten wurden anhand der im Stellenplan vorgesehenen Stellen berechnet. Im öffentlichen Dienst sind die Tarifabschlüsse mit einer Laufzeit vom 01.03.2016 bis zum 28.02.2018 vereinbart worden. Für das Jahr 2017 erhöhen sich die Entgelte ab dem 01.02.2017 um 2,35 %. Im Rahmen der Finanzplanung werden für die Jahre 2018, 2019 und 2020 Erhöhungen von 2,5 % angenommen.

 

1) Wegfall Beamtenstelle

 

Im FD Finanzverwaltung hat eine Beamtin, beschäftigt mit 20,00 Wochenstunden, auf eigenem Wunsch die Gemeinde Wiefelstede verlassen und eine Vollzeitstelle bei einem Landkreis  angenommen.

 

2) Profilierung der Hauptschule

 

Im Rahmen einer Zuwendung aus Landesmittel für das Programm zur Profilierung der Hauptschulen wurde eine Beschäftigte über mehrere Jahre mit befristeten Arbeitsverträgen beschäftigt. Zum 01.01.2017 wird diese Beschäftigte unbefristet über das Land Niedersachsen weiterbeschäftigt und in der Oberschule eingesetzt.

 

3) Finanzverwaltung

 

Durch den Weggang einer Beschäftigten ist die Stelle wiederbesetzt worden. Hier erfolgte aber eine Umverteilung von Aufgaben, so dass eine andere Eingruppierung erfolgte.

 

4) Gebäudemanagement

 

Die durchgeführte Personalbemessung im FD Gebäudemanagement wurde auf Grundlage der Investiven und Instandhaltungskosten der gemeindeeigenen Gebäude einschließlich der Kindertagesstätten der letzten 4 Jahre durchgeführt. Dieses ist ein anerkanntes Verfahren zur Feststellung des Personalbedarfes im Bereich des Hoch- und Tiefbaues.

 

In der Sitzung des Verwaltungsausschusses vom 17.10.2016 wurde die befristete Erhöhung der Technikerstellen im Fachdienst Gebäudemanagement von 2,5 auf 3,0 Stellen beschlossen. Die weiteren Beschlüsse sollten im Rahmen der Beratungen zum Stellenplan 2017 ff. folgen.

 

Auszug aus der Beratungsvorlage des Verwaltungsausschusses vom 17.10.2016:

 

Eine in der vergangenen Woche abgeschlossene Personalbemessung für den FD Gebäudemanagement ergibt die Erforderlichkeit der Anhebung der Technikerstellen von zurzeit 2,5 auf 3,0 Stellen.

 

Die Begründung hierfür liegt im Wesentlichen darin, dass die Unterhaltungs- und Erneuerungsarbeiten sowie Erweiterungsmaßnahmen an gemeindeeigenen Gebäuden ständig gestiegen sind und derzeit nicht mehr ordnungsgemäß abgewickelt werden können. Des Weiteren laufen im Schulbereich umfangreiche Maßnahmen, beispielhaft sei hier die Anschaffung der Container genannt. Durch die Flüchtlingssituation und die damit verbundenen Arbeiten, mussten anderen Maßnahmen verschoben werden, die aber noch in diesem Jahr abgewickelt werden müssen. Weiterhin ist es dringend erforderlich, dass die gemeindeeigenen Kindertagesstätten, die von kirchlichen und anderen Betreibern geführt werden, durch den FD Gebäudemanagement betreut werden.

 

Im Rahmen des Stellenplanes wird ab dem Jahr 2017 vorgeschlagen, die Anzahl der Technikerstellen von 2,5 auf 3,0 Stellen entsprechend der Personalbemessung zu erhöhen. Aufgrund der Tatsache, dass noch mehrere Unterhaltungsmaßnahmen (MZG Spohle, MZG Metjendorf, Überprüfung ortsfester Stromverteiler) im Jahr 2016 umgesetzt werden sollen, ist die personelle Aufstockung in 2016 dringend erforderlich. Ohne den Beratungen zum Stellenplan 2017 ff. vor zu greifen, wird vorgeschlagen, zeitlich befristet von Oktober bis Dezember 2016 die Stelle des 3. Technikers mit dem jetzigen Stellenplatzinhaber Sven Gerken zu besetzen.

 

Das Auftragsvolumen, welches durch das Gebäudemanagement jährlich abzuwickeln ist, wird auf längere Sicht so hoch sein, dass die Aufgaben nur mit der vorgeschlagenen Personalaufstockung zu bewältigen sein wird. Ist dieses politisch nicht gewollt, wäre darüber zu entscheiden, vorgesehene Maßnahmen nicht durchzuführen oder zu verschieben. Verwaltungsseitig wird dieses als problematisch angesehen, da dieses zu einem weiteren Instandhaltungsstau führen würde.  

 

5) Gemeindebücherei

 

Durch die Neubesetzung der Leiterin der Gemeindebücherei haben sich die Tätigkeiten für die Vertretungskraft geändert, die eine Eingruppierung nach E 6 TVöD ergab.

 

6) Bauverwaltung / Bürgerservice

 

Das Erschließungsbeitragswesen wurde vom FD Finanzverwaltung in den FD Bauverwaltung verschoben.

Gleichzeitig waren Anpassungen aufgrund gestiegener Einwohnerzahlen und Änderungen im Bundesmeldegesetz im FD Bürgerservice erforderlich.

 

 

 

 

7) Raumpflege

 

Durch Neubesetzungen im Bereich der Raumpflegerinnen wurden Stundenanpassungen vorgenommen, die zu einer geringfügigen Reduzierung des Stellenanteils führten.

     


Finanzierung:

Die vorstehenden personellen Maßnahmen wurden in die Haushaltsplanung für das Jahr 2017 aufgenommen.     

     


Anlagen: