Betreff
Festsetzung der Gebühren für die Beseitigung von Abwasser aus Grundstücksentwässerungsanlagen (Gebührensatzung für Grundstücksabwasseranlagen)
Vorlage
B/0735/2016
Art
Beratungsvorlage

Vorschlag / Empfehlung:

Der Rat der Gemeinde Wiefelstede beschließt,

 

a)            aufgrund der Gebührenkalkulation für das Jahr 2017 die Grundgebühr für Kleinkläranlagen je Abfuhr von bisher 23,96 Euro auf neu 21,36 Euro und den Gebührensatz für die Beseitigung von Abwässern aus Grundstücksabwasseranlagen in der Gemeinde Wiefelstede von bisher 19,53 Euro auf neu 18,92 Euro je angefangene 0,5 m³ eingesammelten Fäkalschlamms ab 01.01.2017 festzusetzen;

 

b)           die mit der Einladung zur Sitzung des Finanzausschusses am 05.12.2016 beigefügte 12. Satzung zur Änderung der Satzung über die Gebühren für die Beseitigung von Abwasser aus Grundstücksabwasseranlagen (Gebührensatzung für Grundstücksabwasseranlagen).

    


Situationsbericht / Bisherige Beratung:

 

Die sogenannte Fäkalschlammabfuhr wurde für die Jahre 2013 bis 2017 (= 5 Jahre) neu ausgeschrieben. Unterschieden wird bei den Gebührensätzen zwischen der Regelentsorgung (für Kleinkläranlagen ohne Wartungsvertrag im 3-Jahres-Abstand) und der Bedarfsentsorgung (für Kleinkläranlagen mit Wartungsvertrag nach festgestelltem Bedarf).

 

Aufgrund der Anpassungen bei der Leistungsverrechnung sowie einem  Überschuss im Bereich der dezentralen Abwasserbeseitigung ist die sogenannte Fäkalschlammgebühr ab 2017 neu zu berechnen.

 

Der voraussichtliche Überschuss aus der dezentralen Abwasserbeseitigung zum 31.12.2016 beträgt kumuliert  3.494,85 €. Dieser Überschuss wird über einen Zeitraum von 3 Jahren den Gebührenpflichtigen in Bezug auf die Grundgebühr gutgeschrieben und auf die Anzahl der teilnehmenden Haushalte pro Jahr verteilt.

 

Aus der als Anlage beigefügten Gebührenkalkulation ergibt sich eine Grundgebühr von 21,36 Euro, was eine Senkung um 2,60 Euro oder 10,85 % bedeutet. Die Zusatzgebühr ist von 19,53 Euro je 0,5 m³ um 0,61 Euro auf 18,92 Euro je 0,5 m³ zu senken, was einer Abnahme von 3,12 % entspricht. Dieses Ergebnis berechnet sich unter Berücksichtigung des Abbaus des aufgelaufenen Überschusses innerhalb der nächsten drei Jahre.

 

Die Gebührensätze der dezentralen Abwasserbeseitigung haben sich in der Vergangenheit wie folgt entwickelt:

 

 

 

 

Jahr

Grundgebühr

Zusatzgebühr je 0,5 m³

2002

41,38 €

2,45 €

2003

43,30 €

4,43 €

2004

41,12 €

4,48 €

2005

41,37 €

7,30 €

2006

49,78 €

7,27 €

2007

49,83 €

14,29 €

2008

50,99 €

14,83 €

2009 bis 2015

52,28 €

15,09 €

2016

23,96 €

19,53 €

Ab 2017 (Vorschlag)

21,36 €

18,92 €

           


Finanzierung:

./.     


Anlagen: