Betreff
Benennung der Erschließungsstraße B-Plan Nr. 144 " An der Bäke"
Vorlage
B/0745/2016
Aktenzeichen
30200 Schn
Art
Beratungsvorlage

Vorschlag / Empfehlung:

Der Gemeinderat der Gemeinde Wiefelstede beschließt, dass der Teilbereich der Gemeindestraße „An der Bäke“ vor den Grundstücken 2 bis 4 der „Gartenstraße“ zugeschlagen und umgewidmet wird. Weiterhin beschließt der Gemeinderat, die Benennung der Gemeindestraße im Bebauungsplangebiet Nr. 144 „Wiefelstede, An der Bäke“ in „An der Bäke“ gem. § 58 Abs. 2 Nr. 1 Nieders. Konnualverfassunggesetz.

   


Situationsbericht / Bisherige Beratung:

Am 24.10.2016 hat der Gemeinderat die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 144 „Wiefelstede, An der Bäke“ beschlossen und somit die Voraussetzungen für die Bebaubarkeit der Grundstücke dort geschaffen. Für die zukünftige Bebauung ist es erforderlich, dass eine Straßenbenennung und Hausnummerierung so vorgenommen wird, dass die Auffindbarkeit der Grundstücke gegeben ist.

Derzeit sind in dem Geltungsbereich des Bebauungsplanes zwei Wohnhäuser von der Gemeindestraße „An der Bäke“ erschlossen. Weiterhin sind zwei Wohnhäuser von der Gemeindestraße „An der Bäke“ erschlossen,  die am anderen Ende der Straße liegen. Problematisch aus ordnungsrechtlicher Sicht ist hierbei jedoch, dass die Straße nicht durchgängig für Fahrzeuge befahrbar ist. Insofern ist für eine neue und umfangreichere Bebauung in dem Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 144 „ Wiefelstede, An der Bäke“ eine Änderung der Straßenbenennung erforderlich um die Auffindbarkeit der Grundstücke zu gewährleisten.

 

Der Vorhabenträger des Bebauungsplanes hat auf Nachfrage den Vorschlag unterbreitet, die neue Erschließungsstraße weiterhin „An der Bäke“ zu benennen und die Häuser am anderen Ende der Gemeindestraße der „Gartenstraße“ zu zuordnen.

 

Aus dem anliegenden Plan kann die Lage der betroffenen Grundstücke entnommen werden. Weiterhin ist aus dem Plan ersichtlich, dass die Fortführung der Gartenstraße möglich und eine Umnummerierung der zwei Wohnhäuser machbar ist ohne, dass sich für die gesamte Straße Änderungen ergeben würden.

 

Der Ortsbürgerverein Wiefelstede e.V. hat auf Nachfrage mitgeteilt, dass dieser Vorschlag unterstützt wird, da ein bereits länger bestehendes Problem hierdurch gelöst wird.

 

Gem. § 58 Abs. 2 Nr. 1 Nieders. Kommunalverfassungsgesetz hat der Gemeinderat über die Benennung von Straßen zu entscheiden.

       


Finanzierung:

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Anlagen: